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Aufenthaltstitel was passiert bei Trennung (Gelesen: 483 mal)
walkon
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31.05.2024 um 11:22:21
 
Hallo,

Folgender Sachverhalt bin seit 7 Jahren mit meiner ausländischen Frau zusammen. 2022 haben wir dann auch geheiratet (im Ausland). Es gibt 3 Kinder (allerdings nur 1 gemeinsames, ebenfalls im Ausland geboren, aber allerdings mit deutschen Papieren ausgestattet).

Bis 2023 hat meine Frau mit den Kindern im Ausland gelebt und ist dann im Rahmen des Familiennachzugs (sie zur deutschen Tochter) und meine beiden Stiefkinder (Nachzug zur ausländischen Mutter) im Juni 2023 nach Deutschland gezogen. Was papiermäßig wohl ein einziger Kraftakt war, aber letztendlich haben Frau sowie die beiden Stiefkinder eine auf 3 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Vor 2 Wochen ist dann ein 4. (Kind) dazu gekommen.

Einerseits habe ich es geschafft alles organisationsmäßig zu schaffen, was in einer Großstadt wie Hamburg dann doch recht schwieirig ist. 2-jährige Tochter ist in einer Krippe nur 500 m entfernt untergebracht, die beiden anderen Kinder gehen in die Interationale Vorschulklasse und auch hier konnte wir nach kurzer Zeit nahe Schulen finden.

Auch habe ich es geschafft eine neue größere neue Wohnung in Hamburg zu finden (gerade mal 3 Hausnummern) weiter, was in Hamburg einem Lotteriespiel gleicht. Das ist also die eine Seite der Medaille.

Auf der anderen Seite stellt sich das Zusammenleben Patchworkfamilie aber als sehr kompliziert dar, vielleicht sogar unmöglich. Wären es nur die eigenen Kinder würde alles gut laufen, das Problem sind dann aber die anderen Stiefkinder von dem sich inbesondere der Große von Anfang an in Deutschland schwer getan hat und das Teenageralter nun bei ihm dazu  kommt. Das resultiert nun immer wieder gerade auch bei uns als Eltern immer wieder als Streit, wo man dann vielleicht auch sagen muss, dass das Zusammenleben so nicht mehr geht. Wir waren sogar kurz zuvor den großen zurück in seine Heimat zu schicken, was dann aber doch am Veto der Mutter gescheitert ist.

Somit wird sich nichts ändern und da letztendlich  alles bei mir hängen bleibt und ich wirklich fast alles für die anderen 5 regel (nicht nur Formalismus sondern auch Einkäufe da die Kinder insbesondere der große nichts zu hause tun), ist es dann wirklich irgendwann zu viel. Denn nur am Rande erwähnt, habe ich einen höchstanspruchsvollen Managerjob und der muss schließlich auch erledigt werden. Irgendwo muss das Geld für uns alle ja her kommen..

Zusammengefasst, wäre daher nun meine Frage. Wenn man nun beschliesst nicht mehr zusammenleben zu wollen, was passiert dann? Ich habe ein sehr gutes Gehalt und musste mich bei der Visabeantragung ja auch verpflichten für die Stiefkinder aufzukommen, aber eine weitere Wohnung bezahlen oder insgesamt für einen 2. Haushalt aufkommen ist selbst bei mir nicht drin.Ich habe mich gerade erst zu einem 2 Jahres Mietvertrag verpflichtet, mit einer Warmmiete von 2.500 € und es gibt halt auch noch andere größere Verpflichtungen die bezahlt werden müssen. Das Kindergeld geht bereits komplett an meine Frau.

Sofern wir uns entscheiden dann getrennt zu leben, muss meine Frau dann wieder zurück, da alle einen Aufentaltstitel haben. Kommt der staat dann für sie auf, wenn ich es in dem Fall nicht kann? Denn Mieptreise sind in Hamburg absurd hoch....
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Antwort #1 - 31.05.2024 um 11:55:23
 
Du hast Verpflichtungserklärungen für die Stiefkinder abgegeben?
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Antwort #2 - 31.05.2024 um 12:06:09
 
Da die Aufenthaltstitel Deiner Frau und Deiner Stiefkinder nicht aufgrund der Ehe erteilt wurden, stehen sie auch nicht zur Diskussion.

Die Mutter ist sorgeberechtigt für ihre deutschen Kinder, von denen sich ihr Aufenthaltsrecht ableitet, die Stiefkinder leiten ihre AT von der Mutter ab.

Deine gesetzliche Unterhaltspflicht steht auch außer Frage. Die wirst Du besser kennen als ich.

walkon schrieb am 31.05.2024 um 11:22:21:
und musste mich bei der Visabeantragung ja auch verpflichten

Wenn das in freier Form erfolgt ist, sollte Dich das nicht beunruhigen.
Wurde dagegen eine VE verlangt, können Aufwendungen öffentlicher Kassen von Dir eingefordert werden. Genaue Formulierungen dazu findest Du auf dem Formular.

Dass solche Forderungen - VE-Abgabe für die Stiefkinder - immer wieder berichtet werden, wundert mich angesichts einer seit 2009 bekannten Vorschrift dagegen immer wieder:
AVwV zum AufenthG, Zi 32.0.5
Zitat:
...
Der Nachzug findet nicht zu dem Stiefelternteil, sondern dem leiblichen Elternteil aufgrund von dessen Aufenthaltsrecht statt. Da mit dem Stiefelternteil i. d. R. eine Bedarfsgemeinschaft gebildet werden soll, ist im Hinblick auf die Sicherung des Lebensunterhalts auch nicht erforderlich, dass von dem Stiefelternteil eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird. Eine Belastung der Sozialsysteme ist aufgrund der Regelung des § 9 Absatz 2 Satz 2 SGB II nicht zu befürchten.

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Antwort #3 - 31.05.2024 um 12:11:12
 
Aras schrieb am 31.05.2024 um 11:55:23:
Du hast Verpflichtungserklärungen für die Stiefkinder abgegeben?


walkon schrieb am 31.05.2024 um 11:22:21:
musste mich bei der Visabeantragung ja auch verpflichten für die Stiefkinder aufzukommen



Egal ob Trennung oder Scheidung - finanziell wirst Du für die Familie aufkommen müssen. Abzüglich Deines Selbstbehaltes wird wohl ein Großteil Deines Gehaltes für Deine Familie draufgehen. Du bist Deinen deutschen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, Du bist Deiner Ehefrau gegenüber zumindest bis einschließlich des 3.Lebensjahres des kleinsten Kindes unterhaltspflichtig, Du haftest durch die VE auch für den LU Deiner Stiefkinder....Du kannst ausziehen, Dir eine Miniwohnung nehmen und zahlst für Deine Familie weiterin die große Wohnung. Plus Unterhalt.

Wie wäre es mit einer Eheberatung? Sieht Deine Frau die Probleme auch mit den großen Kindern? Warum bekommen die großen Kinder keine Pflichten in der Familie zugewiesen? Warum geht das Kindergeld an Deine Frau? Was macht sie damit? Sie bekommt doch vermutlich auch Kostgeld von Dir oder ist das Kindergeld für die Einkäufe da?

Deine Frau muss weder nach Trennung noch nach Scheidung zurück. Sie ist Mutter eines deutschen Kindes (oder jetzt 2). Damit kann sie mindestens bis zum 18.Lebensjahr des jüngsten Kindes hierbleiben. Und damit auch Deine Stiefkinder denn dass sie sich zwischen den deutschen Kindern und den "anderen" ist unzumutbar.   
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Antwort #4 - 31.05.2024 um 12:39:12
 
Aras schrieb am 31.05.2024 um 11:55:23:
Du hast Verpflichtungserklärungen für die Stiefkinder abgegeben?


Nein, aber in den Visa wird doch abgefragt woraus der Visaantragenehmer seine Aufwendungen bestreitet und da wurde ich angegeben.
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Antwort #5 - 31.05.2024 um 12:52:01
 
lottchen schrieb am 31.05.2024 um 12:11:12:
Egal ob Trennung oder Scheidung - finanziell wirst Du für die Familie aufkommen müssen. Abzüglich Deines Selbstbehaltes wird wohl ein Großteil Deines Gehaltes für Deine Familie draufgehen. Du bist Deinen deutschen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, Du bist Deiner Ehefrau gegenüber zumindest bis einschließlich des 3.Lebensjahres des kleinsten Kindes unterhaltspflichtig, Du haftest durch die VE auch für den LU Deiner Stiefkinder....Du kannst ausziehen, Dir eine Miniwohnung nehmen und zahlst für Deine Familie weiterin die große Wohnung. Plus Unterhalt.

Wie wäre es mit einer Eheberatung? Sieht Deine Frau die Probleme auch mit den großen Kindern? Warum bekommen die großen Kinder keine Pflichten in der Familie zugewiesen? Warum geht das Kindergeld an Deine Frau? Was macht sie damit? Sie bekommt doch vermutlich auch Kostgeld von Dir oder ist das Kindergeld für die Einkäufe da?

Deine Frau muss weder nach Trennung noch nach Scheidung zurück. Sie ist Mutter eines deutschen Kindes (oder jetzt 2). Damit kann sie mindestens bis zum 18.Lebensjahr des jüngsten Kindes hierbleiben. Und damit auch Deine Stiefkinder denn dass sie sich zwischen den deutschen Kindern und den "anderen" ist unzumutbar. 


Da habe ich mir ja was schönes eingebrockt...

Die Probleme resultieren letztendlich draus, dass Frau sowie Stiefkinder sich halt nicht halt richtig integrieren und sich mit den deutschen Regeln hier halt nicht anfreuden wollen. Ein großer Streitpunkt ist halt, dass der Junge meint nicht zur Schule zu müssen.. Das der große nun ein Problemkind ist, dass hat auch sier erkennt, aber welche Mutter stellt sich letztendlich dann gegen den eigenen Sohn..

Sämtliches Essens etc. Lebenshaltungskosten werden auch aus meinem Gehalt bestritten. Kindergeld wird eigentlich nur für Sonderwünsche der Stiefkinder benötigt und aber auch Ausgaben die noch in der Heimat anfallen. Wenn es was für die eigenen zu kaufen gibt, dann auch aus meinem Gehalt. Ansonsten wird das Kindergeld für Anschaffungen benötigt, wenn sie meint, dass das nicht an Essen ausreicht was ich einkaufe. Da scheitert es aber eher daran, dass ich deutsche Produkte kaufe und nicht die aus dem Ausland bekannten Produkte die dann teuer eingekauft werden.

Ich habe die teure Wohnung angemietet, auf meine Kosten die Anschaffungen zum leben getätigt (neue Kinderzimmer/möbel für alle) udn soll dann in die Mini-Wohnung. Zumal du mit einer möblierten Mini-Wohnung auch schon wieder in Hamburg bei 800 Euro bist (das habe ich vor kurzem noch für 25qm bezahlen müssen. Und wenn ich das Essen wie weiterhin bezahle ist für so eine Mini-Wohnung keine Geld mehr da.

Ich hätte gedacht, dass die Kinder kein Bleiberecht haben zumal die eigentlichen Väter 0,0 finanzielle Unterstützung beitragen...

Diese konnten ja auch nur her, da ich eine größere Wohnung vorher anmieten musste (die Wohnung vor der neuen Anmietung). Daher wurdert mich diese Regelung doch ein wenig. Und wenn diese Regelungen entfallen, da muss ich dennoch für alle aufkommen. .
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Antwort #6 - 31.05.2024 um 12:56:05
 
walkon schrieb am 31.05.2024 um 12:39:12:
Nein, aber in den Visa wird doch abgefragt woraus der Visaantragenehmer seine Aufwendungen bestreitet und da wurde ich angegeben.


Eine formale Verpflichtungserklärung habe ich nie abgegeben.
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Antwort #7 - 31.05.2024 um 12:57:59
 
Ohne Verpflichtungserklärung, können die Striefkinder vom Jobcenter Leistungen beziehen ohne dass der Stiefvater bzw. (Ex-)-Ehegatte dafür aufkommen müsste. Das macht es etwas übersichtlicher.

Also ich denke, ein Scheidungsanwalt wird dir das genau erklären. Also insbesondere wie das mit dem Trennungsunterhalt und dem Kindesunterhalt ist, und wie du Nutzungsentschädigung für die Wohnung von der Frau anrechnen lassen kannst, sodass du nicht doppelt und dreifach zahlst.

Wahrscheinlich ist das Trennungsjahr sehr teuer, danach Betreuungsunterhalt bis die leiblichen Kinder 3 Jahre alt sind, und bis die leiblichen Kinder eine erste Ausbildung abgeschlossen haben muss man auch den Kindesunterhalt leisten. Ich denke letzteres kann man besser akzeptieren.

Die Mutter hat auch eine Erwerbsobliegenheit.

Aber das ist der rechtliche Kram. Ob ggf. kulturelle Unterschiede vorliegen, die bspw. durch Betonung von Machismo deinerseits gelöst werden können, kann man im Forum nicht klären.
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Antwort #8 - 31.05.2024 um 13:51:07
 
Auch wenn es in diesem Forum um das Aufenthaltsrecht geht sollte aber trotzdem mal ein Hinweis erlaubt sein, dass Du Dir darüber im Klaren sein musst, dass nach einer eventuellen Trennung/Scheidung Deine Noch-Frau auf die Idee kommen könnte, jetzt oder irgendwann mit allen Kindern in die Heimat zurückzugehen. Auch mit Deinen Kindern. Würdest Du das wollen? Oder würdest Du dagegen klagen? Auch das sollte wohlüberlegt sein.
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Antwort #9 - 31.05.2024 um 14:55:49
 
walkon schrieb am 31.05.2024 um 12:56:05:
Eine formale Verpflichtungserklärung habe ich nie abgegeben. 

Nur mit einer VE bist Du für die Stiefkinder "in der Haftung".
Alles andere ist Schall und Rauch.

Denn selbstverständlich kommen Ehegatten füreinander und für die Kinder auf, die sie in ihrem Haushalt haben.
Das bedarf IMHO keinerlei zusätzlicher Erklärung, entsprechende Fragen habe ich daher nie gestellt und nie beantwortet.
Eine Antwort auf eine solche Frage löst aber auch keine Verpflichtung aus.

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Antwort #10 - 31.05.2024 um 15:35:01
 
Aber schon interessant die Antworten. Warum gibt es denn überhaupt dann eine befristete Aufenthaltserlaubnis, wenn ja letztendlich klar ist, dass die Mutter nun nicht mehr zurück muss.

Petersburger schrieb am 31.05.2024 um 14:55:49:
Nur mit einer VE bist Du für die Stiefkinder "in der Haftung".
Alles andere ist Schall und Rauch.

Denn selbstverständlich kommen Ehegatten füreinander und für die Kinder auf, die sie in ihrem Haushalt haben.
Das bedarf IMHO keinerlei zusätzlicher Erklärung, entsprechende Fragen habe ich daher nie gestellt und nie beantwortet.
Eine Antwort auf eine solche Frage löst aber auch keine Verpflichtung aus.


Schon interessant die ganzen Regelungen. Denn nur wegen der Stiefkinder habe ich damals größere Wohnung anmieten müssen, denn hier hat man halt drauf gepocht, ansonsten hätte ich da wohnen bleiben können, wo ich gewohnt habe.

Nun verstehe iich aber, jetzt wo alle da sind, können sie auch nicht mehr zurück geschickt werden und würden dann wesentlich besser gestellt werden als ich selbst, der ja nun für fast alles aufkommen musst und in Zukunft auch müsste.
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Antwort #11 - 31.05.2024 um 16:01:37
 
Ihr seid 6 Personen. Für jede Person über 6 Jahre braucht man 12 m². Darunter 10m².  Eine Unterschreitung von 10% ist ok. Also bräuchtest du ne Wohnung mit 66m² Wohnraum + Bad,Küche und Flur.

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Antwort #12 - 31.05.2024 um 17:14:53
 
walkon schrieb am 31.05.2024 um 15:35:01:
Nun verstehe iich aber, jetzt wo alle da sind, können sie auch nicht mehr zurück geschickt werden und würden dann wesentlich besser gestellt werden als ich selbst, der ja nun für fast alles aufkommen musst und in Zukunft auch müsste. 

Ehm, wer trägt denn die Verantwortung dafür, dass die ganze Familie hier ist? Es war Deine Entscheidung, die Frau zu heiraten und Kinder mit ihr zu zeugen, das hat eben Folgen. Und sorry, dass die nicht (nur) der deutsche Staat übernimmt, sondern dass Du auch zur Kasse gebeten wirst. Hättet ihr keine gemeinsamen Kinder würde die aufenthaltsrechtliche Situation auch noch anders aussehen. Aber hier geht es um 2 deutsche Kinder, die ein Recht dazu haben, in D zu leben und Kontakt mit beiden Elternteilen zu haben. Deine eigenen Kinder erwähnst Du in Deinen Überlegungen über die Zukunft gar nicht. Sind die denn gar nicht wichtig? 
Und entschuldige bitte - war nicht bereits vor der Hochzeit klar, dass Deine Frau in D nicht arbeiten wird? Und dass vielleicht noch ein Kind kommt (daran dürftest Du ja auch nicht ganz unbeteiligt sein)?

Was wäre denn Dein Wunsch, wie sollte denn nach Deinem Rechtsempfinden die jetzige Situation gerecht gelöst werden? Das würde mich mal interessieren.
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