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Anfrage zum Status und Ablauf meiner Bewerbung beim Regierungspräsidium Kassel (Gelesen: 1.080 mal)
Themen Beschreibung: Anfrage zum Status und Ablauf meiner Bewerbung beim Regierungspräsidium Kassel
Aryan Banerjiii
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i4a rocks!


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29.05.2024 um 12:47:21
 
Hallo, Ich bin sehr daran interessiert, einen Einblick in den aktuellen Entscheidungsprozess am Regierungspräsidium Kassel zu erhalten. Meine Bewerbung wurde am 22. November 2022 an ihr Büro weitergeleitet. Ich würde gerne wissen, ob mein Antrag zunächst von ihnen geprüft wird und erst nach der Zahlung bearbeitet wird, oder ob die Bearbeitung bereits begonnen hat. Falls Letzteres der Fall ist, würde mich interessieren, ob die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und erst nach Abschluss der Bearbeitung zur Entscheidung an den Ansprechpartner weitergeleitet werden.

Hat jemand eine Idee?
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vtrmk
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 29.05.2024 um 13:05:35
 
Du wirst keine Antwort erhalten. Entweder drohst du mit einer Untätigkeitsklage oder wartest du. Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand führen zu mehr Verzögerungen und werden manchmal gar nicht beantwortet.
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Aras
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Antwort #2 - 29.05.2024 um 13:43:12
 
Also so eine E-Mail würde ich nicht empfehlen. Wenn du schreibst, du hast Interesse daran Einblick in die Entscheidungsfindung zu erhalten, dann klingt das so als willst du nen schönen mehrseitigen Prosatext von denen. Das sind nicht deine Freunde, die sich die Zeit nehmen um deine Fragen liebevoll und én Detail zu beantworten.

Wenn du so eine Email schreibst erwarte ich dass deine Email wie folgt abgewürgt werden würde.
Zitat:
Sehr geehrter Herr Banerjii,

viel Dank für Ihr Interesse an der Arbeit des Regierungspräsidiums Kassel.

Wir bearbeiten die Anträge gemäß geltendem Recht und Gesetz. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht auf Ihre Sachstandsanfrage eingehen können.

Mit freundlichen Grüßen


Und damit wären deine Fragen für das Regierungspräsidium beantwortet.

Ich würde eher eine allgemeine Informationsfreiheitsanfrage über die Seite fragdenstaat.de in Erwägung ziehen. Also konkrete Fragen, die am besten mit ja und nein beantwortet werden können und wo die Behörde amtliche Informationen von einer internen Quelle kopieren kann.

Werden Einbürgerungsanträge erst nach Vorauszahlung der Gebühr bearbeitet? Gibt es hierzu amtliche Informationen?
Werden Anträge in Reihenfolge des Eingangs bearbeitet? Gibt es amtliche Informationen, ob und wann Anträge vorgezogen werden?
Von wann stammen die Anträge, deren materielle Sachbearbeitung derzeit begonnen wird?
Wieviele Anträge liegend derzeit vor die noch nicht bearbeitet wurden?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 29.05.2024 um 13:59:52
 
November 2022 bis heute ist aber schon verdammt lange. Ohne dass Du irgendwas von denen gehört hast? Liegt Dir wenigstens eine Eingangsbestätigung des Antrages vor?
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SimonB
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Antwort #4 - 29.05.2024 um 19:43:49
 
Aryan Banerjiii schrieb am 29.05.2024 um 12:47:21:
Meine Bewerbung wurde am 22. November 2022 an ihr Büro weitergeleitet.

Welche Bewerbung?
Wenn du den Einbürgerungsantrag meinst, dann kann ich hier in einem deiner Beiträge (Nr.3) lesen, dass man dir bereits ein Dauer von insgesamt ca.18 Monaten nannte.
Von Ende November 22 bis jetzt sind nun gerade diese 18 Monate vergangen.
Man wird dir wohl demnächst mitteilen, dass du nun eingebürgert wirst.

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Aryan Banerjiii
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 11.06.2024 um 13:20:16
 
Ich entschuldige mich für die Verwirrung in meiner vorherigen Nachricht. Ich habe das Anerkennungsschreiben des Regierungspräsidiums Kassel (RP Kassel) am 22. November 2023 erhalten.

Ein Freund von mir, der seinen Antrag zwei Wochen vor mir beim Bürgerbüro einreichte, erhielt die Bestätigung vom RP Kassel entsprechend zwei Wochen früher als ich, d.h. am 3. November 2023. Er teilte mir mit, dass er ein Schreiben erhielt, in dem er aufgefordert wurde, die erforderliche Gebühr am 25. Mai 2024 zu zahlen. Nur eine Woche später wurde ihm mitgeteilt, dass seine Bescheinigung zur Abholung bereitstehe.

Ich habe mich mit dem RP Kassel in Verbindung gesetzt, und man versicherte mir per E-Mail, dass alle Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden, was auch für meinen Antrag gelten sollte. Sie erwähnten, dass ich schriftlich benachrichtigt werde, sobald mein Antrag bearbeitet wurde. Trotz dieser Zusicherung ist es ziemlich stressig zu beobachten, dass jemand, der sich etwa zur gleichen Zeit wie ich beworben hat, sein Zertifikat bereits erhalten hat, während ich noch warte. Diese Situation stellt meine Geduld wirklich auf die Probe, zumal mir mehrere attraktive Stellenangebote entgehen, die ich nicht wahrnehmen kann, weil sie sich in einem anderen Bundesland befinden.
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #6 - 11.06.2024 um 13:54:52
 
Also:

1: Dein Bekannter stellt einen Antrag, du 2 Wochen später

2: Dein Bekannter bekommt ein Schreiben, du 2 Wochen später

3. Dein Bekannter bekommt eine Zahlungsaufforderung

Und bei Schritt 3 sind wir jetzt ca. 2 Wochen später bei dir. Scheint doch alles in der Zeitlinie zu stimmen?

Aryan Banerjiii schrieb am 11.06.2024 um 13:20:16:
zumal mir mehrere attraktive Stellenangebote entgehen, die ich nicht wahrnehmen kann, weil sie sich in einem anderen Bundesland befinden.


Die du nicht wahrnehmen willst  Zwinkernd
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Aryan Banerjiii
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Antwort #7 - 11.06.2024 um 15:36:41
 
Puncherfaust schrieb am 11.06.2024 um 13:54:52:
Dein Bekannter bekommt eine Zahlungsaufforderung

Und bei Schritt 3 sind wir jetzt ca. 2 Wochen später bei dir. Scheint doch alles in der Zeitlinie zu stimmen?

25. März, entschuldigen Sie meinen erneuten Fehler!
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reinhard
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Antwort #8 - 12.06.2024 um 15:14:51
 
Du darfst jedes Stellenangebot wahrnehmen und Dich auf alles bewerben, wenn Du willst.

Falls Du umziehst, zieht die Akt autoamtisch mit um, sobald Du Dich angemeldet hast.
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Aryan Banerjiii
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Antwort #9 - 13.06.2024 um 09:19:48
 
reinhard schrieb am 12.06.2024 um 15:14:51:
Du darfst jedes Stellenangebot wahrnehmen und Dich auf alles bewerben, wenn Du willst.

Falls Du umziehst, zieht die Akt autoamtisch mit um, sobald Du Dich angemeldet hast.


Ich bin mir dessen bewusst, aber ich weiß auch, dass die Übermittlung der Unterlagen von einem Büro in ein anderes eine weitere Verzögerung bedeutet. Außerdem kann man nicht wissen, wie hoch die Arbeitsbelastung der anderen Ansprechpartner ist.
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Aras
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Antwort #10 - 13.06.2024 um 11:04:59
 
Vielleicht solltest du eine Untätigkeitsklage ernsthaft in Betracht ziehen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Aryan Banerjiii
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Antwort #11 - 13.06.2024 um 11:21:21
 
Aras schrieb am 13.06.2024 um 11:04:59:
Vielleicht solltest du eine Untätigkeitsklage ernsthaft in Betracht ziehen.


Bei dem Telefonat wurde mir gesagt, dass jeder Antrag anders ist und dass es aufgrund des Arbeitsanfalls und des Personalmangels zu erheblichen Verzögerungen kommt. Auch im Fall meines Freundes könnte es sich um einen anderen Sachbearbeiter handeln oder sein Antrag wurde schneller bearbeitet. Außerdem hat mir das Bürgerbüro gesagt, dass es derzeit etwa 18 Monate dauert, und mein Antrag wurde im August 2023 eingereicht. Wäre es richtig, jetzt eine Untätigkeitsklage in Betracht zu ziehen?
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Aras
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Antwort #12 - 13.06.2024 um 11:41:23
 
Ja, warum nicht. Wenn du willst empfehle ich dir auch eine Anwältin
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Antwort #13 - 14.06.2024 um 09:47:46
 
Aras schrieb am 13.06.2024 um 11:41:23:
Ja, warum nicht. Wenn du willst empfehle ich dir auch eine Anwältin

Ja bitte
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