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Sprachzertifikat A1 verloren morgen Termin (Gelesen: 451 mal)
Themen Beschreibung: Sprachzertifikat, Aufenthaltstitel
Doba
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sprachzertifikat A1 verloren morgen Termin
26.05.2024 um 16:44:14
 
Guten Tag,

Meine Frau hat glücklicherweise ihr Sprachzertifikat A1 verloren.
Morgen haben wir den Termin zwecks Aufenthaltstitel stellen und Fiktionsbescheinigung. Das Visum zwecks Familienzusammenführung läuft am 28.05.2024 ab. Sprich übermorgen. Können sie den Aufenthaltstitel ablehnen weil das Original Sprachzertifikat aktuell nicht vorliegt?

Danke für eure Hilfe
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SimonB
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Beiträge: 630

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.05.2024 um 17:29:52
 
Doba schrieb am 26.05.2024 um 16:44:14:
Meine Frau hat glücklicherweise ihr Sprachzertifikat A1 verloren.

Ich setze mal ein "unglücklicherweise" ein.  Zwinkernd
Bis übermorgen wird sie es nicht wiederfinden, aber sie könnte dort nachfragen, wo sie die A1-Prüfung abgelegt hatte.
Evtl. schickt diese Stelle eine Zweitschrift?

Doba schrieb am 26.05.2024 um 16:44:14:
Können sie den Aufenthaltstitel ablehnen weil das Original Sprachzertifikat aktuell nicht vorliegt?

Geht es nur um das Original oder gibt es auch Kopien?
Sie hat das FZF-Visum doch erhalten, weil u.a. auch der Nachweis A1 schon vorlag.
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Petersburger
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Beiträge: 6.457

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RUS
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 26.05.2024 um 17:59:04
 
Doba schrieb am 26.05.2024 um 16:44:14:
Können sie den Aufenthaltstitel ablehnen weil das Original Sprachzertifikat aktuell nicht vorliegt?

Nein, das ist nicht zulässig.

Weder kann die Antragsannahme verweigert werden, noch kann sofort nur aus diesem Grund abgelehnt werden.

Falls so ein Dokument mal verlorengeht, muss man auch die Zeit zur Ersatzbeschaffung haben. Sei das nun eine Zweitschrift, eine Bestätigung des Prüfinstituts, dass tatsächlich ein solches Zertifikat ausgestellt wurde oder halt ein neues Zertifikat nach neuer Prüfung woanders.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Doba
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 26.05.2024 um 19:38:13
 
Danke Leute werde das Original besorgen hab jedoch vorerst eine Kopie.
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