Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Sperrkonto für ausländische Studdentin (Gelesen: 713 mal)
michas
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 51

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sperrkonto für ausländische Studdentin
26.05.2024 um 13:03:54
 
Ich möchte für eine ghanaische Studentin die Sicherheitsleistung erbringen, damit sie ihr Studenten-Visum erhält.
Mir wurden 2 Möglichkeiten genannt: Verpflichtingserklärung oder Einzshlung von ca. 12 TEUR auf ein Sperrkonto.
Als dirchführendes Institut wurde mir hierfür Fintiba genannt.
Die Anfangsgebühr für das Sperrkonto beträgt € 89.00 und die monatliche Kontoführungsgebühr von € 4.90 folgt.
Ist das die einzige von der DBA anerkannte Bank für das Sperrkonto?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.456

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sperrkonto für ausländische Studdentin
Antwort #1 - 26.05.2024 um 13:33:36
 
Nein, grundsätzlich wird jedes Sperrkonto bei einer deutschen Bank akzeptiert.

Aber bei weitem nicht jede Bank bietet überhaupt noch Sperrkonten an.

Und nicht vergessen: Du kannst es gar nicht einrichten. Es muss ein Konto der Studentin sein.
Damit verkleinert sich der Kreis der Anbieter nochmal, weil die Einrichtung aus dem Ausland nun noch weniger angeboten wird.

Einzahlen auf dieses Konto kannst Du natürlich - nur einrichten eben nicht.

Nebenbei: Eine VE würde ich, hätte ich die Auswahl zwischen den beiden genannten Möglichkeiten, niemals abgeben.
Im Falle eines Falles ist es ein erheblicher Unterschied, ob man seine ca. 12k€ verloren hat oder bis zu fünf Jahre Aufenthaltsdauer für alle in dieser Zeit angefallenen Aufwendungen öffentlicher Kassen herangezogen werden kann.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 630

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sperrkonto für ausländische Studdentin
Antwort #2 - 26.05.2024 um 14:22:33
 
michas schrieb am 26.05.2024 um 13:03:54:
Verpflichtingserklärung oder Einzshlung von ca. 12 TEUR auf ein Sperrkonto.

Ich rate zur Einzahlung der 1x-Summe.
Eine VE kann zum fast bodenlosen Fass werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Fred Dust
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 51

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sperrkonto für ausländische Studdentin
Antwort #3 - 26.05.2024 um 19:12:18
 
michas schrieb am 26.05.2024 um 13:03:54:
Ist das die einzige von der DBA anerkannte Bank für das Sperrkonto?


Hier wurden gute Erfahrungen mit Coracle gemacht:

https://www.coracle.de/

Bei meiner Bank zahle ich deutlich höhere Kontoführungsgebühren. Dazu braucht sie noch ein reguläres Bankkonto, auf das das Sperrkonto das Geld jeden Monat auszahlt. Für Studis sind die meist kostenlos.

12 TEUR - ja, 12x der aktuelle BAFÖG-Satz. ACHTUNG, für die AE-Verlängerung nach Studienjahr 1 braucht sie das ganze nochmal.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mince
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sperrkonto für ausländische Studdentin
Antwort #4 - 23.07.2024 um 12:35:51
 
Wenn die Studentin arbeitet, was ihr ja gestattet ist (140 Tage imJahr soweit mir bekannt), dann sichert sie den Lebensunterhalt doch selbst - muss dann trotzdem ein Sperrkonto vorhanden sein?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.133

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sperrkonto für ausländische Studdentin
Antwort #5 - 23.07.2024 um 12:51:34
 
Meist arbeitet man nicht im ersten Jahr.

Zudem ist man auf 120 ganze oder 240 halbe Tage beschränkt. Ein Jahr hat ja ca. 250 Tage Arbeitstage. Also da kann man schon nen vernünftigen Werkstudentenjob organisieren.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.246
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sperrkonto für ausländische Studdentin
Antwort #6 - 23.07.2024 um 12:54:28
 
Mince schrieb am 23.07.2024 um 12:35:51:
Wenn die Studentin arbeitet, was ihr ja gestattet ist (140 Tage imJahr soweit mir bekannt), dann sichert sie den Lebensunterhalt doch selbst - muss dann trotzdem ein Sperrkonto vorhanden sein? 


Klar. Denn ob sie tatsächlich arbeitet und wie lange und was sie verdienen wird weiß doch vor Visumserteilung niemand.
Im Übrigen ist der Hauptaufenthaltsgrund das Studium und nicht das Arbeiten. Sie kann sich das Geld für ihren LU selber verdienen, dann muss sie das Sperrkonto nie antasten und auch nie auffüllen. Aber das Sperrkonto muss sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sperrkonto für ausländische Studdentin
Antwort #7 - 23.07.2024 um 14:19:08
 
Aras schrieb am 23.07.2024 um 12:51:34:
Zudem ist man auf 120 ganze oder 240 halbe Tage beschränkt. Ein Jahr hat ja ca. 250 Tage Arbeitstage. Also da kann man schon nen vernünftigen Werkstudentenjob organisieren.


Nein, das war es nur bis Ende Februar 2024.

Seit 1. März gilt: Arbeitszeitkonto, selbst führen.
8 Stunden sind ein Tag.
Innerhalb des Kalnderjahres darf man 140 (theoretische) Tage arbeiten.

@Mince: Ja, die Studentin darf arbeiten und kann mit einigem Geschick den Lebensunterhalt selbst verdienen.
Das Sperrkonto oder die VE ist eine Absicherung, die die Ausländerbehörde braucht. Denn "ich verspreche, fleißig zu arbeiten und trotzdem zu studieren" reicht eben nicht.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema