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Schüleraustausch - brauche ich eine Verpflichtungserklärung? (Gelesen: 489 mal)
Earl Grey
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schüleraustausch - brauche ich eine Verpflichtungserklärung?
22.05.2024 um 16:51:34
 
Hallo Leut's,
folgender Fall:
Eine minderjährige Person (aus Drittland ausserhalb EU) will für ein halbes Jahr nach Deutschland kommen, und dort zur Schule zu gehen. Eine Gastfamilie nimmt sie während dieser Zeit auf.
Lt. Merkblatt der Botschaft ist für diesen Fall neben anderen Unterlagen auch ein Einladungsschreiben der Gastfamilie nötig, bei der sie wohnen wird, und auch ein Finanzierungsplan wie der Unterhalt in Deutschland sichergestellt werden soll.

Meine Fragen:
Ist auch eine Verpflichtungserklärung von Seiten der Gastfamilie erforderlich? Oder ist der Lebensunterhalt mit dem Finanzierungsplan ausreichend nachgewiesen?
Muss ein auch Sperrkonto eröffnet werden?

Danke
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Petersburger
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Beiträge: 6.456

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.05.2024 um 09:00:42
 
Das kann Dir hier niemand sagen, der den Finanzierungsplan nicht kennt.

Abgesehen davon dürfte das auch von der konkreten ABH abhängen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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deerhunter
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i4a rocks!


Beiträge: 2.247

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 24.05.2024 um 11:53:06
 
Wir haben mal etwas ähnliches mit dem 15 jährigen Neffen meine Frau gemacht! Austauschschüler...wir mussten deutsch B1 (damit die Schule Sinn macht) und eine VE nachweisen
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