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Bearbeitungsdauer/ Beschleunigung Ehegattennachzug (Gelesen: 1.176 mal)
Themen Beschreibung: Familienzusammenführung/ Ehegattennachzug
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 21.05.2024 um 22:20:48
 
So ist es.

Und wenn denn vor der Klage zurückgeschreckt wird, deren Basics in diesem Fall ja schon abschließend in der ersten Antwort abgehandelt wurden, kann man natürlich auch einen Zwischenschritt machen.

Z.B. könnte man an Stelle des TE jetzt, da man weiß, dass die ABH das Problem darstellt, erst einmal schriftlich dem Leiter der zuständigen ABH eine Beschwerde zukommen lassen. Wenn keine zeitnahe Antwort erfolgt, dem Bürgermeister / dem Landrat seine Beschwerde zukommen lassen.
Und seinen Wahlkreisabgeordneten des BT (bzw. dessen Büro) könnte könnte man in der Folge auch einbinden.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Namas98
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 04.06.2024 um 08:44:15
 
Guten Morgen Zusammen,

kurzes Feedback zu meiner aktuellen Lage:

- Kontakt mit dem Bürgerbeauftragten meiner Region aufgenommen und eine Antwort Mail erhalten, dass er sich der Sache annimmt. Morgen erfrage ich den Zwischenstand bei Ihm, den da sind 2 Wochen seit der Kontaktaufnahme vergangen.
Außerdem Kontakt mit der zentralen Behördenhotline aufgenommen, diese gibt der Ausländerbehörde nach eigenen Angaben drei Hinweise in Abständen von 10 Tagen das doch die Akte bitte abgearbeitet werden soll. Wenn dann nach 30 Tagen immer noch nichts geändert wurde, wird das Chefsache, hieß es. Was aber auch nur bedeutet das die Ausländerbehörde sich rechtfertigen muss und die Möglichkeit erhält sich rauszureden, da sie so ausgelastet sein durch Ukraine, Flüchtlingskrise etc. etc......

- Kontakt mit einem gut vernetzten Anwalt in meiner Stadt aufgenommen, dieser hat mir geraten noch bis Mitte Juni abzuwarten und die Bearbeitungsdauer leider nichts ungewöhnliches in München ist.
Wenn bis dahin keine Rückmeldung seitens der Ausländerbehörde ist, kann ich Ihn beauftragen und er nimmt Kontakt zu der Leitung der jeweiligen Abteilung der Ausländerbehörde auf. Kann jedoch nicht versichern, dass das eine Beschleunigung bringt.
Eine Klage beim auswärtigen Amt sieht er als schwierig an, da es die Sache eher noch weiter in die Länge ziehen könnte.

- Kontakt von einem Anwalt in Berlin eingeholt, diesen werde ich zeitnah kontaktieren und seine Meinung bzgl. der Situation und einer evtl. Untätigkeitsklage einholen.

- Habe eine Vertretungsvollmacht per Mail und Fax an die Ausländerbehörde gesendet und mehrmals versucht mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufzunehmen, leider vergeblich. Es gibt keine Möglichkeit mit diesen in Kontakt zu treten. Telefonisch wird keine Auskunft gegeben und behauptet, dass es mehrere Wochen dauern kann und die Vollmacht eh erst nach mehreren Wochen Bearbeitungsdauer hinterlegt werden kann. Die Kontaktaufnahme vor Ort kann man sowieso vergessen, da wird man schon am Eingang von der Security abgewimmelt.
Über die zentrale Telefonhotline bekomme ich auch nur widersprüchliche Aussagen, einer behauptet das es bis zu einem Jahr dauern kann am nachfolgenden Tag behauptet eine andere das es bald soweit sein könnte und eine andere behauptet mir überhaupt keine Auskunft geben zu dürfen und legt einfach auf. Eine Frechheit. Zwei Beschwerden Schreiben habe ich schon an die ABH versendet, ohne Reaktion Ihrerseits. 

Alles in allem ganz schön frustrierend, besonders für meine Frau. Schön fleißig Deutsch gelernt, sich privat um einen Lehrer gekümmert um sich in der Zwischenzeit mehr Deutschkenntnisse beizubringen. Einen anerkannten Abschluss B. Sc. und der Wille hier als Lehrerin/ Erzieherin arbeiten zu wollen. Und dann so eine Behandlung.
Es kann ja sein, dass die Ausländerbehörde in München ausgelastet ist aber viele Ausländerbehörden in anderen Gemeinden sind es nicht. Ich sehe es als übergreifendes Problem der Politik, hier sollten viele Aufgaben dezentralisiert werden. Was spricht den dagegen das die Prüfung nicht die Ausländerbehörde der Stadt erstellt sondern landesweit aufgeteilt wird. Die Voraussetzungen die zu prüfen sind sollten ja die selben sein.....

Gut der letzte Paragraph war einfach um etwas Frust rauszulassen...



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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 04.06.2024 um 09:07:54
 
Du kannst noch eine E-Mail an Referat 509 des Auswärtigen Amtes schreiben

vermutlich gilt noch:
509-visa@zentrale.auswaertiges-amt.de


Also da kannst du direkt schreiben, dass die Zustimmung der Stadt München fehlt, aber wenn das Auswärtige Amt die Herrin des Verfahrens ist, dann soll die eben auf die Stadt einwirken. Ansonsten holst du dir jetzt nen Anwalt, weil du die grundlose räumliche Trennung von deiner Frau durch die mehr als x monatige Untätigkeit der Behörden nicht mehr einsiehst.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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