Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag (Gelesen: 1.613 mal)
Themen Beschreibung: Möglichkeit der Ausübung einer Arbeit
locke552
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Israel
Zeige den Link zu diesem Beitrag D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
06.05.2024 um 22:45:15
 
Hallo, meine Thailändische Freundin hat ein Angebot als Reinigungskraft mit unbefristetem Arbeitsvertrag,

Aktuell verfügt sie über ein D-Visum für einen Sprachkurs bis Mitte Juni. Ist es möglich diese Arbeit auszuüben und somit ein Anrecht hier zu bleiben zu erlangen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.133

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Antwort #1 - 07.05.2024 um 00:00:45
 
Sie wird ja wohl keine Ausbildung zur Reinigungsfachkraft in Thailand abgeschlossen haben. Sonst hättest du es doch bestimmt erwähnt...

Wie wäre es mit einer BFD oder FSJ Stelle? Man kriegt zwar kein richtiges Gehalt aber man kann das relativ problemlos bekommen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 366

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Antwort #2 - 07.05.2024 um 07:58:36
 
locke552 schrieb am 06.05.2024 um 22:45:15:
Ist es möglich diese Arbeit auszuüben und somit ein Anrecht hier zu bleiben zu erlangen?


Sie kann die Arbeit bis zu 20h die Woche ausüben.

Sie ist ungelernt richtig? Es müsste eine Regelung der BeschV zutreffen. Da das nicht der Fall sein dürfte, sehen die Chancen schlecht aus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.133

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Antwort #3 - 07.05.2024 um 09:16:30
 
@Puncherfaust

Du meinst während der Gültigkeit der Sprachkurs Aufenthaltserlaubnis kann sie 20 Stunden arbeiten, richtig?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 366

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Antwort #4 - 07.05.2024 um 09:21:26
 
Aras schrieb am 07.05.2024 um 09:16:30:
@Puncherfaust

Du meinst während der Gültigkeit der Sprachkurs Aufenthaltserlaubnis kann sie 20 Stunden arbeiten, richtig?


Korrekt. habe mich missverständlich ausgedrückt.

Die Chancen aufgrund der Arbeit ein Aufenthalt zu begründen schätze ich gering ein. Die Arbeit ausüben darf sie unabhängig davon aber bis zu 20h/Woche.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
locke552
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Israel
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Antwort #5 - 13.05.2024 um 11:15:29
 
Vielen Dank für die Antworten, Ausbildung hat sie keine aber sie hat in Thailand ein Bachelor für Kommunikationswissenschaften abgeschlossen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.133

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Antwort #6 - 13.05.2024 um 11:34:13
 
Digga... was soll dann die Verschwendung der Arbeitskraft als Reinigungskraft? Ab 1. Juni soll die Chancenkarte kommen. Womöglich genau das richtige für sie.

Kann sie A1 deutsch? Kann sie englisch auf Nivea B2?

Sie soll ihren Bachelor beim ZAB in Bonn anerkennen lassen. Womöglich reicht auch ne einfache Auskunft aus.
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/chancenkarte-jobsuc...
https://zab.kmk.org/de/dab

Gut, sie kann dann für 20 h die Woche als Reinigungskraft arbeiten, aber mittelfristig sollte sie sich um einen Job in ihrem Beruf kümmern.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
locke552
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Israel
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Antwort #7 - 13.05.2024 um 11:53:33
 
Vielen Dank für die Hilfe Aras, die Antwort ist Goldwert 🙏🏻

Weißt du auch ob sie mit ihrem D-Visum dann direkt hier bleiben kann oder erst mal zurück müsste um die chancenkarte zu beantragen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.133

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Antwort #8 - 13.05.2024 um 12:15:29
 
§ 20a Abs. 4 S. 2 AufenthG n.F. besagt, dass bei bestehendem Aufenthalt ein Aufenthaltstitel (also Aufenthaltserlaubnis oder D-Visum) aus Abschnitt 3 oder 4 des AufenthG vorliegen muss. Abschnitt 3 ist "Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung" mit den Paragraphen 16 - 17 und Abschnitt 4 ist "Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit" mit den Paragraphen 18-21.

Sprachkurs wäre § 16f, also Antrag im Inland wäre möglich.

Hier das Gesetz für die Chancenkarte
https://www.buzer.de/gesetz/15986/a300370.htm

Sie braucht dann aber 1.027 € netto monatlich zur Verfügung. Also entweder Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung.

Wobei die 20 Stunden pro Woche Arbeit, die ihr erlaubt wären, angerechnet werden könnte. Also bspw. sie hat einen Vertrag als Reinigungskraft für 800 € netto, dann könnte man 227 € x Monate auf ein Sperrkonto legen. Das hab ich irgendwo gelesen, aber will mich nicht darauf festnageln.

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
locke552
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Israel
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Antwort #9 - 13.05.2024 um 13:44:04
 
Sie hat schon ein Sperrkonto, allerdings kein Zugriff weil wir die Fiktionsbescheinigung nicht haben.
Sie hat noch bis Mitte Juni Zeit, hoffe wir bekommen das so schnell hin. Vielen Dank für deine Hilfe!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
locke552
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Israel
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Antwort #10 - 14.05.2024 um 13:34:41
 
Weiß von euch jemand was nötig ist um den Hochschul Abschluss in Deutschland nachzuweisen? Meine Freundin hat den Bachelor auf Englisch aus Thailand, reicht das oder gibt es da noch ein besonderes Verfahren? Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.133

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Antwort #11 - 14.05.2024 um 14:38:08
 
Die ausländische Urkunde muss von der zuständigen inländischen Stelle anerkannt werden. Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist es das ZaB in Bonn.

Siehe auch hierzu den Link den ich paar Beiträge früher gepostet habe.

Derzeit gibt es nur die reguläre Anerkennung mit 3-4 Monaten Bearbeitungszeit. Ob es mit dem digitalen Verfahren schneller geht, weiß ich nicht. Aber für die Zeit bis zur Anerkennung kann man womöglich eine Fiktionsbescheinigung erhalten.


Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
locke552
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Israel
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Antwort #12 - 14.05.2024 um 17:18:01
 
Komisch ist, unter Kriterien steht immer Hochschul-Abschluss aber auf https://chancenkarte.com/de/ steht leider immer nur was von Berufserfahrung als Kriterium, meine Freundin hat zwar Kommunikationsmanagement studiert hat aber daraufhin als Store Leiterin in einem Coffee Shop gearbeitet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.133

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Antwort #13 - 14.05.2024 um 17:34:25
 
Vergiss bitte diese Seite. Das ist ne unseriöse Seite die Daten sammelt und irgendwann Kundendaten verkauft oder eine eigene Recruitingfirma gründet und dann Arbeitskräfte vermittelt.

Ich hab dir schon nicht ohne Grund make-it-in-germany.com verlinkt. Die wird nämlich von der Bundesregierung betrieben und sie verlangt nicht deine persönlichen Daten nur um dann dir deine Chancen anzuzeigen.

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Fred Dust
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 51

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Antwort #14 - 14.05.2024 um 17:51:17
 
locke552 schrieb am 14.05.2024 um 13:34:41:
Weiß von euch jemand was nötig ist um den Hochschul Abschluss in Deutschland nachzuweisen?


Ausländische Studienabschlüsse werden offiziell über ANABIN von der Kultusministerkonferenz anerkannt:

https://anabin.kmk.org/anabin.html
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema