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Visum zur Familienzusammenführung umgehen durch Freizügigkeit EU? (Gelesen: 2.298 mal)
Stefan K
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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30.04.2024 um 08:30:21
 
Hallo liebe Leute,

in diesem Beitrag https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1704376477 bin ich auf das Thema Umgehen des Visum durch Freizügigkeitsregelung der EU gestoßen und dazu stellen sich mir Fragen.

Zu meinem Fall, wieso wir das Visum umgehen wollen:
Wir haben Mitte letzten Jahres einen Antrag auf das Visum zur Familienzusammenführung in Belgrad gestellt (Ehegatte). Mein Mann ist Russe, hat die Heimat kurz nach Ausbruch des Krieges verlassen und kann aus zahlreichen Gründen nicht zurück nach Russland. Er hat ein 3 Jahres-Schengenvisum mit dem wir zwischen unserer Wohnung in München und wechselnden Orten außerhalb des Schengenraums wohnen. Die Botschaft ist sehr kooperativ und hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Das Problem ist die Münchner ABH, welche sich seit einem halben Jahr komplett tot stellt. Weder wir kriegen eine Antwort und die Botschaft hat seit Januar auch schon mehrere Nachrichten geschickt, die alle ignoriert wurden. Auch eine Mail an alle darüber stehenden Abteilungen und die Referentin wurden ignoriert.

Da das Schengenvisum bald ausläuft und es nicht danach ausschaut, dass in nächster Zukunft sich mit der ABH was bewegt, suchen wir nach anderen Optionen und sind auf das Thema Freizügigkeit gestoßen.

Der Plan wäre:
Ich miete eine Wohnung irgendwo in Österreich (für 3-4 Monate). Ich registriere mich dort mit meinem neuen Hauptwohnsitz. Mein Mann kommt ebenfalls in die Wohnung und beantragt eine Aufenthaltskarte. Währenddessen wird die Münchner Wohnung behalten. Sobald die Prozedur abgeschlossen ist, gehen wir zurück nach München und mein Mann stellt einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Mit der österrichschen Aufenthaltskarte dürfte er das ja ohne Visum.

Fragen:
- Muss ich mich in Münchnen abmelden und wenn ja, wieso? Ich kann doch mehrere Wohnsitze haben oder nicht? Ein faktischer Nebenwohnistz wird in Deutschland als alleiniger Hauptwohnistz gemeldet, soweit ich das verstehe.
- Verstehe ich das richtig, dass es ausreicht für die Registrierung in Österreich einfach nur zu zeigen, dass ich ausreichend Vermögen/Einkommen habe, um mich selbst zu finanzieren?
- Wie lange dauert die Bearbeitung der Aufenthaltskarte in Österreich. Ich habe mir einen Wolf gegoogelt, aber nicht einen einzigen Hinweis auf die realen Bearbeitungsdauern gefunden.
- Mit der Aufenthaltskarte dürfte mein Mann ja nach Deutschland einreisen. Könnte man dann nicht direkt wieder nach Deutschland gehen und den Aufenthaltstitel beantragen, sobald man die Aufenthaltskarte hat? Oder muss man die 3+ Monate in Österreich tatsächlich abwohnen.

Für Tipss und Erfahrungen bin ich sehr dankbar!

Beste Grüße
Stefan
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Antwort #1 - 30.04.2024 um 09:47:21
 
Stefan K schrieb am 30.04.2024 um 08:30:21:
- Muss ich mich in Münchnen abmelden und wenn ja, wieso? Ich kann doch mehrere Wohnsitze haben oder nicht? Ein faktischer Nebenwohnistz wird in Deutschland als alleiniger Hauptwohnistz gemeldet, soweit ich das verstehe.

Und warum kannst du dich nicht abmelden?

Stefan K schrieb am 30.04.2024 um 08:30:21:
- Verstehe ich das richtig, dass es ausreicht für die Registrierung in Österreich einfach nur zu zeigen, dass ich ausreichend Vermögen/Einkommen habe, um mich selbst zu finanzieren?

Als Privatier musst du dich auch versichern, also in Österreich auch in die österreichische GKV eintreten.

Stefan K schrieb am 30.04.2024 um 08:30:21:
- Wie lange dauert die Bearbeitung der Aufenthaltskarte in Österreich. Ich habe mir einen Wolf gegoogelt, aber nicht einen einzigen Hinweis auf die realen Bearbeitungsdauern gefunden.

Bevor dein Mann diese kriegt, hat die Behörde 6 Monate Zeit diese zu bearbeiten. Man wird dir und deinem Mann solange eine Bestätigung der Anmeldung geben. In Österreich gibt es aber eine gesetzliche 6 monatige Entscheidungsfrist für alle Verwaltungsanträge.Dort sollte nix länger als 6 Monate dauern.

Stefan K schrieb am 30.04.2024 um 08:30:21:
- Mit der Aufenthaltskarte dürfte mein Mann ja nach Deutschland einreisen. Könnte man dann nicht direkt wieder nach Deutschland gehen und den Aufenthaltstitel beantragen, sobald man die Aufenthaltskarte hat? Oder muss man die 3+ Monate in Österreich tatsächlich abwohnen.

So eine Aussage macht mich wütend. Denkst du die deutschen Behörden sind so blöd? Ja ihr müsst euch 3+ Monate in Österreich aufhalten.

Stefan K schrieb am 30.04.2024 um 08:30:21:
Für Tipss und Erfahrungen bin ich sehr dankbar!

Österreich ist laut eigenen Aussagen kein Rechtsstaat sondern ein Verwaltungsstaat. Zumal diese auch korrupt sind.

Würde ja eher Luxembourg oder deutschsprachige Gebiete in Belgien empfehlen.
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Antwort #2 - 30.04.2024 um 10:28:27
 
Stefan K schrieb am 30.04.2024 um 08:30:21:
Ich miete eine Wohnung irgendwo in Österreich (für 3-4 Monate). Ich registriere mich dort mit meinem neuen Hauptwohnsitz. Mein Mann kommt ebenfalls in die Wohnung und beantragt eine Aufenthaltskarte. Währenddessen wird die Münchner Wohnung behalten. Sobald die Prozedur abgeschlossen ist, gehen wir zurück nach München und mein Mann stellt einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. 

Das ist kein Nutzen des EU-Freizügigkeitsrechts. Du musst schon Deinen Lebensmittelpunkt nicht nur theoretisch sondern auch praktisch nach Österreich verlegen (incl. Job, Krankenversicherung usw.) und Deine EU-Freizügigkeit nachhaltig nutzen wenn Dein Mann später von Deiner Freizügigkeit als Rückkehrer profitieren will.

Warum stellt er keinen Asylantrag in D?
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reinhard
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Antwort #3 - 30.04.2024 um 10:28:46
 
Die Inanspruchnahme der Freizügigkeit solltest Du nicht als »Trick« inszenieren, das fliegt auf.

Du ziehst einfach nach Österreich oder Belgien oder Luxemburg um, suchst Dir dort Arbeit und Wohnung, und meldest Dich in Deutschland ab. Sechs bis zwölf Monate später kommt Dein Mann dorthin und sucht sich ebenfalls Arbeit.

Ob und wann Ihr nach Deutschland zurück zieht, solltet Ihr dann von der Arbeit dort, Rentenansprüchen, Arbeitsangeboten in Deutschland und so weiter abhängig machen.
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Aras
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Antwort #4 - 30.04.2024 um 11:26:48
 
reinhard schrieb am 30.04.2024 um 10:28:46:
Du ziehst einfach nach Österreich oder Belgien oder Luxemburg um, suchst Dir dort Arbeit und Wohnung, und meldest Dich in Deutschland ab. Sechs bis zwölf Monate später kommt Dein Mann dorthin und sucht sich ebenfalls Arbeit.


Als Privatier braucht man nur genug Einkommen und eine Krankenversicherung. Der russische Ehegatte hat bereits ein Schengenvisum, kann also direkt einreisen und man kann gemeinsam wohnen etc.. Eine 6 bis 12 monatige Verzögerung ist nicht notwendig.

Es muss aber bedacht werden, dass der Ausländer ein Vertrauen auf das Aufenthaltsrecht aufbauen muss damit er es mit nach Deutschland nehmen kann. D.h. der Ausländer sollte auch 3+ Monate die Unionsfreizügigkeit ausgeübt haben. Also nicht, dass der Deutsche in ein Unionsland umzieht, dort 3+ Monate sich aufhält, der Ausländer nachzieht und dann beide direkt nach Deutschland umziehen. Sondern Unionsbürger zieht um, Ausländer zieht nach, 3+ Monate gemeinsamer Aufenthalt, dann Umzug nach Deutschland.

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Antwort #5 - 30.04.2024 um 11:38:21
 
Aber man sollte eben im Auge behalten, dass die deutschen Behörden nicht blöd sind. Die Deutsche wird freizügigkeitsberechtigte EU-Bürgerin, indem sie die Freizügigkeit nachhaltig ausübt, nicht indem sie pro forma eine Adresse anmeldet.
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Antwort #6 - 30.04.2024 um 12:25:43
 
Da stimme ich dir zu.
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Antwort #7 - 30.04.2024 um 15:02:06
 
Wenn schon die Botschaft in Belgrad mitmacht (wieso eigentlich, der Mann hat doch gar nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Serbien sondern befindet sich dort nur besuchsweise?) wäre es vielleicht einfacher wenn Du innerhalb von D umziehst wodurch eine andere ABH für Euch zuständig wäre. Vielleicht geht es dann deutlich schneller mit dem normalen Visum zur FZF.
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Antwort #8 - 30.04.2024 um 16:45:33
 
lottchen schrieb am 30.04.2024 um 15:02:06:
Wenn schon die Botschaft in Belgrad mitmacht (wieso eigentlich, der Mann hat doch gar nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Serbien sondern befindet sich dort nur besuchsweise?) wäre es vielleicht einfacher...


Deutschland lässt manchmal Visumanträge von Leuten im Exil zu, wenn bekannt ist, dass sie nicht zur "eigenen" deutschen Botschaft können.
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Antwort #9 - 30.04.2024 um 18:55:18
 
Aras schrieb am 30.04.2024 um 09:47:21:
Und warum kannst du dich nicht abmelden?

Was soll die Abmeldung überhaupt bringen? Wenn ich dann den Lebensmittelpunkt wieder nach Deutschland und in meine Münchner Wohnung verlagere muss ich mich ja wieder anmelden. Und welche Wohnungsgeberbestätigung soll ich dann zeigen? Die vom ersten Einzug?

Aras schrieb am 30.04.2024 um 09:47:21:
Als Privatier musst du dich auch versichern, also in Österreich auch in die österreichische GKV eintreten.

Das wäre dann ein eigenes Thema für sich. Aber ich kann ja weiterhin in Deutschland versichert bleiben. Bleibe ja innerhalb der EU und arbeite weiterhin in Deutschland.

Aras schrieb am 30.04.2024 um 09:47:21:
So eine Aussage macht mich wütend. Denkst du die deutschen Behörden sind so blöd? Ja ihr müsst euch 3+ Monate in Österreich aufhalten.

Wieso blöd? Was geht sie die Aufenthaltsdauer in Österreich an, wenn ein Aufenthaltstitel vorliegt? (also ernsthafte Frage - ich habe nirgendwo gelesen, dass der Titel ein bestimmtes Alter haben muss). Dass man in Deutschland einen Antrag stellen kann, ist die Voraussetzung, dass man einen EU-Aufenthaltstitel haben muss. Den hätte man dann ja.

Aras schrieb am 30.04.2024 um 09:47:21:
Würde ja eher Luxembourg oder deutschsprachige Gebiete in Belgien empfehlen.

Luxemburg habe ich zwischendrin auch mal überlegt. Habe dort selbst auch mal studiert. Aber aus Kosten- und Arbeitsgründen liegt Österreich deutlich näher.
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Antwort #10 - 30.04.2024 um 19:02:23
 
lottchen schrieb am 30.04.2024 um 10:28:27:
Das ist kein Nutzen des EU-Freizügigkeitsrechts. Du musst schon Deinen Lebensmittelpunkt nicht nur theoretisch sondern auch praktisch nach Österreich verlegen (incl. Job, Krankenversicherung usw.)


Der Gedanke wäre schon den Lebensmittelpunkt in die Wohnung in Österreich zu verlegen. Dafür muss ich meinen gut bezahlten Job überwiegend im Homeoffice nicht aufgeben. Aus einer halbwegs gut situierten Wohnung in Kufstein wäre ich nicht langsamer an der Arbeitsstelle im Zentrum Münchens als so manch ein Kollege, die teilweise aus Frankfurt oder Karlsruhe pendeln.

lottchen schrieb am 30.04.2024 um 10:28:27:
und Deine EU-Freizügigkeit nachhaltig nutzen wenn Dein Mann später von Deiner Freizügigkeit als Rückkehrer profitieren will.

Könntest du das genauer erklären? Was ist ein "Rückkehrer" und zu was ist er gut?

lottchen schrieb am 30.04.2024 um 10:28:27:
Warum stellt er keinen Asylantrag in D?

Sein Schengenvisum ist ein italienisches. Heißt er würde erst mal direkt nach Italien abgeschoben werden. Und echte reale Chancen auf Asyl hat man als Russe in Europa nicht, auch wenn die Politik viel redet.
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Antwort #11 - 30.04.2024 um 19:05:34
 
reinhard schrieb am 30.04.2024 um 10:28:46:
Sechs bis zwölf Monate später kommt Dein Mann dorthin und sucht sich ebenfalls Arbeit.

und wo soll er diese sechs bis zwölf Monate bis dahin bleiben? Durchgedreht
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Antwort #12 - 30.04.2024 um 19:11:26
 
Aras schrieb am 30.04.2024 um 11:26:48:
Es muss aber bedacht werden, dass der Ausländer ein Vertrauen auf das Aufenthaltsrecht aufbauen muss damit er es mit nach Deutschland nehmen kann. D.h. der Ausländer sollte auch 3+ Monate die Unionsfreizügigkeit ausgeübt haben. Also nicht, dass der Deutsche in ein Unionsland umzieht, dort 3+ Monate sich aufhält, der Ausländer nachzieht und dann beide direkt nach Deutschland umziehen. Sondern Unionsbürger zieht um, Ausländer zieht nach, 3+ Monate gemeinsamer Aufenthalt, dann Umzug nach Deutschland.


Kannst du das genauer erklären? Wieso muss mein Mann 3+ Monate warten, bis er mir nach Österreich folgen kann? Ich kann mich ja direkt nach Einreise in Österreich registrieren, da ich ja vorhabe dort länger als 3 Monate zu bleiben. Was ist gemeint mit "Vertrauen auf Aufenthaltsrecht"?

Grundsätzlich ist die Idee, von Anfang an zu planen, z.B. 3,5 Monate in Österreich zu bleiben (oder länger falls die Aufenthaltskarte länger dauert). Aber dann bei der ersten legalen Gelegenheit wieder abzuhauen, um die Kosten für eine zweite Wohnung zu sparen.
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Antwort #13 - 30.04.2024 um 19:13:28
 
reinhard schrieb am 30.04.2024 um 11:38:21:
Aber man sollte eben im Auge behalten, dass die deutschen Behörden nicht blöd sind. Die Deutsche wird freizügigkeitsberechtigte EU-Bürgerin, indem sie die Freizügigkeit nachhaltig ausübt, nicht indem sie pro forma eine Adresse anmeldet.


Kannst du erläutern, was die deutschen Behörden damit zu tun haben? Ich hätte eher die österreichischen im Blick, weil sie dann prüfen, ob ich tatsächlich dort lebe (habe da im Internet schon gelesen, dass sie das viel und gerne prüfen).
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Antwort #14 - 30.04.2024 um 19:18:43
 
lottchen schrieb am 30.04.2024 um 15:02:06:
Wenn schon die Botschaft in Belgrad mitmacht (wieso eigentlich, der Mann hat doch gar nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Serbien sondern befindet sich dort nur besuchsweise?) wäre es vielleicht einfacher wenn Du innerhalb von D umziehst wodurch eine andere ABH für Euch zuständig wäre. Vielleicht geht es dann deutlich schneller mit dem normalen Visum zur FZF


Die Botschaften in den Städten, wo ganz viele Russen seit dem 24. Februar 2022 geflohen sind (Belgrad, Yerevan, Tbilisi, Istanbul etc), akzeptieren offiziell auch Visum-D-Anträge von Russen (also keine Schengenvisen), die nicht seit 6 Monaten in den Ländern leben.

Den Gedanken mit dem Umzug in eine andere Stadt hatte ich auch schon (wobei die "praktischsten" Kandidaten auch alle in Bayern liegen und auch für ihre überlasteten ABH bekannt sind. Dazu kommt noch, dass seit Spätsommer 2023 die Botschaft in Belgrad eine eigene Warteliste für Russen eingerichtet hat und man erstmal da eine Ewigkeit auf einen Termin warten müsste. Das wäre im Gegensatz zu Österreich absolut unplanbar und könnte genauso Jahre dauern Griesgrämig
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