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Einbürgerung nach 6 Jahren (Gelesen: 3.712 mal)
Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #60 - 09.06.2024 um 12:37:23
 
reinhard schrieb am 09.06.2024 um 12:17:34:
Ob die Einbürgerungsbehörde nicht will oder nicht kann, steht noch nicht fest.

Es spielt aber auch keine Rolle.

Die Missstände in deutschen Behörden schreien in der Zwischenzeit zum Himmel.
Ich meine natürlich das krasse Missverhältnis von Aufgaben und personeller wie sachlicher Ausstattung.

Da der Himmel dieses Missverhältnis entstehen ließ, bleibt dem Betroffenen doch nicht nur der gesetzlich vorgesehene Weg, diejenigen zum Handeln zu zwingen, die das Missverhältnis zu ändern haben.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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DWH
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #61 - 09.06.2024 um 12:55:23
 
reinhard schrieb am 09.06.2024 um 12:17:34:
Die kann ja andere nicht Deinetwegen noch länger warten lassen. Dann ist es der von der Verwaltung entworfene und von der Selbstverwaltung beschlossene Stellenplan.


Ich verstehe und respektiere Deine Meinung, aber ich sehe das anders. Ich meine, ich will nicht, dass mein Antrag allen voran bearbeitet wird, sondern dass mein Antrag innerhalb dafür als angemessen geltender Zeit bearbeitet wird. Du verstehst auch, dass es nicht meine Schuld ist, dass die Behörde keine bzw. nicht genügende Maßnahmen getroffen hat, wobei es schon vor vielen Jahren bekannt war, dass eine Menge von Anträgen kommt. Und indem die Behörde meinen Antrag momentan nicht bearbeitet, wälzt die ihre eigenen Probleme auf mich ab. Ich finde das unfair mir gegenüber.

Aber, wie ich schon gesagt habe, das ist bloß meine Meinung und ich respektiere alle anderen, auch wenn die von meiner komplett abweichen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #62 - 09.06.2024 um 15:11:29
 
Damit hast Du ja auch Recht.

Mit dem neuen Einbürgerungsrecht wird die Bearbeitung von Anträgen auch etwas einfacher, weil die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit wegfällt. Aber viele Behörden brauchen noch viel zu lange.
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #63 - 09.06.2024 um 19:13:34
 
DWH schrieb am 09.06.2024 um 12:55:23:
Ich meine, ich will nicht, dass mein Antrag allen voran bearbeitet wird


Das hast du der Behörde so hoffentlich nicht geschrieben, ansonsten hast du die Klage wahrscheinlich schon verloren  Zwinkernd
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #64 - 09.06.2024 um 20:13:20
 
Richtig. Bei Klagen gibt es keine solchen moralischen Erwägungen.

Das ist aber auch so ein typisches Behördenargument: "Wenn jemand klagt und bevorzugt wird, dann würden ja alle anderen Antragsteller die Dummen sein, weil die ja zurückgestellt werden. Darum bitte nicht klagen.". Ja aber das ist nicht mein Problem als Betroffener, denn alle Betroffenen können klagen und dann müsste die Behörde eine "Bankrotterklärung" abgeben, dass diese nicht genug Personal habe.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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DWH
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #65 - 09.06.2024 um 22:14:39
 
Puncherfaust schrieb am 09.06.2024 um 19:13:34:
Das hast du der Behörde so hoffentlich nicht geschrieben, ansonsten hast du die Klage wahrscheinlich schon verloren  Zwinkernd


Meiner EBH habe ich es nicht geschrieben, aber vor ein paar Monaten in der zweiten E-Mail bezüglich meiner Fachaufsichtsbeschwerde an die Obere Behörde (meine initiale Beschwerde habe ich in Papierform geschickt, die wurde mit einer E-Mail abgelehnt, und schon in meiner bereits erwähnten zweiten E-Mail habe ich gebeten doch meine Beschwerde zu betrachten) habe ich etwas wie "ich verstehe, dass alle Anträge nach Eingangsreienfolge bearbeitet werden, aber ich möchte betonen, dass mir auch das Recht zusteht, dass mein Antrag innerhalb dafür vorgesehener Zeit bearbeitet wird". Aber es war eher wie eine Einleitung, um nicht bloß "Ich habe Recht auf ...." zu schreiben und ich wollte, dass es höffentlicher und ausgewogener klang.

Meiner Klage beim Gericht habe ich unter anderen Unterlagen nur meine initiale Fachaufsichtsbeschwerde und die Ablhenung vonseiten Oberer Behörde beigelegt.
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DWH
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #66 - 10.06.2024 um 16:33:54
 
DWH schrieb am 09.06.2024 um 22:14:39:
zu schreiben und ich wollte, dass es höffentlicher und ausgewogener klang.


Nicht höffentlicher, sonern höfflicher  Augenrollen
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lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #67 - 10.06.2024 um 20:37:27
 
DWH schrieb am 10.06.2024 um 16:33:54:
Nicht höffentlicher, sonern höfflicher  Augenrollen

Ehm, auch nicht. Aber wir sind doch hier kein Rechtschreibforum  Zwinkernd
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DWH
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #68 - 16.06.2024 um 14:06:15
 
Habe im Laufe der Woche die erste Rückmeldung vom Gericht erhalten. Das Gericht hat die EBH aufgefordert, dem Gericht innerhalb von zwei Monaten alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen und hat den vorläufigen Streitwert festgesetzt. Außerdem hat das Gericht die EBH um eine Stellungnahme zur Verzögerung und zum möglichen Entscheidungszeitpunkt gebeten.

Hinsichtlich der Gerichtskosten hat sich das Gericht noch nicht geäußert, lediglich der Streitwert steht fest.
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SimonB
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Antwort #69 - 17.06.2024 um 15:44:23
 
DWH schrieb am 16.06.2024 um 14:06:15:
Habe im Laufe der Woche die erste Rückmeldung vom Gericht erhalten.

Das klingt nach einer standardmäßigen Bearbeitung deiner Klage, auch, was die Zeiten für die erste Rückmeldung betrifft.
Alles normal.

Die EBH wird auch in diesem Fall tun, was das Gericht fordert.
Die EBH hat evtl. schon entspr. Textbausteine vorbereitet, um möglichst geringen Zeit-und Personalaufwand für solche Stellungnahmen zu binden.

Das VG hat zunächst die Stellungnahme der EBH abzuwarten und dann zu bewerten.
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