Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken
Einbürgerung nach 6 Jahren (Gelesen: 3.790 mal)
DWH
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Antwort #45 - 02.06.2024 um 15:40:14
 
SimonB schrieb am 06.05.2024 um 11:02:30:
Warum nennst du noch immer den § 8 StAG? Du willst doch nach 6 Jahren, gem. § 10 (3) StAG eingebürgert werden. 


Ich beschreibe gerne, wie es gleichzeitig zu §8 StAG und zu §10(3) StAG gekommen ist.

Nachdem mein Antrag vier Monate lang nach dem Einreichen nicht bearbeitet wurde, habe ich die Fachaufsichtsbeschwerde bei der Oberen Behörde eingereicht, die nach einem Tag schnell abgewiesen wurde. In der Abweisung hat die Obere Behörde angegeben, dass die Einbürgerung nach §10(3) StAG nicht möglich ist, da die EBH im Verzug liegt, und für die vorzeitige Einbürgerung nach §8 StAG sehe die Behörde nicht genug Gründe (mein Empfehlungsschreiben war nicht ausreichend dafür befunden).

Gegen diese Abweisung habe ich den Einspruch erhoben und die Obere Behörde gebeten, die Möglichkeit meiner Einbürgerung nach §8 StAG zu prüfen. Die Obere Behörde ist dem Einspruch nachgegangen und die Einholung der erforderlichen behördlichen Stellungnahmen bei meiner EBH eingeordnet.

In der Zwischenzeit habe ich in einer ofiziellen Quelle die Informationen gefunden (der Vortrag des Ministers des Landes), dass immer einer Entscheidung nach §8 StAG die Entscheidung nach §10 zuvorkommt. Ich habe diesbezüglich meine EBH angeschrieben mit der Bitte und mit dem Verweis auf die gefundene Quelle, meinen Fall nach der Einholung aller Stellungnahmen nach §10(3) StAG zu entscheiden. Die EBH hat meine Abfrage abgelehnt und holt die Stellungnahmen nur für die Obere Behörde für die Entscheidung nach §8 StAG.

Im Endeffekt habe ich die Untätigkeitsklage nach §75 VwGO gegen meine EBH erhoben und warte momentan auf die Rückmeldung des Gerichts.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 02.06.2024 um 15:50:20 von DWH »  
 
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 287

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Antwort #46 - 02.06.2024 um 17:41:15
 
DWH schrieb am 02.06.2024 um 15:40:14:
Im Endeffekt habe ich die Untätigkeitsklage nach §75 VwGO gegen meine EBH erhoben und warte momentan auf die Rückmeldung des Gerichts.


Ist das beste was du machen konntest. Da haben die EBH und die Obere Behörde nämlich ziemlichen Unsinn erzählt. "Anträge nach § 10 dürfen wir nur nach X Monate Wartezeit bearbeiten, vorziehen geht nur nach § 8" - was ein Quatsch  Laut lachend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DWH
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Antwort #47 - 08.06.2024 um 12:06:55
 
Ich habe eine Frage an Euch, und zwar, wie kann man am besten das Gericht kontaktieren? Ich habe meine Untätigkeitsklage letzte Woche Freitag früh vor dem Öffnen des Gerichts in den Briefkasten von dem Gerichtsgebäude reingeworfen. Bis heute keine Rückmeldung vom Gericht.

Ich warte noch ein paar Tage und beabsichtige dann, das Gericht zu kontaktieren und nach dem Stand der Dinge zu fragen (Eingangsbestätigung, geplante Bearbeitung meiner Klage, etc.). Soll ich das per Telefon machen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.243

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Antwort #48 - 08.06.2024 um 12:21:57
 
Nein, solange Du die Zuständigkeiten nicht kennst, weißt Du ja nicht, wen von den Dutzenden oder gar Hunderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Du anrufen willst.

Du musst zunächst waren, welche Kammer, welche Richterin Dir den Eingang der Klage bestätigt. Das kann ein paar Wochen dauern.

Bitte denk auch daran, was Dir hier schon geschrieben wurde: Die Sechs-Jahres-Regelung gilt nur noch bis zum 26. Juni 2024, ab dem 27. Juni gibt es sie nicht mehr.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
DWH
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Antwort #49 - 08.06.2024 um 13:45:30
 
reinhard schrieb am 08.06.2024 um 12:21:57:
Bitte denk auch daran, was Dir hier schon geschrieben wurde: Die Sechs-Jahres-Regelung gilt nur noch bis zum 26. Juni 2024, ab dem 27. Juni gibt es sie nicht mehr. 


Danke für Deine Antwort. Ja, das behalte ich im Blick, aber in meinem Fall wenn es wirklich zu mündlichen Verhalndlungen im Gericht kommen sollte, wird schon definitiv die neue Regelung gelten.

Oder vielleicht hast Du etwas anderes damit gemeint?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.974

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Antwort #50 - 08.06.2024 um 14:32:28
 
Ich würde 2-3 Wochen geben.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
SimonB
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 609

deutschland, Germany
deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Antwort #51 - 08.06.2024 um 15:05:35
 
DWH schrieb am 08.06.2024 um 12:06:55:
Ich warte noch ein paar Tage und beabsichtige dann, das Gericht zu kontaktieren 

Da du deine Klage direkt dem Gericht zugestellt hast, ist sie definitiv angekommen und wird von der Geschäftsstelle wie jeder andere Eingang bearbeitet.
Das Gericht wird dich kontaktieren und dir bestätigen, dass deine Klage nun unter Aktenzeichen/AZ Nr. xxx geführt wird.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.243

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Antwort #52 - 08.06.2024 um 15:15:10
 
DWH schrieb am 08.06.2024 um 13:45:30:
Danke für Deine Antwort. Ja, das behalte ich im Blick, aber in meinem Fall wenn es wirklich zu mündlichen Verhalndlungen im Gericht kommen sollte, wird schon definitiv die neue Regelung gelten.

Oder vielleicht hast Du etwas anderes damit gemeint?


Ich denke eher: Sobald es die neue Regelung gibt, kann das Gericht Deine Klage nicht mehr bearbeiten.

Du klagst ja auf etwas, was es gar nicht gibt.

Oder klagst Du auf Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt?
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
DWH
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Antwort #53 - 08.06.2024 um 15:30:52
 
reinhard schrieb am 08.06.2024 um 15:15:10:
Ich denke eher: Sobald es die neue Regelung gibt, kann das Gericht Deine Klage nicht mehr bearbeiten.


Jetzt habe ich verstanden, was Du gemeint hast.

Ich klage nach sechs Jahren mit Integrationsleistungen, die ab dem 27.06 nicht mehr relevant sind  Augenrollen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DWH
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Antwort #54 - 08.06.2024 um 15:31:47
 
Aras schrieb am 08.06.2024 um 14:32:28:
Ich würde 2-3 Wochen geben.


Sollte innerhalb dieser Zeit nichts vom Gericht kommen, was würdest Du dann tun?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.243

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Antwort #55 - 08.06.2024 um 17:20:05
 
DWH schrieb am 08.06.2024 um 15:30:52:
Jetzt habe ich verstanden, was Du gemeint hast.

Ich klage nach sechs Jahren mit Integrationsleistungen, die ab dem 27.06 nicht mehr relevant sind  Augenrollen


Genau. Ab dem 27. Juni wirst Du auch ohne diese Integrationsleistungen nach fünf Jahren eingebürgert. Insofern hast Du in der Sache schon gewonnen, mir ist nur unklar, was das Gericht dann entscheiden soll.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.974

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Antwort #56 - 08.06.2024 um 17:21:56
 
Es sollte etwas definitiv kommen. Ansonsten kannst du im Geschäftsverteilungsplan vom Verwaltungsgericht nachschlagen ob eine oder mehrere Kammern für Staatsangehörigkeitsrecht zuständig sind und dann entsprechend die Geschäftsstelle(n) anrufen und fragen was Sache ist. Vielleicht kann sogar die Rechtsantragsstelle vom VG nach deinem Namen suchen und dir weitere Infos geben.

Aber eine Woche ist definitiv zu wenig. Dein Brief kommt zur Postetelle, dort wird es gelesen und als neue Klage klassifiziert. Dann wird laut Geschäftsverteilungsplan die zuständige Kammer festgestellt und so gegen Mittag ist der Brief auf dem Tisch der Geschäftstelle. Die Geschäftsstelle scant und legt den neuen Fall an. Anträge auf einstweilige Anordnungen sind aber vorher zu bearbeiten. Dann hat der Richter mündliche Verhandlungen. Hat er das alles durch, kann er deinen Fall lesen und anhand der Klageanträge bestimmt er den Streitwert und fasst den Streitwertfestellungsbeschluss. Das ist der erste Brief den du dann bekommst.

Theoretisch kann es aber auch sein, dass die Geschäftsstelle und Referendare dem Richter erheblich zuarbeiten.

Dann dauert es auch etwas bis der Brief losgeschickt wird. Ist ja nicht so, dass der Richter persönlich die Briefmarken draufklebt und in den gelben Postkasten wirft. Das wird zentral gesammelt und ggf. sogar dokumentiert wann es rausgegangen ist, weil ja nach drei Tagen eine Zustellungsfiktion gilt. Also das dauert auch 1-2 Tage.

Also gib dem Richter etwas Zeit.

Nebenbei bemerkt, deswegen pack ich bei laufenden Verfahren auch das Aktenzeichen auf den Briefumschlag, damit die Poststelle nicht den Brief extra aufmachen muss um das Aktenzeichen zu lesen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Puncherfaust
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 287

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Antwort #57 - 08.06.2024 um 18:22:00
 
reinhard schrieb am 08.06.2024 um 17:20:05:
Genau. Ab dem 27. Juni wirst Du auch ohne diese Integrationsleistungen nach fünf Jahren eingebürgert. Insofern hast Du in der Sache schon gewonnen, mir ist nur unklar, was das Gericht dann entscheiden soll.


So viel ändert sich ja nicht. Klar, der Anspruch wird dann ziemlich klar und wir haben nicht mehr dieses "kann" eingebürgert werden - wobei ich stark bezweifele, dass ihm die Einbürgerung nach 6 Jahren verwehrt worden wäre.

Aber im Kern geht es ja nur darum, dass die Behörde eine Entscheidung treffen soll. Und das ist nach dem 27. ja immer noch der Fall. Und selbst wenn die Einbürgerung nach 6 Jahren verneinen würde, hätte ja auch ein Ablehnungsbescheid erlassen werden müssen.

So wie ich OP verstanden habe, ging es nämlich nie um "Die Voraussetzungen nach 6 Jahren erfüllst du nicht, deshalb müssen wir noch warten", sondern um "wir haben zu viel zu tun, dauert noch bis dein Antrag bearbeitet wird". Und da ist die Klage natürlich ein vernünftiger Weg das zu klären. Und das Problem besteht auch nach dem 27.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DWH
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Antwort #58 - 09.06.2024 um 10:43:46
 
Puncherfaust schrieb am 08.06.2024 um 18:22:00:
So wie ich OP verstanden habe, ging es nämlich nie um "Die Voraussetzungen nach 6 Jahren erfüllst du nicht, deshalb müssen wir noch warten", sondern um "wir haben zu viel zu tun, dauert noch bis dein Antrag bearbeitet wird". Und da ist die Klage natürlich ein vernünftiger Weg das zu klären. Und das Problem besteht auch nach dem 27.


Ganz genau, das war meine Intention. Ich verfüge über gute Integrationsleistungen (Studium in Deutschland, Sprache, gutes Gehalt, Empfehlungsschreiben, dass die deutsche Staatsbürgerschaft mir beruflich vonnöten wäre), und zumal sind schon alle notwendigen Stellungnahmen aller Behörden angefragt worden (für die mögliche Einbürgerung nach §8 StAG durch die Obere Behörde). Aber die EBH will über meinen Antrag nicht entscheiden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.243

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach 6 Jahren
Antwort #59 - 09.06.2024 um 12:17:34
 
Ob die Einbürgerungsbehörde nicht will oder nicht kann, steht noch nicht fest.

Wie viele Anträge wurden denn vor Deinem eingereicht und sind noch unbearbeitet? Wenn es viele sind, ist es nicht die Einbürgerungsbehörde. Die kann ja andere nicht Deinetwegen noch länger warten lassen. Dann ist es der von der Verwaltung entworfene und von der Selbstverwaltung beschlossene Stellenplan.

Vielleicht bekommt Du mehr Informationen, sobald die Klage bearbeitet, der Gegenseite zugeschickt wird. Dann wird die antworten. Vielleicht nur formal: Auf die Integrationsleistungen kommt es nicht an, weil nach fünf Jahren schon die normale Einbürgerung erreicht ist. Vielleicht auch inhaltlich, wie viele andere vor Dir in der Aktenschlange warten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema