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Visa-Beantragung für Nicht-Eu-Verlobte (Gelesen: 3.224 mal)
Aras
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Antwort #30 - 24.07.2024 um 13:11:00
 
Es ist nur ein Formular. Kein in Stein gemeißeltes Gesetz. Rechtlich gesehen ist die Anspruchsgrundlage § 7 Abs. 1 S. 2 AufenthG zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die nicht im Gesetz vorgesehen ist zur Vorbereitung eines Aufenthaltes zum Ehegattennachzugs gem. § 28 Abs. 1 AufenthG.

Also es ist eine Mischform. Beides ist ok. Familiennachzug oder Sonstiges und dann dort erklären, dass man heiraten will. Ich würde wohl Familiennachzug auswählen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Carlos Delgado
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Antwort #31 - 24.07.2024 um 13:36:48
 
Aras schrieb am 24.07.2024 um 13:11:00:
Es ist nur ein Formular. Kein in Stein gemeißeltes Gesetz.

Ich würde wohl Familiennachzug auswählen.


Danke Dir!
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Antwort #32 - 25.07.2024 um 08:52:09
 
Ich fülle nun das VIDEX Formular für Kind meiner Verlobten aus, allerdings weiss ich nicht, welchen Namen ich für den Vater des Kindes angeben soll?
Ich bin ja - noch - nicht der Vater und einen anderen gibt es nicht, ist auch nicht in der Geburtsurkunde eingetragen.

In der formlosen Einladung erkläre ich ja, dass ich das Kind adoptieren werde und dass es nur mich als seinen Vater kennt
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Antwort #33 - 25.07.2024 um 09:13:40
 
Und wie beschreibe ich mich als Referenzperson?
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Aras
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Antwort #34 - 25.07.2024 um 09:56:12
 
Dann bleiben die Felder frei. Oder sind es Pflichtfelder?
Dann füll das aus mit "N/A" für "not applicable".
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #35 - 25.07.2024 um 10:37:01
 
Aras schrieb am 25.07.2024 um 09:56:12:
Dann bleiben die Felder frei. Oder sind es Pflichtfelder?
Dann füll das aus mit "N/A" für "not applicable".


Ja, das ist ein Pflichtfeld. Ungewöhnlicherweise.
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lottchen
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Antwort #36 - 25.07.2024 um 10:46:05
 
Carlos Delgado schrieb am 25.07.2024 um 09:13:40:
Und wie beschreibe ich mich als Referenzperson? 

Verlobter der Mutter, zukünftiger Vater des Kindes.
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Carlos Delgado
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Antwort #37 - 25.07.2024 um 13:57:27
 
lottchen schrieb am 25.07.2024 um 10:46:05:
Verlobter der Mutter, zukünftiger Vater des Kindes.

So naheliegend. Danke. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht
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