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Einbürgerung ab wann Antrag möglich? (Gelesen: 1.456 mal)
roseforest
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i4a rocks!


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11.02.2024 um 16:28:07
 
Hi ihr lieben Smiley
Folgende Situation: meine Frau (Filipina) hat derzeit einen AT gültig bis 02/25.
Mitte Dezember diesen Jahres lebt sie seit 3 Jahren hier in D mit mir.

Unsere EBH schaltet jeden Monat Termine frei für die Antragsabgabe - schreibt aber auch dass die Bearbeitung aktuell 13 Monate dauert.

Kann dann jetzt schon der Antrag gestellt werden ? Dann nach 13 Monaten wäre sie ja auf jeden Fall berechtigt.

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roseforest
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Antwort #1 - 11.02.2024 um 16:48:42
 
Hier der Link
https://www.bochum.de/Buergerbuero/Dienstleistungen-und-Infos/Einbuergerung

Mir geht es vor allem drum sollten sie beim Termin sagen dass sie warten muss bzgl Argumente.

By the way dass sie schreiben "schriftliche anträge können nicht bearbeitet werden" motiviert mich eig schon wieder ein Einschreiben oder Fax zu schicken 🤣 allerdings würde ich hier doch wenn möglich den Weg des geringsten Wiederstandes nehmen . Habe bisher eig sehr gute Erfahrungen mit der ABH.
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deerhunter
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Antwort #2 - 11.02.2024 um 22:48:45
 
Also wir haben vor Jahren den Antrag so rechtzeitig gestellt, dass mit ablauf der 3 Jahre verheiratet in Deutschland die Einbürgerung laufen konnte.
Eingereist Juni, geheiratet August...3 Jahre später im April die Einbürgerung gestartet und 1 September Urkunde bekommen

Heute dauert es überall länger...bei 13 Monaten Bearbeitung also 13 Monate anfangen, wenn die Behörde mitspielt
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roseforest
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Antwort #3 - 04.07.2024 um 00:57:07
 
Hi zusammen,
ich möchte mich nochmal melden, ich habe nochmal bei meiner EBH nachgefragt wie diese zur Sachlage steht.

Die Antwort war dass Die Stelle sagte, dass man warten solle, bis die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach drei Jahren aufgrund einer Ehe mit einem deutschen Staatsbürger erfüllt seien. Am Tag der Antragsannahme werde überprüft, ob die Voraussetzungen, einschließlich der zeitlichen Voraussetzungen, für eine Einbürgerung vorliegen.

Ich dachte eigentlich, dass die Voraussetzungen ja bei Aushändigung der Urkunde bzw. bei Zusicherung geprüft werden ?

Weiterhin schreibt die EBH auf der Webseite:
"Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer bei den Einbürgerungsverfahren zurzeit bei ungefähr 12 Monaten liegt!"


Meine Frage: Kann die EBH wenn meine Frau jetzt den Antrag stellt den einfach (im Zweifel kostenpflichtig) ablehnen? Die Voraussetzung bzgl. Aufenthaltsdauer sind im Dez 24 erfüllt. Oder was würdet ihr empfehlen?

Danke Euch.
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Puncherfaust
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Antwort #4 - 04.07.2024 um 10:02:17
 
Klar kann die Behörde das machen. Die Voraussetzungen liegen schließlich nicht vor. Einige Behörden machen das auch genau so.

Das finanzielle Risiko beläuft sich hier auf 25 - 251 €.
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SimonB
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Antwort #5 - 04.07.2024 um 12:24:39
 
roseforest schrieb am 04.07.2024 um 00:57:07:
Ich dachte eigentlich, dass die Voraussetzungen ja bei Aushändigung der Urkunde bzw. bei Zusicherung geprüft werden ?

Nein, dann würden die Behörden ja ein Verfahren umsonst durchlaufen lassen und zum Ende evtl. mitteilen, dass die Voraussetzungen leider nicht vorliegen.
roseforest schrieb am 04.07.2024 um 00:57:07:
Kann die EBH wenn meine Frau jetzt den Antrag stellt den einfach (im Zweifel kostenpflichtig) ablehnen?
Ja, das könnte passieren.
Manche EBH weisen auch in der Eingangsbestätigung zu einem so früh gestellten Antrag darauf hin, dass die V. nicht vorliegen, man seinen Antrag zurücknehmen könne oder ihn ruhend stellen könne.

Die EBH handeln bekanntermaßen recht unterschiedlich.

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roseforest
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Antwort #6 - 04.07.2024 um 15:15:40
 
OK vielen Dank.
So macht es mE Sinn freundlich zu sei und freundlich drauf hinzuweisen dass es nahezu ausgeschlossen ist dass die Voraussetzungen im Dezember nicht zutreffen, da
-wir verheiratet sind und eine kleine Tochter haben und
-ich seit 12 Jahren beim selben Arbeitgeber arbeite wo das Einkommen genug ist um den LU nachzuweisen ?
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Aras
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Antwort #7 - 04.07.2024 um 15:28:19
 
Das Problem ist, dass man keine Entscheidung zu deinen Gunsten in den drei Monaten des § 75 VwGO erreichen kann.

Die Behörde ist bereits anklagbar, wenn die drei Monatsfrist vorbei ist und sie hätte ablehnen müssen, aber tat sie nicht. D.h. der Antragsteller würde so oder so eine mögliche Untätigkeitsklage "gewinnen", auch wenn der Antrag abgelehnt werden würde.

Das Prozessrisiko ist  vorhanden.

Wenn sie ablehnen, dann kannst du dagegen klagen, aber das würdest du wohl gewinnen, weil dann die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen (?) Verhandlung relevant ist. Aber dann ist es vielleicht mit den Kosten nicht eindeutig. Vielleicht musst du zum Teil die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen .
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Puncherfaust
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Antwort #8 - 04.07.2024 um 15:36:52
 
Aras schrieb am 04.07.2024 um 15:28:19:
Wenn sie ablehnen, dann kannst du dagegen klagen, aber das würdest du wohl gewinnen, weil dann die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen (?) Verhandlung relevant ist. Aber dann ist es vielleicht mit den Kosten nicht eindeutig. Vielleicht musst du zum Teil die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen .


Richtig, der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist relevant. Es würde aber wahrscheinlich gar nicht zur mündlichen Verhandlung kommen, weil die Gerichtsverfahren so langwierig sind, dass es irgendwann Dezember 2024 ist und die Frau dann vermutlich einfach eingebürgert werden würde.

Sprich man hat dann Einbürgerungskosten + Gerichtskosten.

Ich weiß nicht ob es mir das deswegen wert wäre zu klagen. Auf der anderen Seite hat man bei einer Ablehnung aber auch nur ein finanzielles Risiko von 25 - 255 €. Wenn man findet, dass es einem das wert ist, den Antrag jetzt schon zu stellen und das finanzielle Risiko mitnimmt und das Risiko, im Ablehnungsfall im Dezember nochmal alles zu beantragen...warum nicht.
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roseforest
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Antwort #9 - 04.07.2024 um 16:42:08
 
Danke für eure Einschätzung:)
Die paar Euro sind mir ja egal ..
Ich werde es abschicken ...vllt ist die EBH ja vernünftig und bearbeitet es Smiley
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Antwort #10 - 03.08.2024 um 11:37:06
 
Bochum hat seit gestern einen online Antrag für die Einbürgerung. Legitimiert mit PIN mit dem eAT.

Nur da war keine Loyalitätserklärung bei .. die habe ich per DE Mail nachgeschickt .. mal sehen was jetzt passiert. Zwinkernd

Theoretisch wäre ab 12..12.2024 für Einbürgerung möglich und die Stadt schreibt ja selber es duaer aktuell 12 Monate ..

Die gebühr 225 habe ich sofort online bezahlt. Schauen wir mal was passiert Smiley

Bei dem online Portal habe ich alles mögliche hochladen müssen - aus meiner Sicht gibt es nichts mehr zu besprechen Zwinkernd
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Antwort #11 - 11.08.2024 um 11:35:59
 
Es kam sogar ein Brief per Post mit Eingangsbestätigung. ( Natürlich mit Bund ID legitimiert eingeloggt , Email bekannt...)

Was mich nur an der Sache stört. Der Antrag wurde ja online abgesendet. An diversen Stellen musste man Dokumente hochladen.

Nun habe ich aber überhaupt keine Zusammenfassung was nun alles wirklich gesendet wurde. Was evtl für eine Untätigkeitsklage Nachteilshaft sein könnte oder ?

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Antwort #12 - 11.08.2024 um 12:45:55
 
roseforest schrieb am 11.08.2024 um 11:35:59:
Nun habe ich aber überhaupt keine Zusammenfassung was nun alles wirklich gesendet wurde. Was evtl für eine Untätigkeitsklage Nachteilshaft sein könnte oder?


Das ist ja ein gutes Zeichen. Du hoffst ja, dass sie den Antrag nicht bearbeiten und ablehnen, sondern liegen lassen. Dann können sie ihr im März ja Bescheid sagen, was noch fehlt, und schaffen die Einbürgerung pünktlich 12 Monate nach dem Antrag.
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Aras
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Antwort #13 - 11.08.2024 um 12:57:14
 
Wichtig ist die Antragstellung. Die Akte werden die schon nicht fälschen. Das macht keiner für einen 255 € Verwaltungsvorgang bei einem Einkommen von 2500 € netto.

Also entspann dich. Skepsis ist gut, Paranoia nicht Zunge.
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Antwort #14 - 11.08.2024 um 15:20:48
 
Danke @aras .
Ja ich hätte nur gerne nochmal alles nachgeschaut ob wirklich alles gesendet wurde etc..

Mit den 12 Monaten bin ich mir eben noch nicht einig ob ich das so akzeptieren möchte Zwinkernd

In 4 Monaten also Mitte Dezember sind ja alle Voraussetzungen erfüllt


Eigentlich müssen sie es ja gar nicht "liegen lassen " weil ein bisschen Zeit braucht das doch sowieso oder nicht .

Sorry Reinhard aber "pünktlich" und "12 monate" triggert mich etwas 🤣

Und unser "Fall" kann ja einfacher nicht sein. Frau aus den Phils. Heirat in D mit UP, Kind 1 Jahr alt . Integrationskurs sofort nach Einreise gemacht
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« Zuletzt geändert: 11.08.2024 um 15:32:23 von roseforest »  
 
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