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Heiraten in Uganda (Gelesen: 7.841 mal)
Geronimo39
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #60 - 03.09.2024 um 22:41:09
 
Danke Aras, ich habe Dir gerade geantwortet
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Mannheimer
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #61 - 10.09.2024 um 19:12:45
 
Danke für Deine Antwort, @Geronimo39

seit dem 26.08.2024 hat die Deutsche Botschaft in Kampala eine Terminwarteliste, so dass die monatelange gerüchteweise Terminklickerei immerhin ein Ende hat.

Mich würde nun interessieren: Für welchen Zeitraum wird ein Langzeit-Visum von der Deutschen Botschaft in Kampala ausgestellt?

Ich frage, weil: In Deutschland angekommen wird meine Frau einen Aufenthaltstitel beantragen müssen um längerfristig in Deutschland bleiben zu dürfen. Voraussetzung für den Aufenthaltstitel ist der Nachweis des B1-Sprachniveaus. Sollte das Langzeit-Visum nur für 90 Tage erteilt werden scheint mir das relativ knapp, um nicht zusagen wieder mal unfair. Also weiß jemand die Gültigkeitsdauer des Langzeit-Visums? (Bitte keine Vermutungen, die helfen keinem.)

Zum A1-Kurs in Uganda: Goethe Kampala war ne Weile dicht gemacht, es gab Gerüchte um Betrug/ Korruption. Meine Frau reiste aufwändig (Bus) nach Nairobi (die Prüfung wurde wegen der blutigen Aufstände dort sogar verschoben) und hat dann trotz dieser Umstände in Nairobi bestanden. (Gelbfieber Impfzertifikat für Wiedereinreise nach Uganda!!)
Inzwischen hat Goethe Kampala auch wieder auf.
Ruanda/ Goethe Kigali wäre auch ne Option gewesen, meine Frau fühlte sich aber in Kenia wohler.

Man braucht schon sehr gute Nerven und einen langen Atem. Und ne gute Beziehung, die das aushält.

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roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #62 - 10.09.2024 um 19:18:51
 
Um was für ein Visum geht es denn ?
FzF Visum werden in der Regel für 3 Monate ausgestellt. Allerdings muss bis dahin doch kein b1 Niveau erreicht sein oder wo her hast du diese Info ?
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #63 - 10.09.2024 um 20:37:08
 
Mannheimer schrieb am 10.09.2024 um 19:12:45:
In Deutschland angekommen wird meine Frau einen Aufenthaltstitel beantragen müssen um längerfristig in Deutschland bleiben zu dürfen. Voraussetzung für den Aufenthaltstitel ist der Nachweis des B1-Sprachniveaus.

Voraussetzung ist A1. Und das hat sie bereits bei Einreise. Sie muss in den 3 Monaten, wo normal das Visum zur FZF gültig ist, lediglich ihren Wohnsitz in D anmelden, sich bei der KV anmelden und die AE als Deine Ehefrau beantragen. Das hat bisher jeder hinbekommen, der wollte.
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Mannheimer
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #64 - 10.09.2024 um 20:45:52
 
Ja, es geht um Familienzusammenführung, Nachzug meiner Frau.
Ich bin mir mit dem B1-Niveau auch nicht mehr sicher.
Ich hab es hier gelesen:

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrath...

Kann auch sein, dass das in anderen Fällen gilt.
Das ist echt immer sehr schwer herauszufinden.

Für die Erteilung des Langzeit Visums reicht A1, das weiß ich.

Ich dachte halt für die Aufenthaltserlaubnis müsste man dann auch noch B1 erreichen?

ganz schön kompliziert  Traurig
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roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #65 - 10.09.2024 um 20:57:22
 
Ja für den unbefristeten Aufenthaltstitel oder Einbürgerung benötigt sie dann unter anderem b1. Aber das ist frühestens in 3 Jahren dann der Fall dass sie dies überhaupt beantragen kann.

Wie geschrieben wurde nach Einreise Wohnsitzanmeldung und ganz wichtig vor Ablauf des Visums einen AT bei der ABH beantragen. Normalerweise bekommt sie dann einen AT für 3 Jahre und eine Verpflichtung zum Integratiosnkurs welcher sowieso b1 zum Ziel hat.

Selbst wenn sie nach den 3 Jahren noch kein b1 hat wird der dann normalerweise trotzdem verlängert wenn die Ehe noch besteht.
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DerRalf
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Antwort #66 - 10.09.2024 um 20:59:24
 
Für die Augenthaltserlaubnis braucht sie kein B1, sondern nur A1. Die ABH wird sie zu einem Integrationskurs verpflichten. In dem Kurs lernt sie dann bis B1.
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reinhard
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Antwort #67 - 11.09.2024 um 10:55:18
 
Mannheimer schrieb am 10.09.2024 um 20:45:52:
Für die Erteilung des Langzeit Visums reicht A1, das weiß ich.


Nein, ein Langzeitvisum wird nicht erteilt. Erteilt wird ein Einreisevisum für 90 Tage. Danach beantragt sie die Aufenthaltserlaubnis, für die ebenfalls ein A1-Zertifikat reicht.

Zitat:
Ich dachte halt für die Aufenthaltserlaubnis müsste man dann auch noch B1 erreichen?


Das gilt für die Verlängerung um mehr als ein Jahr. Wenn sie die Aufenthaltserlaubnis erstmals erhalten hat, geht sie im Integrationskurs und besteht am Ende am besten die B1-Prüfung.

Sonst: Auch nicht schlimm, aber die Aufenthaltserlaubnis wird dann nur für ein Jahr verlängert.
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