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Heiraten in Uganda (Gelesen: 7.227 mal)
Geronimo39
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Antwort #30 - 22.06.2024 um 14:41:40
 
Danke für den Hinweis, das ist einleuchtend.

Ich verstehe allerdings nicht, warum sie einen A1-Kurs für die Visums-Beantragung beim GI in Kampala macht und ihr kein Mensch sagt, dass sie zusätzlich eine Prüfung ablegen muss?

Weißt Du auch, wie und wo sie diese Prüfung machen kann?
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Aras
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Antwort #31 - 22.06.2024 um 14:49:38
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #32 - 22.06.2024 um 14:58:40
 
Geronimo39 schrieb am 22.06.2024 um 14:41:40:
Ich verstehe allerdings nicht, warum sie einen A1-Kurs für die Visums-Beantragung beim GI in Kampala macht und ihr kein Mensch sagt, dass sie zusätzlich eine Prüfung ablegen muss?

Muss sie ja gar nicht, um diesen Kurs zu beenden. Und selbst wenn sie selbst mal davon gesprochen hat, dass sie A1 für ein Visum benötigt, ist es doch nicht der Job der Sprachlehrer zu wissen, in welcher Form dort ein Nachweis benötigt wird.

Dafür steht es klar auf der Seite der Auslandsvertretung.

Da steht A1-Zertifikat, auf dem benötigten Zertifikat steht es auch, auf der Teilnahmebestätigung aber nicht.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #33 - 22.06.2024 um 20:33:07
 
Prüfung ohne Kurs würde sogar ausreichen - sofern sie denn besteht. Andersrum nur Kurs ohne Prüfung reicht nicht. Trotzdem .. was sind denn diese "final Tests" die sie mit über 90 Punkten bestanden haben soll ?

Aber ja wie hier schon geschrieben wurde das reicht so nicht aus. Muster wie das richtige Zertifikat aussehen muss würden ja schon gepostet
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Geronimo39
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Antwort #34 - 22.06.2024 um 21:44:15
 
Danke für den Hinweis, Aras. Der ist Gold wert!
Wir checken gerade den Termin für die Prüfung, es gibt auch einen Vorbereitungskurs hierfür.
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Antwort #35 - 08.07.2024 um 15:16:18
 
Geronimo39 schrieb am 26.04.2024 um 17:43:59:
Wir haben heute endlich den langersehnten Termin für die Beantragung des Visums bekommen. Allerdings ist der erst am 19.06. Aber immer noch besser als keinen Termin zu haben...

Ich habe ebenfalls heute die Antwort vom Auswärtigen Amt über meinen Bundestagsabgeordneten erhalten. Da ich nicht weiß, ob ich die Antwort hier einstellen kann, lasse ich es lieber sein...

Sinngemäß steht da drin, dass es keine andere Möglichkeit gibt, als das Online Buchungssystem, ich also keine Bevorzugung erhalten werde.

Aber das hat sich jetzt ohnehin erledigt.

Ich bin jetzt am überlegen, ob ich doch bereits jetzt die Nachbeurkundung der Ehe auf dem hiesigen Standesamt beantragen soll, damit das Urkunden-Prüfungsverfahren wenigstens schon in Gang gesetzt wird.

Wie ist Eure Meinung?



@Geronimo39

Ich bin ebenfalls mit einer ugandischen Frau verheiratet.
Wir haben das gleiche Problem mit dem online-Terminbuchungssystem der Botschaft Kampala, es gibt keine Termine.
Daher würde mich sehr interessieren, wie Deine Frau nun ihren Termin bekommen hat, und die Umstände (habt Ihr mitten in der Nacht versucht Termine zu bekommen? Man hört so einige wilde Theorien)

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Antwort #36 - 14.07.2024 um 12:04:21
 
Hallo Mannheimer,
ich habe eben erst Deine Nachricht gelesen.
Neben ihr habe ich selbst und zuverlässige Freunde nebeneinander versucht, Termine zu buchen. Nach wochenlangen Versuchen ist es mir gelungen, im Online-System einen Termin zu erwischen! Das war an einem Freitag morgen oder vormittag. Ich war fast "erschrocken", dass nach x Versuchen plötzlich ein Termin frei war.

Ich kann Dir deshalb nur raten, mehrere Personen in die Terminsuche mit einzubinden. Aber wichtig: Bei der Buchung muss ihre Passnummer, Telefonnummer und Emailadresse eingegeben werden. Jeder der es versucht, sollte die parat haben sonst kommt bei der Termin-Buchung ein Time-Out.
Es kann zwar Zufall gewesen sein, aber ich würde es an Deiner Stelle insbesondere Freitag morgen/vormittag probieren.

Bei mir hat es jedenfalls geklappt. Euch drücke ich die Daumen.

Wie es dann bei uns weitergegangen ist, schreibe ich gleich in einer separaten Nachricht.
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Antwort #37 - 14.07.2024 um 13:29:31
 
Geronimo39 schrieb am 22.06.2024 um 21:44:15:
Wir checken gerade den Termin für die Prüfung, es gibt auch einen Vorbereitungskurs hierfür.


Lt. Goethe-Institut Kampala gibt es "auf absehbare Zeit" keinen Termin, um das Examen für das A1-Zertifikat zu machen. Es gäbe aber die Möglichkeit, das Examen, also die Prüfung für das Zertifikat in Nairobi/Kenia, Dar es Salam/Tansania oder Kigali/Ruanda zu machen...
Flug, 2-wöchige Unterkunft (inkl. Vorbereitungskurs) und Prüfungsgebühren würden so zusätzlich ca. 1.500,-- bis 2.000 Euro kosten  Griesgrämig  Und die frühesten Termine wären 7./8. August in Nairobi. Das hat meine Frau der Botschaft gegenüber kundgetan, aber die Antwort der Botschaft war:

Dear Ms. xxxxxx,

We truly understand the inconveniences that may arise in the process of obtaining your A1 German Language Certificate, however, you should know that we shall only accept the aforementioned Certificate as proof of your German language knowledge. We may also inform you in case we receive any information from Goethe Zentrum Kampala regarding the next A1 Exam sitting but in the meantime you should consider sitting the exam from either Kigali, Dar es Salaam or Nairobi.

Ich habe nochmal auf der offziellen Seite der Botschaft in Kampala nachgeschaut bzgl. A1-Sprachkenntnissen und habe dies als Anlage angehängt. Darin steht:
"Nachweis der Deutschkenntnisse entsprechend dem Niveau A1, z. B. ein Sprachzertifikat „Start 1 Deutsch“ des Goethe-Instituts"
Entsprechend dem Niveau A1 z.B.

und zusätzlich "
Der Gesetzgeber sieht folgende Ausnahmen von der Pflicht zum Nachweis grundlegender Deutschkenntnisse vor:

Ausnahmen basierend auf dem/der Antragsteller/in:
wenn Deutschkenntnisse offensichtlich sind (= bei persönlicher Antragstellung eindeutig erkennbare Deutschkenntnisse)"


Meine Frau sagte, dass bei dem Termin in der Botschaft überwiegend deutsch gesprochen wurde, "die vom Gesetzgeber zulässige Ausnahme, "wenn Deutschkenntnisse offensichtlich sind"
also offenbar gegeben ist.

Ich verstehe deshalb nicht, dass die Botschaft darauf besteht, ins Ausland zu fliegen, um das A1-Examen nachzuholen.
Kann es sein, dass die Ausnahmeregelungen, die auf der offiziellen Botschafts-Seite stehen, den Mitarbeitern der Botschaft nicht bekannt sind?
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Antwort #38 - 14.07.2024 um 13:36:14
 
Sorry, hatte die Anlage nicht angehängt.
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Antwort #39 - 14.07.2024 um 14:00:56
 
Warum Dar-Es-Salam, Nairobi und Co?

Sie lebt in Uganda. Mag sein, dass Staatsangehörige Ungandas visafrei in diese Länder reisen können. Aber warum sollten sie den zehnfachen Preis zahlen? Ist der Sinn und Zweck der A1 Kenntnisse das Bruttoinlandsprodukt dieser Staaten zu steigern?

Außerdem gibt es einen Vertrag zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Goethe Institut. Das GI wird ja schon implizit finanziert weil die meist die einzigen A1 Sprachzertifikat Anbieter sind.

Und nun soll man in ein anderes Land reisen? Warum schickt das GI in Nairobi und Dar-Es-Salam nicht seine Prüfer nach Uganda?

Dann muss die Botschaft  ggf. Auf die A1 Forderung als unangemessen verzichten und nicht einen nach Timbuktu schicken.

Völlig inakzeptabel.
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Antwort #40 - 14.07.2024 um 16:13:40
 
Nunja es gibt ja auch Ausnahmen

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/e...


"Der Spracherwerb ist im Ausland nicht möglich bzw. nicht  zumutbar oder trotz Bemühens nicht erfolgreich."
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Antwort #41 - 14.07.2024 um 16:16:45
 
Habe das mal kurz in chatgpt eingegeben , ein paar Sachen stimmen nicht aber als Vorlage finde ich es gut

Um einen überzeugenden Brief an die Botschaft zu verfassen, der die Schwierigkeiten bei der Ablegung des A1-Exams beschreibt, könnten wir die im Screenshot bereitgestellten Informationen zusammenfassen und darstellen. Hier ist ein Entwurf für Ihren Brief:

---

**Betreff: Unmöglichkeit der Ablegung des A1-Sprachzertifikats**

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie in Bezug auf die Schwierigkeiten, denen ich bei der Ablegung des A1-Sprachzertifikats begegne.

Nach Rücksprache mit dem Goethe-Institut in Kampala wurde mir mitgeteilt, dass es "auf absehbare Zeit" keinen Termin für die A1-Prüfung gibt. Alternativ wurde mir geraten, die Prüfung in Nairobi (Kenia), Dar es Salaam (Tansania) oder Kigali (Ruanda) abzulegen. Diese Alternativen sind jedoch mit erheblichen Kosten verbunden (ca. 1.500 bis 2.000 Euro) und die frühesten verfügbaren Termine liegen erst im August.

Meine Frau hat sich daraufhin an die Botschaft gewandt und als Antwort die Information erhalten, dass nur das A1-Zertifikat akzeptiert wird. Eine Prüfung, ob die Ausnahme "wenn Deutschkenntnisse offensichtlich sind" gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorliegt, wurde nicht durchgeführt.

Ich habe auch die offiziellen Informationen auf der Website der Botschaft konsultiert. Es wird erwähnt, dass es Ausnahmen für den Nachweis von Deutschkenntnissen gibt, wenn diese offensichtlich sind. Aufgrund meiner aktuellen Deutschkenntnisse und der Tatsache, dass das Goethe-Institut in Kampala keinen Termin zur Verfügung stellen kann, bitte ich um eine Neubewertung meiner Situation.

Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass es für mich unmöglich war, einen Online-Termin über das System der Botschaft zu buchen. Ich habe es mehrfach versucht und bin stets gescheitert, da die Termine sofort ausgebucht waren.

Ich bitte Sie daher dringend, meine Situation zu überdenken und eine alternative Lösung in Betracht zu ziehen, um die erforderlichen Deutschkenntnisse nachzuweisen, ohne dass ich zusätzliche hohe Kosten tragen oder lange Reisen unternehmen muss.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

---

Dieser Brief stellt klar die derzeitige Situation dar und bittet um eine Neubewertung der Anforderungen basierend auf den gegebenen Umständen. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre persönlichen Daten und Kontaktdaten angeben, bevor Sie den Brief abschicken.
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Geronimo39
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Antwort #42 - 14.07.2024 um 20:33:00
 
Einen ganz lieben Dank für Eure Hinweise. Die sind sehr wertvoll für die weitere Vorgehensweise.

Ich werde einen Brief aufsetzen, der diese Argumente enthält und werde auch den Prospekt vom BAMF beifügen (danke für den Link, roseforest).

Nur: soll meine Frau als Antragstellerin verfassen oder ich als Ehemann?
Seit ungefähr einem halben Jahr habe ich gelegentlich Email-Verkehr mit einer Dame aus dem Rechts- und Konsularreferat der Botschaft in Kampala. Da der bisherige Schriftwechsel freundlich und respektvoll war, habe ich kurz vor dem Termin meiner Frau bei der Botschaft eine Email geschrieben und darauf hingewiesen, dass meine Frau dann und dann zu dieser Uhrzeit den Termin in der Botschaft hat. Ich zitiere Ihre Antwort:

"Sehr geehrter Herr xxxxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Verständnis.

Ihre Frau war hier, meine Kolleginnen werden den Antrag vorbereiten und ich diesen dann zu gegebener Zeit prüfen und an die Ausländerbehörde weiterleiten. Diese dürfte dann auf Sie zukommen.
Inhaltlich kann ich daher naturgemäß noch nichts sagen. Inhaltliche Informationen zum Verfahren dürften wir Ihnen ohnehin nur nach Vorlage einer entsprechenden Vollmacht erteilen.
Wir melden uns unaufgefordert bei Ihrer Frau, wenn wir weitere Informationen oder Unterlagen benötigen. Sie helfen uns, wenn Sie von Sachstandsanfragen im Verfahren möglichst absehen könnten, und wir auch nur einen Kommunikationskanal mit Ihrer Frau führen.

Mit freundlichen Grüßen"


Das klang zwar grundsätzlich nicht schlecht, allerdings hat sie mir damit quasi einen "Maulkorb" verpasst!

Soll die Beantwortung der Email von meiner Frau gesendet werden oder von mir? (Ich kann mir ja eine Vollmacht geben lassen).
Und an wen soll sie gerichtet werden? Als Antwort an die Botschaft? Dann kommt sie wohl bei der selben Sachbearbeiterin an, die sie ins Ausland schicken will.
Oder besser direkt an den Botschafter selbst? Oder das Auswärtige Amt, das Außenministerium oder Frau Bärbock persönlich?

Ich weiß, das sind sehr viele Fragen, aber ich möchte mich gerne auf Eure Expertise verlassen, als noch mehr Zeit zu verlieren.

Ganz liebe Grüße an Euch

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Antwort #43 - 14.07.2024 um 20:50:01
 
Ich verwende meist diese Generalvollmacht als Vorlage:

Zitat:
Vollmacht


Hiermit bevollmächtige ich,

Herr X Y,
geboren am 01.01.1950,
und wohnhaft in der Musterstraße 1
in der Musterstadt/Musterland,

mit Wirkung ab dem 01.01.2024

Herrn U V,
geboren am 01.01.1980 in Musterstadt,
und wohnhaft in der Musterstraße 2
in 12345 Musterstadt/Musterland,

mich bei

• allen deutschen Behörden und öffentlichen Stellen

• Unternehmen und Organisationen, unabhängig von deren Tätigkeits- und Eigentumsform, und

• Privatpersonen

zu vertreten,

zur Regelung von Angelegenheiten aller Art.

Der Bevollmächtigte darf in meinem Namen sämtliche hierfür erforderlichen Angelegenheiten erledigen, insbesondere

• das Einholen von Auskünften zu Erfordernissen und dem Bearbeitungsstand,

• das Einreichen und Unterzeichnen von Erklärungen und Anträgen,

• das Entgegennehmen von Bescheiden und Benachrichtigungen,

• Gebühren einzahlen,

• Informationen von Privatpersonen erhalten.

Die Vollmacht gilt bis auf Widerruf. Sie ist jedoch höchstens bis zum 31.12.2025 gültig.



__________________________________

Ort/Datum/Unterschrift Vollmachtgeber


Entgegengenommen:



__________________________________

Ort/Datum/Unterschrift Bevollmächtigter


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Antwort #44 - 15.07.2024 um 19:07:13
 
Danke für die Vollmachtsvorlage, Aras.

Ich habe sie auf uns angepasst, zu meiner Frau nach Kampala gemailt und sie hat sie mir unterschrieben zurückgemailt.

Meinen Brief (mit beigefügter Vollmacht) habe ich noch nicht geschrieben. Soll ich den an den Botschafter direkt als Amtsleitung schicken oder was würdet Ihr mir empfehlen?
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