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Arbeitserlaubnis für Ehefrau (Gelesen: 690 mal)
crono
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Nürnberg, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis für Ehefrau
18.11.2023 um 10:42:54
 
Guten Morgen!

Hoffentlich ist das Thema hier richtig.

Die Fakten:

Meine Frau (Kanadierin) und ich haben in Deutschland geheiratet, nachdem sie mit einem Visum zum Spracherwerb eingereist ist und wir zusammengezogen sind. Danach haben wir Antrag auf AE nach §28 AufenthG beantragt und seither eine Fiktionsbescheinigung bekommen.

Die Fragen:

Wir warten seit Juli auf die AE, haben ja nur die Fiktionsbescheinigung und sonst keine weiteren Schreiben erhalten. Wars das schon?

Meine Frau möchte gern arbeiten gehen, dazu brauchen wir, wenn ich das richtig verstehe, einen Erweiterungsantrag zur AE. Wie gehen wir da am Besten vor? Erst Arbeitsstelle finden und dann Antrag stellen? Welchen Antrag stellen wir da?

Wie immer möchten wir gern alles richtig machen und eure Auskünfte hier haben uns dabei jedes Mal geholfen! Vielen Dank für eure Zeit und Mühe! <3
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 380

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 18.11.2023 um 11:42:41
 
Bei einer AE nach § 28 ist immer die Erwerbstätigkeit erlaubt
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reinhard
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Beiträge: 15.359

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.11.2023 um 13:09:56
 
Sie könnte versuchen, den Vermerk "Beschäftigung erlaubt" zu bekommen. In der Fiktionsbescheinigung ist das nicht enthalten, da die sich auf die Aufenthaltserlaubnis für den Sprachkurs bezieht.

Ich nehme an, die Ausländerbehörde gibt die Fiktionsbescheinigung, weil sie überlastet ist und es bis zur Bearbeitung des Antrags dauert. Dann wird normalerweise auch das Drängeln nichts bringen. Sie sollte Arbeit suchen, sobald sie die Karte hat.
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crono
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Nürnberg, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 19.11.2023 um 13:52:25
 
Puncherfaust schrieb am 18.11.2023 um 11:42:41:
Bei einer AE nach § 28 ist immer die Erwerbstätigkeit erlaubt


Oh cool, das wussten wir nicht, danke!

reinhard schrieb am 18.11.2023 um 13:09:56:
Sie könnte versuchen, den Vermerk "Beschäftigung erlaubt" zu bekommen. In der Fiktionsbescheinigung ist das nicht enthalten, da die sich auf die Aufenthaltserlaubnis für den Sprachkurs bezieht.

Ich nehme an, die Ausländerbehörde gibt die Fiktionsbescheinigung, weil sie überlastet ist und es bis zur Bearbeitung des Antrags dauert. Dann wird normalerweise auch das Drängeln nichts bringen. Sie sollte Arbeit suchen, sobald sie die Karte hat.


Ah, ja das ergibt Sinn! Danke! Wir dachten, die neue Fiktionsbescheinigung bezieht sich schon auf den neuen Antrag, aber wir wissen auch, dass die Ausländerbehörde hier mehr als überlastet ist. Jetzt sehen wir klarer. Dann warten wir mal Smiley

Vielen Dank für eure freundliche und schnelle Auskunft! <3
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roseforest
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i4a rocks!


Beiträge: 376

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 19.11.2023 um 17:41:21
 
Ich bewundere eure Geduld und sehe das anders.
Seit Juli?? Das sind ja über 4 Monate. Zudem ist der Fall ja absolut klar dass hier ein AT zu erteilen ist..

Wer zahlt denn den "Verdienstausfall" also das Geld was sie hätte schon verdienen können wäre die ABH nicht überlastet ?

Vermutlich ist der ABH gar nicht klar dass eine Arbeit aufgenommen werden soll und daher ist es für die ABH ja auch nicht eilig.

Ich würde der ABH das mal in einem freundlichen Brief mitteilen . Die Chance ist hoch dass es sich in Wohlgefallen auflöst - entweder mit Termin für eAT oder ein Schreiben der ABH dass Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Hatten wir damals auch bekommen nach der Hochzeit ..
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