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Antragstellung direkt bei RP Gießen (Gelesen: 11.926 mal)
vtrmk
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Antwort #75 - 09.04.2024 um 14:02:13
 
Aras schrieb am 09.04.2024 um 13:53:41:
Wenn die Behörde regelmäßig informiert, dass es zu Verzögerungen kommt, weil dieser oder jener berechtigte Grund vorliegt, dann  wusste man Bescheid.

Hat sie gemacht. Mit der Empfangsbestätigung kamen noch eine Zahlungsaufforderung und ein Hinweisblatt wo stand, dass ich nun nur noch 2 Jahre warten musste bis ich was von denen höre - und dass ich in der Zeit bitte nicht nerven sollte. Grund war eben die Überlastung durch neuere Anträge.
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reinhard
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Antwort #76 - 09.04.2024 um 14:19:42
 
Bei uns (Kiel) hat der Ordnungsdezernent gerade gesagt: Damit es bei der Einbürgerung weniger Wartezeit gibt, z.Zt. 14 Monate bis zum ersten Termin, wird die Behörde ab sofort keine Mails (und überhaupt Anfragen) mehr beantworten und keine Zwischenstände mehr mitteilen.

Ist auch eine mögliche Strategie.
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Aras
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Antwort #77 - 09.04.2024 um 14:26:51
 
Ist nicht so klug, auf keine Anfragen mehr zu reagieren. Irgendwo steht geschrieben, dass das nicht beantworten von Anfragen ein Anzeichen für die Überlastung sind. Auch der vorgeschobene Grund, dass die Wartezeiten auf Termine 14 Monate beträgt ist irrelevant, da Terminanfragen keine EInbürgerungsanträge sind. Irgendwie merkwürdige Strategie.

Zwei Jahre Wartezeit sind etwas heftig Durchgedreht. Aber man könnte daraus konstruieren, dass 2 Jahre zu warten bedeutet, dass wenn das Gericht von einer materiellen Sachbearbeitung ausgeht, ja berechtigterweise nicht mit der Bescheidung gerechnet werden konnte.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Aras
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Antwort #78 - 09.04.2024 um 23:46:15
 
Vielleicht kann man sich eine Zusicherung holen, dass die Einbürgerung bis zum Ende des nächsten Monats erteilt wird, wenn die Klage zurückgenommen wird. Solche Vereinbarungen trifft das Auswärtige Amt bei Visaklagen ja auch gerne.
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Antwort #79 - 10.04.2024 um 18:12:36
 
vtrmk schrieb am 09.04.2024 um 13:35:35:
Einen Beschluss mit einer ähnlichen Fristsetzung habe ich hier gelesen.

Danke auch dafür. 

vtrmk schrieb am 09.04.2024 um 14:02:13:
ein Hinweisblatt wo stand, dass ich nun nur noch 2 Jahre warten musste bis ich was von denen höre 

Eine hessische Unverschämtheit. Dieses Hinweisblatt solltest du bei Bedarf dem VG vorlegen.

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vtrmk
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Antwort #80 - 09.07.2024 um 08:05:11
 
vtrmk schrieb am 08.04.2024 um 13:10:36:
16.11.2023 - Einzureichende Unterlagen beim Ortsgericht beglaubigt; auf Empfangsbestätigung der EBH steht dieses Datum als Antragsdatum
21.11.2023 - Antrag wurde postalisch zugestellt (Einlieferungsbeleg der Post)
20.12.2023 - Empfangsbestätigung des RP Gießen erhalten, mit Aktenzeichen und Zahlungssaufforderung der Gebühr; Gebühr wurde am selben Tag überwiesen (Echtzeit-Überweisung)
10.01.2024 - Bestätigung der Zahlung erhalten, nun mit der Bitte keine weitere E-Mails zu schicken
12.03.2024: Untätigkeitsklage erhoben
04.04.2024: Beschluss des VG, das Verfahren bis September auszusetzen;
argumentiert wurde, dass 3 Monate für eine Entscheidung nach Auffassung des Gerichts ein zu kurzer Zeitraum wäre, und hierfür 9 Monate ausreichend wären. Der maßgebende Zeitpunkt ist die Empfangsbestätigung des Regierungspräsidiums Gießen über meinen Einbürgerungsantrag, also den 07.12.2023.


  • 02.07.2024: Ein Schreiben vom Regierungspräsidium erhalten mit der Aufforderung, persönlich bei meinem örtlichen Stadtbüro vorzusprechen um die neue Loyalitätserklärung, die Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie das Merkblatt zur Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus zu unterschreiben. Meine Originalunterlagen, die ich schon im November im Ortsgericht hatte beglaubigen lassen, soll ich nun auch im Stadtbüro zum Abgleich vorlegen (wahrscheinlich um zu verhindern, dass ich sämtliche Formulare wieder beglaubigt per Post schicke). Nächstmöglicher Termin war erst ca. 20 Tage danach.

Ich frage mich was genau das bedeutet hinsichtlich der Bearbeitungsdauer: haben die erst nun angefangen? wollen die hiermit meinen Fall abschließen? Wer weiß es...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #81 - 09.07.2024 um 08:24:42
 
Erstmal heißt das dass die deinen Fall bearbeiten. Was für dich gut ist.
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Antwort #82 - 09.07.2024 um 09:45:08
 
vtrmk schrieb am 09.07.2024 um 08:05:11:
  • 02.07.2024: Ein Schreiben vom Regierungspräsidium erhalten mit der Aufforderung, persönlich bei meinem örtlichen Stadtbüro vorzusprechen um die neue Loyalitätserklärung, die Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie das Merkblatt zur Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus zu unterschreiben. Meine Originalunterlagen, die ich schon im November im Ortsgericht hatte beglaubigen lassen, soll ich nun auch im Stadtbüro zum Abgleich vorlegen (wahrscheinlich um zu verhindern, dass ich sämtliche Formulare wieder beglaubigt per Post schicke). Nächstmöglicher Termin war erst ca. 20 Tage danach.

Ich frage mich was genau das bedeutet hinsichtlich der Bearbeitungsdauer: haben die erst nun angefangen? wollen die hiermit meinen Fall abschließen? Wer weiß es...


Ich kann nur anhand meiner Erfahrung berichten, aber meiner Meinung nach hat deine Klage bestimmt was bewirkt. In meinem Fall, nachdem ich hingewiesen habe, dass ich eine Klage erheben würde, kam schon in kurzer Zeit eine Mail, dass ich genau das machen sollte, was da oben im Zitat steht. Und genau an dem Tag wo dieser Termin stattfinden sollte, war meine Urkunde SCHON abholbereit.
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SimonB
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Antwort #83 - 09.07.2024 um 11:15:28
 
vtrmk schrieb am 09.07.2024 um 08:05:11:
haben die erst nun angefangen?

Nein. Die hatten ja schon  mit Eingang deines Antrages "angefangen".

vtrmk schrieb am 09.07.2024 um 08:05:11:
wollen die hiermit meinen Fall abschließen?

Das klingt so.
Also nimm doch den Termin im Stadtbüro wahr. Lege die geforderten Nachweise vor und leiste die Unterschrift zur neuen L-Erklärung.
Du bist in Marburgs Stadtbüro schon angemeldet.
Ich würde dieses Schreiben vom RP vorsichtshalber mitnehmen und auch vorlegen.

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reinhard
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Antwort #84 - 09.07.2024 um 21:08:43
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #85 - 08.08.2024 um 09:56:09
 
vtrmk schrieb am 09.07.2024 um 08:05:11:
16.11.2023 - Einzureichende Unterlagen beim Ortsgericht beglaubigt; auf Empfangsbestätigung der EBH steht dieses Datum als Antragsdatum
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  • 23.08.2024: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde

Ich bedanke mich bei allen hier im Forum für die hilfreichen Tipps und die verschiedenen Ansichten zum Einbürgerungsprozess/zur Untätigkeitsklage. Klaglos hätte es in meinem Fall bestimmt mindestens 2,5 Jahre gedauert (aktuelle Wartezeit beim RP Gießen). Die Klage hat meine Verfahrensdauer auf 1/3 verkürzt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #86 - 08.08.2024 um 10:12:16
 
Schön dass es geklappt hat! Glückwunsch!

Weißt du schon wie die Gerichtskosten aufgeteilt werden?
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Antwort #87 - 08.08.2024 um 10:13:58
 
Puncherfaust schrieb am 08.08.2024 um 10:12:16:
Weißt du schon wie die Gerichtskosten aufgeteilt werden?

Nein, noch nicht. Die Aufteilung werde ich hier später mitteilen.
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Antwort #88 - 08.08.2024 um 10:15:33
 
Herzlichen Glückwunsch!

Ich würde mich natürlich auch freuen, wenn du dann noch über die Kosten berichten würdest. Zwinkernd

Eigentlich immer wieder ein schönes Gefühl, wenn wir im Forum so ein Verfahren eng begleiten, mitfiebern und es mit Erfolg abgeschlossen werden konnte.
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Antwort #89 - 08.08.2024 um 10:19:32
 
Moment:

Meintest du 28.07 oder ist der Termin für den 28.08. festgesetzt?
🧐
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