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Antragstellung direkt bei RP Gießen (Gelesen: 11.936 mal)
dim4ik
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Antwort #120 - 11.09.2024 um 14:39:40
 
vtrmk schrieb am 11.09.2024 um 10:06:55:
Hätte ich Beschwerde eingelegt, so wäre ich wiederum von der Kapazität des VG abhängig und könnte mich auf keine Frist verlassen.

Hättest du die Beschwerde eingelegt, wäre damit nicht das VG, sondern der VGH befasst. Folglich konnte es nicht nur das ganze Verfahren (durch die Aufhebung/Abänderung des Aussetzungsbeschlusses des VG) beschleunigen, aber v.a. die Verfahrenskosten dir einsparen können.
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Aras
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Antwort #121 - 11.09.2024 um 16:13:29
 
Aber nur wenn der VGH der Beschwerde entsprochen hätte. Vermutlich hätte man da eher ne Entscheidung wie OVG Saarland 2 E 123/23 gefällt. Und dann wäre die Entscheidung unanfechtbar, § 152 Abs. 1 VwGO.

Also da ist doch was krummig.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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dim4ik
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Antwort #122 - 12.09.2024 um 12:59:26
 
Aras schrieb am 11.09.2024 um 16:13:29:
Aber nur wenn der VGH der Beschwerde entsprochen hätte. Vermutlich hätte man da eher ne Entscheidung wie OVG Saarland 2 E 123/23 gefällt. Und dann wäre die Entscheidung unanfechtbar, § 152 Abs. 1 VwGO.

Klar, so was hätte auch passieren können. Ist ja auch nachvollziehbar: hätte das VG in einem Verfahren die Untätigkeit der StBH bestätigt, wäre am nächsten Tag die mit 2,9 Richtern besetzte und für die Klagen nach Staataneghörigkeitsrecht zuständige 10. Kammer des VG Gießen bereits überfüllt. Ebensowenig wünschen sich das wohl auch die 2,65 Richter des 5. Senats des VGH Hessen. So schlimm wie die Lage mit den EBH/StBH gerade in Hessen seit Corona ist, ist wohl nirgendwo sonst in Deutschland (Berlin außen vor gelassen), daher wollen die ein paar Richter es vollkommen verständlich auch nicht ausbaden. Auf der anderen Seite haben die Richter auch kein wirksames Mittel zur Hand, die Landesregierung zu einer generellen Lösung des Problems zu zwingen, außer vll. bei jeder Untätigkeitsklage dem Kläger das Recht zu geben und die Gerichtskosten der StBH aufzuerlegen bis der letzteren die Kohle ausgeht und sie selber ihr eigenes Personal aufstockt. Das Ganze könnte wiederum - wenn überhaupt - Monate bis Jahre dauern...
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vtrmk
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Antwort #123 - 13.09.2024 um 11:24:45
 
dim4ik schrieb am 12.09.2024 um 12:59:26:
So schlimm wie die Lage mit den EBH/StBH gerade in Hessen seit Corona ist, ist wohl nirgendwo sonst in Deutschland (Berlin außen vor gelassen)


Ich muss an dieser Stelle des Teufels Advokat spielen und sagen, dass Berlin seit Mitte des Jahres eine Kehrtwende erlebt und digital gestellte Einbürgerungsanträge innerhalb von 2 Monaten bearbeitet (vorausgesetzt cleanes Profil, alle Unterlagen vorhanden).

Neulich hat mich eine Freundin nach meinem Einbürgerungsverfahren gefragt und meinte, sie würde gerne demnächst ihr Verfahren starten. Hierfür wollte sie allerdings umziehen, und zwar nach Frankfurt - da habe ich sofort mit dem Predigen angefangen: weg aus Hessen! und vor allem weg aus dem Zuständigkeitsbereich des RP Darmstadt!
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