Versetz dich in den Sachbearbeiter:
Da schreibt jemand ne E-Mail, die von Anfang bis Ende nur nach Problemen schreit. Da würde ich als Sachbearbeiter wohl auch stöhnen, weil im Grunde ein Fall vorliegt, der erheblich mehr Zeit brauchen wird, denn Ermessen muss gut begründet werden. Zumindest bei der Ablehnung. Und nutzt man das Ermessen und es wird öffentlich breitgetreten, dann muss man in ähnlichen Fällen genauso entscheiden.
Darum ist auch die Anspruchseinbürgerung auch das beste was es für den Sachbearbeiter gibt, denn dabei muss er "nur" ne Checkliste durchgehen, (sehr stark vereinfacht dargestellt).
Also da ist ein Sachbearbeiter, der kriegt ne Anfrage, und schaut darüber und denkt, ok, § 10
StAG sagt 25 V reicht nicht aus. Er schickt die Anfragende zum Ausländeramt, vielleicht beschafft die Anfragende nen besseren Titel, und er hat keine Mehrarbeit. Zudem hat er keine große Zeit um du falsche Versprechungen zu machen. Vielleicht kann der Sachbearbeiter nicht durchentscheiden, und müsste die Sachgebietsleitung fragen. Und zudem hat er Anträge vor sich liegen, die er zeitnah durcharbeiten muss. Und die Anfrage ist kein Antrag.
Erst wenn der Antrag vorliegt, muss man auch ernsthaft Ressourcen dafür einsetzen und nicht jetzt wo man eine E-Mail in 15 Minuten weghämmert.
Für wann hast du den Termin bekommen?
Das stimmt und deshalb hoffe ich ja auch immer noch, dass wir im persönlichen Gespräch doch mal mal eher Gehör finden.
Der Termin ist Anfang Juni.