goudvink schrieb am 26.01.2023 um 07:54:02:Antrag auf AT
damit fällt sie automatisch
Kraft Gesetzes in die "Fiktion", dass der bisherige
AT bzw. Status wenn visafrei eingereist bis zur Entscheidung über den Antrag fortgilt
goudvink schrieb am 26.01.2023 um 07:54:02:und auf
FB hoffen und
A1 dann nachreichen. Gäbe es einen Anspruch auf
FB in diesem Fall oder ist das im Ermessen der
ABH?
Ihr braucht nicht zu "hoffen".
Die
FB ist eine "Bescheinigung", ein Papier, welches in D nicht notwendig ist.
Die Bescheinigung wird auf Antrag erstellt und ausgehändigt, kostet Gebühren
Das Ablaufdatum auf der
FB ist nur das Ablaufdatum dieser Bescheinigung, auch nach Ablauf besteht die Fiktion und der legale Aufenthalt fort, bis über den Antrag entschieden wurde (und Entscheidung bekanntgegeben wird)
Problem kann es geben, wenn sie ins Ausland ohne
FB fährt und wieder einreisen will.
goudvink schrieb am 26.01.2023 um 07:54:02:muss der
A1 zwingend vor Einreise
für Visampflichtige schon.
41ger können ja auch so einreisen
goudvink schrieb am 26.01.2023 um 07:54:02:. Ist die Erteilung einer
FB für Fall 1 von der Sicherung des
LU abhängig?
FB ist nur vom Antrag auf
AT abhänig, sonst von nichts.
Und:
Wenn eine
FB mit Ablaufdatum z.B. 28.2 ausgegeben wurde, der Antrag aber schon am 1.2 abgelehnt wurde, ist die
FB auch nichts mehr wert, da über Antrag entschieden und die Fiktionswirkung nicht mehr gegeben ist.