Saxonicus schrieb am 02.10.2021 um 09:18:03:....und da war kein Land dabei, in dem sie sicher war?
Von Syrien nach Deutschland übers Meer, gibt es kein Land dabei, in dem man sicher ist? Deswegen darf man keinen Aysl-Antrag in Deutschland stellen?
Saxonicus schrieb am 02.10.2021 um 09:18:03:War es denn in anderen Gegenden Kameruns ebenso gefährlich für sie (innerstaatliche Fluchtalternative)?
Nachdem man rausgefunden hatte, dass sie Informationen an Sicherheitskräfte im Land gegeben hatte, wie soll in dem Land noch sicherer sein und nachdem Familienmitglieder brutal ermordet wurden?
Saxonicus schrieb am 02.10.2021 um 09:18:03:(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Ich weiß nicht, ob ich dies richtig verstanden. Heißt es, wer über ein anderes EU-Mitgliedsstaat [..] darf sich nicht auf auf Absatz 1 berufen?
Wie stellen also die vielen Migraten die übers Meer "eingereist" sind ihre Asylanträge? Ich glaube nicht dass die meisten mit Flugzeug direkt nach D kommen oder?
SimonB schrieb am 02.10.2021 um 10:42:31:Hat sie auf dem Rettungsschiff ihre Fingerabdrücke nicht gegeben?
Ich habe das gefragt. Sie hat auch dort keine Fingerabdrücke gegeben.
SimonB schrieb am 02.10.2021 um 10:42:31:Aber hier wird siekein Asyl bekommen, denn sie ist weder von Kamerun noch von Libyen eingereist, egal, ob mit oder ohne kamerunischen Pass.
Hier habe ich nicht ganz verstanden. Sobald ich weiß kann man nicht direkt von Lybien nach Deutschland einreisen (außer mit Flugzeug?).
Also was ist hier gemeint mit "von Lybien" eingereist? Der Schiff ist von Tripoli abgefahren.
SimonB schrieb am 02.10.2021 um 10:42:31:Freunde und vielleicht entfernte Familienangehörige in D sindkein Asylgrund.
selbstverständlich. Es geht hier darum dass sie politisch verfolgt ist und möchte ihren Asyl Antrag in D stellen und wenn's klappt, ihre Zukunft hier im Land weiteraufbauen, eine Ausbildung und später eine Arbeit.
Heute habe ich auch erfahren, dass sie auch in Italien mehrmals vergewaltigt wurde....
reinhard schrieb am 02.10.2021 um 13:14:46:Das heißt, sie hat im englischen Teil des Landes gelebt und mit den Sicherheitsbehörden im französischen Teil / Zentralregierung zusammengearbeitet?
Ja genau.
reinhard schrieb am 02.10.2021 um 13:14:46:Sie wird mit Sicherheit in einem Asylverfahren gefragt, warum sie nicht im Gebiet der Zentralregierung leben konnte.
weil es für sie genauso gefährlich wäre. Was mit den "Informanten" passiert, interessiert wenig die Zentralregierung. Man ist einfach auf sich allein gestellt, keiner wird zur Verantwortung gezogen.
reinhard schrieb am 02.10.2021 um 13:14:46:Wo sie sich meldet, ist egal. Sie wird an die nächste Aufnahmestelle des Bundeslandes verwiesen. Sie wird von dort nach Sachsen oder Sachsen-Anhalt verteilt, weil dort die Zuständigkeit für Kamerun liegt.
Also theoritisch könnte sie einfach zur Polizei gehen und ihren Fall schildern? und von dort aus wird sie zur nächster Aufnahmestelle gebracht? oder wie läuft so was im praktischen Sinn? (nur as Verständnis)
reinhard schrieb am 02.10.2021 um 13:14:46:2021 wurden 365 Anträge aus Kamerun entschieden. Von den Personen wurden 17 als Flüchtling anerkannt, 3 bekamen einen ergänzenden Schutz wegen der Gefahren, für 9 wurde ein Abschiebungsverbot erlassen. Das sind also 8 Prozent positive Entscheidungen.
231 wurden abgelehnt und zur Ausreise aufgefordert, die Abschiebung angedroht. Das sind also etwas über 63 Prozent. Sie können gegen die Entscheidung klagen, dann hört sich eine Richterin nochmal alles an.
123 Anträge wurden als "unzulässig" eingestuft, die meisten, weil Italien oder Spanien zuständig ist, das sind 34 Prozent
das ist natürlich bitter.... Aber so wie ich das verstanden, Kamerun ist sehr großes Land und was momentan in der englischen Region passiert, das ist schon eine humanitäre Katastrophe.
reinhard schrieb am 02.10.2021 um 13:14:46:Wenn Dich aktuelle Gutachten oder Urteile interessieren, guck bei
www.asyl.net nach, ob die was haben.
Vielen Dank. Ich blättere mal durch.