Hallöchen,
folgender Sachverhalt.
Seit 2011 Student, Drittstaatsangehöriger. Studium (Wirtschaftsinformatik) verlief sch**... im letzten Jahr erfahren das es eventuell möglich ist eine Ausbildung in DE als Drittstaatler zu machen (hätte mir das Studium gespart wenn ich das zu Beginn gewusst hätte (ja ja, Fahrradkette und so.)
Weiter recherchiert, herausgefunden das ich mit Abi bzw. Berufserfahrung die Ausbildungszeit auf 2 Jahre verkürzen könnte. Weiter informiert, mit genug Berufserfahrung lässt sich die Ausbildung komplett überspringen und die Prüfung kann bei der IHK direkt abgelegt werden.
Letztes Jahr beim Termin für die Verlängerung des Aufenthaltstitels das Thema angesprochen, dem Sachbearbeiter erklärt dass das Studium alles andere als planmäßig verläuft, und falls ich im diesem Semester nicht deutlich mehr raushole, ich gerne versuchen würde a)die Ausbildungszeit zu überspringen und direkt Prüfung zum Fachinformatiker ablegen würde oder b) falls ich nicht zu der Prüfung zugelassen werde, ich eine Ausbildung (3->2 Jahre verkürzt) machen würde.
Auf seinen Vorschlag Zusammen mit dem Sachbearbeiter ein Schreiben für die Akte angelegt. Anschließend Fiktionsbescheinigung fürs erste bekommen, das Schreiben bzw. die weitere Entscheidung muss zur Rechtsabteilung.
Gemerkt dass das Studium mit den aktuellen privaten Problemen nicht rechzeitig zu packen ist, bei der IHK den Antrag gestellt, Unterlagen eingereicht und auf Zulassung gewartet.
Rechtsabteilung wollte in der Zeit nach und nach Unterlagen (Arbeitszeugnisse, Prüfungsanmeldung bei der IHK etc.) - in der Zwischenzeit jedes mal eine Fiktionsbescheinigung erhalten.
Schriftlichen Teil der Prüfung bestanden (mündliche war einen Monat später), sofort bei der Rechtsabteilung abgegeben, erklärt dass mein aktueller Arbeitgeber mich sofort einstellen würde; dann hieß es man könne mir nicht sagen ob ein Wechsel möglich wäre ohne vorherige Ausreise bzw. neues Visum per Botschaft (wo man aktuell auf einen Termin 1,5-2 Jahre wartet)
Hätte man eventuell auch früher ansprechen können.
Vorgestern den mündlichen Teil bestanden und jetzt Fachinformatiker; heute den Vertrag vom Arbeitgeber erhalten.
Jetzt halt die Frage, wie stehen meine Chancen das der Wechsel klappt, ohne eine vorherige Ausreise? Den Vertrag gebe ich am Montag ab, wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss zuerst die Bundesagentur für Arbeit zustimmen (Vorrangsprüfung) und anschließend entscheidet (wer?) ob der Wechsel ohne Ausreise erfolgt.
Folgende Info gefunden:
Nach § 5 Abs. 2 Satz 2
AufenthG kann auf die Einhaltung der Visaregeln ausnahmsweise abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind oder die Nachholung des Visumverfahrens aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles nicht zumutbar ist.
Wer oder was entscheidet ob es zumutbar ist? Gibt es eine konkrete Liste von Umständen die zumutbar bzw. nicht zumutbar sind?
Aus meiner Sicht ist es natürlich nicht zumutbar meine Wohnung aufzugeben, das Job-Angebot zu verlieren, für 2 Jahre mein Leben komplett umzukrempeln, um dann erneut einen Arbeitgeber zu suchen.. aber meine Sicht ist wahrscheinlich irrelevant:)
Falls jemand Infos / Erfahrungen / Tipps hat, bitte melden.
DANKE!