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Statuswechsel ohne Ausreise (Gelesen: 2.932 mal)
NeXs
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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05.07.2019 um 00:06:39
 
Hallöchen,

folgender Sachverhalt.

Seit 2011 Student, Drittstaatsangehöriger. Studium (Wirtschaftsinformatik) verlief sch**... im letzten Jahr erfahren das es eventuell möglich ist eine Ausbildung in DE als Drittstaatler zu machen (hätte mir das Studium gespart wenn ich das zu Beginn gewusst hätte (ja ja, Fahrradkette und so.)

Weiter recherchiert, herausgefunden das ich mit Abi bzw. Berufserfahrung die Ausbildungszeit auf 2 Jahre verkürzen könnte. Weiter informiert, mit genug Berufserfahrung lässt sich die Ausbildung komplett überspringen und die Prüfung kann bei der IHK direkt abgelegt werden.

Letztes Jahr beim Termin für die Verlängerung des Aufenthaltstitels das Thema angesprochen, dem Sachbearbeiter erklärt dass das Studium alles andere als planmäßig verläuft, und falls ich im diesem Semester nicht deutlich mehr raushole, ich gerne versuchen würde a)die Ausbildungszeit zu überspringen und direkt Prüfung zum Fachinformatiker ablegen würde oder b) falls ich nicht zu der Prüfung zugelassen werde, ich eine Ausbildung (3->2 Jahre verkürzt) machen würde.

Auf seinen Vorschlag Zusammen mit dem Sachbearbeiter ein Schreiben für die Akte angelegt. Anschließend Fiktionsbescheinigung fürs erste bekommen, das Schreiben bzw. die weitere Entscheidung muss zur Rechtsabteilung.

Gemerkt dass das Studium mit den aktuellen privaten Problemen nicht rechzeitig zu packen ist, bei der IHK den Antrag gestellt, Unterlagen eingereicht und auf Zulassung gewartet.

Rechtsabteilung wollte in der Zeit nach und nach Unterlagen (Arbeitszeugnisse, Prüfungsanmeldung bei der IHK etc.) - in der Zwischenzeit jedes mal eine Fiktionsbescheinigung erhalten.

Schriftlichen Teil der Prüfung bestanden (mündliche war einen Monat später), sofort bei der Rechtsabteilung abgegeben, erklärt dass mein aktueller Arbeitgeber mich sofort einstellen würde; dann hieß es man könne mir nicht sagen ob ein Wechsel möglich wäre ohne vorherige Ausreise bzw. neues Visum per Botschaft (wo man aktuell auf einen Termin 1,5-2 Jahre wartet)

Hätte man eventuell auch früher ansprechen können.


Vorgestern den mündlichen Teil bestanden und jetzt Fachinformatiker; heute den Vertrag vom Arbeitgeber erhalten.

Jetzt halt die Frage, wie stehen meine Chancen das der Wechsel klappt, ohne eine vorherige Ausreise? Den Vertrag gebe ich am Montag ab, wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss zuerst die Bundesagentur für Arbeit zustimmen (Vorrangsprüfung) und anschließend entscheidet (wer?) ob der Wechsel ohne Ausreise erfolgt.

Folgende Info gefunden:
Nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG kann auf die Einhaltung der Visaregeln ausnahmsweise abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind oder die Nachholung des Visumverfahrens aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles nicht zumutbar ist.

Wer oder was entscheidet ob es zumutbar ist? Gibt es eine konkrete Liste von Umständen die zumutbar bzw. nicht zumutbar sind?

Aus meiner Sicht ist es natürlich nicht zumutbar meine Wohnung aufzugeben, das Job-Angebot zu verlieren, für 2 Jahre mein Leben komplett umzukrempeln, um dann erneut einen Arbeitgeber zu suchen.. aber meine Sicht ist wahrscheinlich irrelevant:)

Falls jemand Infos / Erfahrungen / Tipps hat, bitte melden.

DANKE!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.07.2019 um 09:58:39
 
NeXs schrieb am 05.07.2019 um 00:06:39:
Wer oder was entscheidet ob es zumutbar ist?

Die Ausländerbehörde.

NeXs schrieb am 05.07.2019 um 00:06:39:
Gibt es eine konkrete Liste von Umständen die zumutbar bzw. nicht zumutbar sind?

Nicht abschließend, aber die Aufzählung in Ziffer 5.2.3 AufenthG-VwV zeigt, was man sich dabei denkt.
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nixwissen
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Antwort #2 - 05.07.2019 um 22:45:27
 
Moin,

Da Du noch eine Fiktionsbescheinigung hast, hast Du quasi eine AE die zum dauerhaften Aufenthalt gedacht ist. Da sollte ein Wechsel zu einem anderen Zweck ohne eine Ausreise gehen.Etwa so, als wenn Du eine Deutsche geheiratet hättest und eine AE nach §28 beantragst, das geht ja auch problemlos. Da hätte man dann allerdings einen Anspruch auf die AE.

Nun habe ich keine Ahnung, ob Du einen Anspruch hast, ich fürchte eher nicht.
Unzumutbarkeit sehe ich hier gar nicht, darunter versteht der Gesetzgeber was vollkommen Anderes als normale Menschen, genau wie Du es angedeutet hast.

Was ich aber sehe ist das Ermessen im letzten Absatz der VwV 5.2.3.
Fertiger Fachinformatiker mit offensichtlich muttersprachlichen Deutschkenntnissen und Arbeitsvertrag - was will man denn noch?

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.07.2019 um 23:11:06
 
nixwissen schrieb am 05.07.2019 um 22:45:27:
Da Du noch eine Fiktionsbescheinigung hast, hast Du quasi eine AE die zum dauerhaften Aufenthalt gedacht ist.


Nur blöd, dass diese AE ursprünglich für ein Studium ausgestellt wurde und ein Zweckwechsel nach dem Gesetz (§ 16 Abs. 4 AufenthG) in drei Fällen möglich ist: Erfolgreicher Abschluss, Wechsel hin zu bestimmten Ausbildungen oder Rechtsanspruch. Der TS erfüllt keine dieser Voraussetzungen, gerade die letzte nicht, da er eine AE § 18 Abs. 4 AufenthG begehrt, auf die kein Rechsanspruch besteht, da es sich um eine kann-Bestimmung handelt.

Im Grunde genommen bleibt nur die von ihm angesprochene Möglichkeit nach § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 05.07.2019 um 23:15:05
 
nixwissen schrieb am 05.07.2019 um 22:45:27:
Da hätte man dann allerdings einen Anspruch auf die AE.

Nun habe ich keine Ahnung, ob Du einen Anspruch hast, ich fürchte eher nicht


Tja, das ist eben der signifikante Unterschied zwischen all Deinem couldashouldawoulda...

Hier ist mal bezüglich des geplanten Spurwechsels (vermutl. v. §16 zu §18 AufenthG) ein Dokument der BAMF, z.B. Seite 29 zeigt die Möglichkeiten / Voraussetzungen für den Spurwechsel. Der Rest ist Ermessen...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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NeXs
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Antwort #5 - 06.07.2019 um 01:08:56
 
Als erstes - Danke das ihr euch die Zeit genommen habt zu antworten!

Die unzumutbaren Umstände treffen definitiv nicht auf mich zu, ich bin ledig, kinderlos, reisefähig und komme aus einem als sicher klassifizierten Herkunftsland.

Demnach, wenn ich das Fazit richtig verstanden habe, ist meine einzige Chance das sich die Behörden als gnädig erweisen und mir nach Ermessen den Wechsel ohne vorherige Ausreise gestatten?

Das wäre echt ein Rückschlag, so kurz vor dem Ziel zu scheitern... frei nach dem Motto "das Licht am Ende des Tunnels könnte auch ein Zug sein".. zumal ich 35 bin, knapp 15 Jahre meines Lebens in DE verbracht habe (6 1/2 als Flüchtling/Duldung + die aktuellen 8) und 2 Jahre verlieren um wieder da zu stehen wo ich aktuell bin - klingt erstmal doof.


Eins noch, wenn ich mir diese Tabelle anschaue, sehe ich folgendes:
"Ausbildung III: Durchführung einer Bildungsmaßnahme zum Zweck der Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation(§ 17a AufenthG)"

Trifft diese Beschreibung nicht auf das zu, was ich im wesentlichen gemacht habe? Mein ausländisches sowie die Arbeitszeugnisse aus Deutschland bei der IHK prüfen  lassen ob ich qualifiziert genug bin die Ausbildungsprüfung abzulegen, zwecks Anerkennung?
Dann hätte ich doch theoretisch von Ausbildung I zu Ausbildung III, und von da aus in die Erwerbstätigkeit springen können (ruhig lachen falls das keinen Sinn macht hä?)
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reinhard
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Antwort #6 - 06.07.2019 um 12:32:06
 
Versuch es auf jeden Fall auch mit einem Plan B.

Ich hatte hier mit einer im Studium gescheiterten Georgierin zu tun. Sie hatte einen Ausbildungsplatz, bekam eine Vorabzustimmung zum Visum, Beschäftigungserlaubnis, Termin bei der deutschen Botschaft. Sie reiste hin, holte das Visum ab, und kam wieder. War letztlich ganz einfach.

Verzicht auf ein Visum ist möglich, aber manchmal ist auch der gesetzliche Weg doch gangbar. Du müsstest nur hier abklären, dass die Fiktionsbescheinigung bis zum gebuchten Termin gilt, und ggf. über den Bürgerservice einen früheren Termin bekommen. Es gibt ja auch immer wieder abgesagte Termine, die freigegeben werden.
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NeXs
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Antwort #7 - 06.07.2019 um 14:24:15
 
Wenn Termine bei der Botschaft innerhalb eines Monats oder eventuell auch ein paar Monate später waren - wäre das ja noch machbar; leider wartet man aktuell auf einen Termin 1,5-2 Jahre..
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #8 - 06.07.2019 um 15:13:07
 
Einen früheren Termin für einen Plan B kann man, falls hier erforderlich und wenn man gute Argumente hat, vielleicht über den Bürgerservice des AA erreichen. Sachverhalt schildern, die guten Argumente (Qualifikation, Arbeitsvertrag, etc.) darlegen. Muss nicht funktionieren, kann es aber.

Gruß
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Antwort #9 - 17.07.2019 um 00:27:13
 
Hallo nochmal,

danke für die zusätzlichen Infos.

Habe am letzten Montag den Arbeitsvertrag bei der ABH eingereicht und warte jetzt auf Rückmeldung.

Plan B (eventuell): Mir wurde geraten das Sekreteriat des Oberbürgermeisters aufzusuchen und die Sachlage dort zu schildern, eventuell könnte mir da geholfen werden - inwiefern könnte das tatsächlich der Fall sein? Bin mit der Hierarchie nicht vertraut.

Plan C: das Auswärtige Amt kontaktieren um ggf. einen schnelleren Termin zu bekommen. Sollte ich das Parallel versuchen, während bei der AHB noch geprüft wird, oder abwarten was bei der ABH rauskommt?

Ich überlege ob und wann es sinnvolll wäre da im laufe der Woche nochmal nach dem Status zu fragen... einerseits möchte ich bei der AHB keinen Druck machen, andererseits läuft meine Fiktionsbescheinigung ende des Monats aus, und wenn ich noch schnell Plan B oder C aktivieren muss - dann wäre es mir lieber ich hätte mehr Zeit dafür als weniger.

Worstcase-Szenario: wie funktioniert das wenn sie mir wirklich kurz vor knapp 'ne Absage erteilen und ich ausreisen muss - kann ich bei solchen Sachen in der Regel einen Widerspruch o.ä. einlegen, oder mit 'nem Anwalt dagegen vorgehen um zumindest etwas Zeit zu gewinnen bis Plan B/C aufgeht?
Müsste ich wirklich binnen ein paar Tagen das Land verlassen? Ich mag' zwar über dieses Szenario gar nicht nachdenken, aber mal eben sein komplettes Leben zu entwurzeln will auch organisiert werden, zumal ich ja noch Verpflichtungen anderne gegenüber habe, Vermieter, Verträge etc.

Bin dankbar für jede Info und bin auch froh das ich hier meine Gedankenzüge niederschreiben kann, wirkt zumindest etwas therapeutisch.. das ganze zieht einen so ziemlich runter..
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Antwort #10 - 17.07.2019 um 02:55:54
 
NeXs schrieb am 17.07.2019 um 00:27:13:
Plan B (eventuell): Mir wurde geraten das Sekreteriat des Oberbürgermeisters aufzusuchen und die Sachlage dort zu schildern, eventuell könnte mir da geholfen werden - inwiefern könnte das tatsächlich der Fall sein? Bin mit der Hierarchie nicht vertraut.


Der Oberbürgermeister als kommunaler Chef der Verwaltungsbehörden kann immer hilfreich sein, wenn man denn einen Draht dorthin hat.

Zitat:
Plan C: das Auswärtige Amt kontaktieren um ggf. einen schnelleren Termin zu bekommen. Sollte ich das Parallel versuchen, während bei der AHB noch geprüft wird, oder abwarten was bei der ABH rauskommt?


Parallel. Einen Termin kann man, wenn nicht mehr erforderlich, auch absagen.

Zitat:
Worstcase-Szenario: wie funktioniert das wenn sie mir wirklich kurz vor knapp 'ne Absage erteilen und ich ausreisen muss - kann ich bei solchen Sachen in der Regel einen Widerspruch o.ä. einlegen, oder mit 'nem Anwalt dagegen vorgehen um zumindest etwas Zeit zu gewinnen bis Plan B/C aufgeht?


Man kann gegen Verwaltungshandeln immer ein Rechtsmittel einlegen. Zeit kann man sich dadurch auch erkaufen.

Gruß
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Antwort #11 - 25.07.2019 um 12:51:10
 
Hallo nochmal,

hatte heute den Termin, ABH hat Gnade vor Recht ergehen lassen - darf ab August Vollzeit arbeiten ohne ausreisen zu müssen. Letztendlich war es wohl vom riesen Vorteil das Jobs aus der IT Branche aktuell als Mangelberuf gesehen werden.

Danke nochmal an alle die sich mit Tipps und Infos beteiligt haben!
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Antwort #12 - 25.07.2019 um 18:41:50
 
Gratulation! Da wird Dir ja ein Stein vom Herzen gefallen sein.
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reinhard
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Antwort #13 - 26.07.2019 um 11:36:45
 
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