Ich würde bei dieser Konstellation ganz einfach den Versuch wagen, über die französische Botschaft das
einfache Einreisevisum für die Wahrnehmung des abgeleiteten Freizügigkeitsrechts zu beantragen.
Mehr als "Mais non, Madame!" riskiert man nicht.
Du kannst den gemeldeten Wohnsitz den französischen Behörden belegen.
Ich glaube auch kaum, dass diese Anmeldung mit einem internen Vermerk "pour utiliser seulement le week-end" versehen ist...
Reisen nach Deutschland zusammen mit Dir wären dann
grundsätzlich ebenso möglich, wie das Arbeiten später (bei "Rückkehr").
Und sollte sie in Folge eine FRA-Aufenthaltskarte bekommen, wäre bei Vorlage derselben später in DEU, bei einer evtl. "Rückkehr", meiner Meinung nach in der Praxis eher nicht mit Rechtsstreitigkeiten zu rechnen.
Gruß
lottchen schrieb am 04.04.2019 um 10:21:37:Hast Du in Frankreich eine Aufenthaltskarte als freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger beantragt und bekommen? Trotz Angabe, dass Du zwar einen Wohnsitz in Frankreich hast, aber dort nicht arbeitest?
Bist Du in Deutschland noch mit einem Wohnsitz gemeldet?
Wohl kaum. Aufenthaltskarten werden nicht für EU-Bürger, sondern für deren Drittstaatangehörige ausgestellt.
Und dass er noch einen angemeldeten Wohnsitz in DEU hat, schrieb er bereits.