Hat deine Frau am Ende des Deutschkurses eine Prüfung abgelegt und diese bestanden? Dann könnte es durchaus sein, dass die Botschaft dies in ihrem System hat und den Antrag trotz fehlendem
A1 Zertifikat (welches das Bestehen der Prüfung bescheinigt) annimmt. Dies ist möglich, wenn die Botschaft die Kurse organisiert bzw. die Einschreibevorgänge für die Kurse koordiniert. In der Botschaft in Santo Domingo in der Dominikanischen Republik ist das zb. der Fall. Da es in der Dominikanischen Republik an sich kein Goethe Institut gibt, werden die Prüfungsergebnisse nach Mexiko zum Goethe Institut geschickt, dort werden die Zertifikate ausgestellt und zurück nach Santo Domingo zur Aushändigung an die Prüfungsteilnehmer gesandt (dauert etwa 2 Wochen). Man sollte dann einfach nochmal nach 2 Wochen nachfragen, ob das Zertifikat schon da ist.
Die dann zuständigen Ausländerbehörden haben natürlich mit diesen Vorgängen nichts zu tun und benötigen das Zertifikat bzw. dessen Kopie als Nachweis einfacher Deutschkenntnisse.
Ob das jetzt bei euch der Fall ist, kann natürlich von uns hier keiner Wissen.
Im Grunde ist es immer gut, hier so viele Informationen wie möglich zu schreiben - umso genauer und kompetenter kann man hier helfen. Und die Staatsangehörigkeit ist da schon eine recht wichtige Information.
Keine Sorge - niemand hier hat irgendwelche Vorurteile gegenüber irgendwelchen Staatsangehörigkeiten, Ländern oder Ethnien. Es gibt hier unglaublich viele hilfsbereite und sehr kompetente Forumteilnehmer - teilweise sogar Mitarbeiter von Botschaften und Ausländerbehörden, die gerne und oft sehr schnell mit ihrem Wissen helfen.
Sollte deine Frau also eine Prüfung am Ende des Kurses abgelegt und bestanden haben und die Schule die Prüfung nach der Prüfungsverordnung des Goethe Instituts durchgeführt hat, dann sollte sie auch ein
A1 Zertifikat bekommen. Vielleicht einfach nochmal dort nachfragen und falls vorhanden, in der Visastelle der Botschaft mit 2 Kopien nachreichen. Die leiten das dann an die
ABH weiter.
Ansonsten - je nach den Deutschkenntnissen deiner Frau - nochmal einen Kurs mit anschließender Prüfung machen oder eben nur die Prüfung ablegen. Oftmals kann die Botschaft auch sagen, wo eine
A1 Prüfung nach der Prüfungsverordnung des Goethe Instituts im Land deiner Frau durchgeführt wird.
Gruß Bexx