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Fzf mit meiner ausländischen Ehefrau (Gelesen: 2.031 mal)
kmaster89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fzf mit meiner ausländischen Ehefrau
25.02.2019 um 21:27:05
 
Guten Tag,

ich bin mit meiner Ehefrau aktuell dabei auf die eine Antwort der Deutschen Botschaft von dem jeweiligen Land wo Sie lebt eine Antwort zu erhalten. Ich selbst wurde letzte Woche von der Ausländerbehörde angeschrieben, das ich bestimmte Dokumente zu ihnen bringen soll. Die ich auch soweit letzte Woche dort abgegeben habe. Ausseer dem A1-Zertifikat.

Jetzt zu der Frage, die ALB sagte mir ohne das Zertifikat sieht es sehr schlecht aus mit dem Erhalt des Nationalem Visums für meine Frau. Von meiner Frau habe ich aber nie gehört das die Deutsche Botschaft von ihr ein A1-Zertifikat haben will. Ihr wurde bei den bis jetzt 2 Terminen wo sie dort war immer nur gesagt, bitte warten Sie. Wir werden uns bei ihnen melden.

Auch auf der Internetseite der Entsprechenden Botschaft. Wird auf einem Merkblatt nur geschrieben, falls ein Sprachzertifikat vorhanden. Solle es man mitbringen. Meine Ehefrau hat auch ein Sprachzertifikat mit abgegeben aber es war eben kein A1-Zertifikat sondern nur ein Zertifikat wo drauf steht das sie einen 3 monatigen Deutschkurs besucht hat.

Was heißt das jetzt genau für meine Frau und mich.
Muss meine Frau jetzt erst einen Kurs machen wo sie dann am Ende das A1-Zertifikat erhält oder einfach warten auf die nächste Antwort der Botschaft oder Behörde ? unentschlossen unentschlossen
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 25.02.2019 um 21:35:24
 
Und deine Frau wohnt in welchem Staat? Afghanistan?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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kmaster89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.02.2019 um 21:51:57
 
Ist das relevant ?
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reinhard
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Antwort #3 - 25.02.2019 um 21:54:01
 
Zitat:
Ist das relevant ?


Ja.

Aber wenn Du nichts verraten willst: In der Regel wird das Visum abgelehnt. Außer sie reicht sofort das A1-Zertifikat nach.
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Antwort #4 - 25.02.2019 um 21:55:31
 
Zitat:
Ist das relevant 


Ja....i.d.R. braucht man nämlich immer ein Sprachzertifikat A1...wenn du uns das Land nennst, könnte man sehen ob es da möglicherweise eine Ausnahme geben könnte....ist aber eher unwarscheinlich
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kmaster89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.02.2019 um 22:10:28
 
Gut wenn das Visum abgelehnt wird. Wieso wird meine Frau nicht sofort informiert wegen dem Zertifikat. Wieso wird mir das erst bei meinem Besuch in der Ausländerbehörde gesagt. Das sie das A1-Zertifikat braucht. Zudem wenn das Visum abgelehnt wird. Müssen wir bei einer neuen Beantragung wieder alle Dokumente nach reichen ?

Mir scheint das die Behörde oder die Botschaft in dieser Hinsicht extra so arbeiten.

Ihre Staatsangehörigkeit kennt die deutsche Botschaft und die Ausländerbehörde.
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reinhard
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Antwort #6 - 25.02.2019 um 22:25:23
 
Welche anderen Dokumente sie braucht und welche sie neu braucht, hängen von Staatsangehörigkeit und Art der Papiere bzw. Unterlagen ab.

Am besten klärt sie das mit der Botschaft. Es ist auch sinnvoll, dass sie sich vorher informiert, dann kann sie gezielter fragen.

Über das A1-Zertifikat ist sie vermutlich informiert worden, ggf. über hinterlegte Merkblätter.
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Aras
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Antwort #7 - 25.02.2019 um 22:26:28
 
Naja es ist ja schon in gewisser Weise ne Glaskugel-Frage.

Kann ja sein, dass deine Frau gut deutsch spricht und die Botschaft das festgestellt hat und darum kein A1 verlangt.

Ihre Staatsangehörigkeit ist auch relativ egal, da es ja nicht so scheint als hätte sie eine Staatsangehörigkeit eines Staates aus § 41 AufenthV.

Wichtiger wäre wirklich die Info in welchem Staat sie lebt. Kann ja sein, dass AufenthG § 30 Satz 3 Nr. 6 greift, weil einfach auch nicht möglich ist, weil es schlicht kein lizenziertes Prüfungszentrum in dem Staat gibt, bspw. Afghanistan. Aber verrate uns bloß nicht wo deine Frau lebt.


Zitat:
Mir scheint das die Behörde oder die Botschaft in dieser Hinsicht extra so arbeiten.

Naja, ist deine Meinung.

Zitat:
Ihre Staatsangehörigkeit kennt die deutsche Botschaft und die Ausländerbehörde.

Das ist gut, dass die das wissen. Am Besten wendest du dich direkt an diese Stellen und lässt auch gleich folgende Fragen beantworten


Zitat:
Gut wenn das Visum abgelehnt wird. Wieso wird meine Frau nicht sofort informiert wegen dem Zertifikat. Wieso wird mir das erst bei meinem Besuch in der Ausländerbehörde gesagt. Das sie das A1-Zertifikat braucht. Zudem wenn das Visum abgelehnt wird. Müssen wir bei einer neuen Beantragung wieder alle Dokumente nach reichen ?


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 25.02.2019 um 22:56:11
 
Wie schon am Anfang geschrieben ich habe erst bei der ALB durch das schreiben erfahren. Das sie Ein A1-Zertifikat braucht und auch nochmals auf der Homepage der Botschaft wo ein Merkblatt hinterlegt ist steht nur was davon. Wenn man ein Sprachzertifikat hat soll man es mitbringen, Falls vorhanden. und wieso sollte meine Frau mir sagen das ihr nie was von diesem A1-Zertifikat bei der Botschaft gesagt wurde.
Lügt sie mich etwa an?

Mir wurde dieses Forum empfohlen. Als gute Hilfe bei solchen fragen. Aber naja. Ich kann wohl nur auf die Ablehnung des Visum warten Und schauen was ich dann dagegen machen kann.
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Antwort #9 - 25.02.2019 um 23:15:11
 
Ja aber wenn du nunmal keine Informationen von dir preisgibst, dann kann man nicht helfen. Es gibt ca. 200 Staaten auf der Welt, und du willst von uns eine konkrete Antwort für euren Einzelfall wissen. Wir wissen ja nicht mal, von welchem Merkblatt du sprichst.


Also unsere Fragen:

Welche Staatsangehörigkeiten besitzt du?
Welche Staatsangehörigkeiten besitzt deine Frau?
In welchem Staat lebt sie derzeit?
Von welchem Merkblatt redest du?
Kann deine Frau deutsch sprechen?

Wenn du die Fragen nicht beantwortest, kannst du auch keine ernsthafte Hilfestellung erwarten.
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Antwort #10 - 25.02.2019 um 23:36:25
 
Hat deine Frau am Ende des Deutschkurses eine Prüfung abgelegt und diese bestanden? Dann könnte es durchaus sein, dass die Botschaft dies in ihrem System hat und den Antrag trotz fehlendem A1 Zertifikat (welches das Bestehen der Prüfung bescheinigt) annimmt. Dies ist möglich, wenn die Botschaft die Kurse organisiert bzw. die Einschreibevorgänge für die Kurse koordiniert. In der Botschaft in Santo Domingo in der Dominikanischen Republik ist das zb. der Fall. Da es in der Dominikanischen Republik an sich kein Goethe Institut gibt, werden die Prüfungsergebnisse nach Mexiko zum Goethe Institut geschickt, dort werden die Zertifikate ausgestellt und zurück nach Santo Domingo zur Aushändigung an die Prüfungsteilnehmer gesandt (dauert etwa 2 Wochen). Man sollte dann einfach nochmal nach 2 Wochen nachfragen, ob das Zertifikat schon da ist.

Die dann zuständigen Ausländerbehörden haben natürlich mit diesen Vorgängen nichts zu tun und benötigen das Zertifikat bzw. dessen Kopie als Nachweis einfacher Deutschkenntnisse.

Ob das jetzt bei euch der Fall ist, kann natürlich von uns hier keiner Wissen.

Im Grunde ist es immer gut, hier so viele Informationen wie möglich zu schreiben - umso genauer und kompetenter kann man hier helfen. Und die Staatsangehörigkeit ist da schon eine recht wichtige Information.
Keine Sorge - niemand hier hat irgendwelche Vorurteile gegenüber irgendwelchen Staatsangehörigkeiten, Ländern oder Ethnien. Es gibt hier unglaublich viele hilfsbereite und sehr kompetente Forumteilnehmer - teilweise sogar Mitarbeiter von Botschaften und Ausländerbehörden, die gerne und oft sehr schnell mit ihrem Wissen helfen.

Sollte deine Frau also eine Prüfung am Ende des Kurses abgelegt und bestanden haben und die Schule die Prüfung nach der Prüfungsverordnung des Goethe Instituts durchgeführt hat, dann sollte sie auch ein A1 Zertifikat bekommen. Vielleicht einfach nochmal dort nachfragen und falls vorhanden, in der Visastelle der Botschaft mit 2 Kopien nachreichen. Die leiten das dann an die ABH weiter.

Ansonsten - je nach den Deutschkenntnissen deiner Frau - nochmal einen Kurs mit anschließender Prüfung machen oder eben nur die Prüfung ablegen. Oftmals kann die Botschaft auch sagen, wo eine A1 Prüfung nach der Prüfungsverordnung des Goethe Instituts im Land deiner Frau durchgeführt wird.

Gruß Bexx
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Antwort #11 - 26.02.2019 um 08:01:59
 
Zitat:
Mir wurde dieses Forum empfohlen. Als gute Hilfe bei solchen fragen


Ja, aber da muss man uns erstmal informationen geben! Wenn man sich hier, aus unverständlichen Gründen, bedeckt hält.....kann man keine zielführenden Antworten erwarten.

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Antwort #12 - 26.02.2019 um 13:00:14
 
Zitat:
Ich kann wohl nur auf die Ablehnung des Visum warten Und schauen was ich dann dagegen machen kann.


Das hängt von der Botschaft und der Staatsangehörigkeit der Braut ab. Es gibt natürlich mehrere Möglichkeiten.

Einige Botschaften erlauben das Nachreichen von Unterlagen, die Entscheidung ruht dann. Andere erlauben das Nachreichen im Rahmen einer Remonstration. Andere lassen sich auch während des Verfahrens ansprechen und treffen eine "Härtefallentscheidung", z.B. Visum zum Sprachkurs in Deutschland, das hatten wir hier im Forum auch schon.

Das hängt aber von mehreren Punkten ab, die wir nicht kennen.

Du kannst aber mit etwas mehr Informationen auch gezielt nachfragen, wenn Du willst.
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