Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Neuer Pass - alten Titel übertragen oder gleich neuen Titel ? (Gelesen: 423 mal)
Themen Beschreibung: Neuer Pass - neuer AT ?
Globetrotter2015
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 51
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Neuer Pass - alten Titel übertragen oder gleich neuen Titel ?
25.02.2019 um 21:07:58
 
Aktuell muss meine Frau einen neuen Pass ausstellen lassen, da der alte voll ist. Der soll in 4-6 Wochen fertig sein.

In 8 Wochen steht Ihr Termin für den unbefristeten AT in der Ausländerbehörde an.

Sollte man vorher noch den "alten Titel" in den neuen Pass kleben lassen oder spart man sich das einfach?


(Der alte Pass darf nicht behalten werden, der wird bei Ausgabe des neuen Passes eingezogen)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.780

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer Pass - alten Titel übertragen oder gleich neuen Titel ?
Antwort #1 - 25.02.2019 um 23:20:12
 
Hallo,

falls keine Auslandsreise anliegt oder sonstwie ein Anlass, bei dem die Vorlage eines AT (Arbeitgeber o.ä.) erforderlich wäre:

Ich würde die "alte" AE und die Lichtbildseite des alten Passes kopieren und dann einfach auf die NE im Kartenformat warten.

In Deutschland kann, z.B. bei einer polizeilichen Kontrolle, jederzeit ein bestehender erlaubter Aufenthaltsstatus recherchiert werden.

Ansonsten für 25 EUR die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung bei der ABH erwirken.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema