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Familiennachzug; Brief von ausländerbehörde (Gelesen: 2.181 mal)
Themen Beschreibung: Familiennachzug, Ehegattennachzug
marziarose1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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23.02.2019 um 14:43:10
 
Guten Tag liebes Forum!, Ich bin ein Neuling Smiley

Mein Mann hatte vor fast einem Jahr seinen Antrag auf Familiennachzug bei der deutschen Botschaft gestellt (wir sind verheiratet).in dieser Zeit wo er es beantragte ist nicht viel passiert. Nun habe ich den Brief bekommen von der Ausländerbehörde wegen einer persönlichen Vorsprache und Unterlagen die ich mit abgeben soll. der Termin ist Mitte März. 1.Frage:Wisst ihr vielleicht was er fragen könnte? oder was mich erwartet?


zum Brief:
Unteranderem steht drin das ich unser genaues Kennenlernen schriftlich abgeben soll sowie, auch eine schriftliche Erklärung wie oft wir uns seid dem kennenlernen besucht haben. 2.Frage; Ich muss jetzt nicht alle besuche nach Datum etc. aufzählen oder? oder ist eher gemeint wie oft wir uns vor dem heiraten getroffen haben also z.B alle paar Wochen oder jede Woche einmal usw.

3. Frage: Da diese zwei Sachen in einen punkt erwähnt wurden darf ich sie auch zusammenfügen in einen Text?? oder doch lieber getrennt schreiben ? tut mir echt leid wegen dieser banalen Frage unentschlossen… aber ich will nichts falsch machen


4.Frage: ich habe noch nie von anderen gehört das sie das so schriftlich abgeben sollten. ist es normal oder eher selten?

5. Frage: Ich soll eine Formlose Erklärung abgeben ,wer außer mir noch alles diese Wohnung bewohnt , da ich ja bei meinen Eltern wohne deswegen soll ich das wahrscheinlich abgeben oder?
wie genau schreibe ich so etwas? 6.Frage: Und soll ich meinen Mann mit erwähnen da er ja offensichtlich zu mir ziehen wird oder ist einfach gemeint wer zu diesem Zeitpunkt mit mir wohnt? Help!

ich bedanke mich schonmal im voraus! tut mir echt leid falls es zu viele Fragen sind
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Antwort #1 - 23.02.2019 um 20:14:46
 
marziarose1 schrieb am 23.02.2019 um 14:43:10:
1.Frage:Wisst ihr vielleicht was er fragen könnte? oder was mich erwartet?


Leider sind die meisten unserer Kristallkugeln gerade etws milchig  Cool

marziarose1 schrieb am 23.02.2019 um 14:43:10:
2.Frage; Ich muss jetzt nicht alle besuche nach Datum etc. aufzählen oder?


Er möchte wissen, wie oft (Urlaube usw.) ihr euch bisher getroffen habt! Also 1. Urlaub 21 Tage / 2. Urlaub 32 Tage dann geheiratet und seit dem noch 2 x....oder so ähnlich
Die Daten sollten möglicherweise mit Stempeln in deinem Pass, Flugtickets, Hotelquittungen nachweisbar sein

marziarose1 schrieb am 23.02.2019 um 14:43:10:
ich habe noch nie von anderen gehört das sie das so schriftlich abgeben sollten. ist es normal oder eher selten?


Das ist von Fall zu Fall von ABH zu ABH verschieden...um welches Land geht es? Ist euer Altersunterschied extrem?

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marziarose1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.02.2019 um 21:46:48
 
danke für deine Antwort, es gut um die deutsche Botschaft in Beirut und es gibt keinen Altersunterschied der dramatisch ist. Mein Mann ist 3 Jahre alter als ich
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blubb


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Antwort #3 - 23.02.2019 um 22:48:12
 
marziarose1 schrieb am 23.02.2019 um 14:43:10:
1.Frage:Wisst ihr vielleicht was er fragen könnte? oder was mich erwartet?


Hallo,

meine Erfahrung lässt mich ohne jede Kristallkugel mutmaßen, dass man ein paar formale Dinge erledigen will ("Unterlagen" in die Akte aufnehmen, oft Dinge wie Mietvertrag, -bescheinigung, Gehaltsnachweis, etc., auch wenn diese Dinge nicht erforderlich sein mögen).
In Eurem Fall will man offenbar zusätzlich noch ein paar weitere Dinge klären (z.B. die Befragungen im Hinblick auf "Scheinehe).

Zitat:
2.Frage; Ich muss jetzt nicht alle besuche nach Datum etc. aufzählen oder? oder ist eher gemeint wie oft wir uns vor dem heiraten getroffen haben also z.B alle paar Wochen oder jede Woche einmal usw.


Genau. Man will wohl Anhaltspunkte gewinnen, um zu erkennen, ob eine schützenswerte Ehe besteht oder nicht. Zu diesem Zweck möchte die ABH wissen, ob vor Eurer Heirat schon eine "echte" Beziehung bestanden hat. Also geht es im Wesentlichen um Euren Kontakt (per sozialer Medien und in natura) vor der Eheschließung.
Zu diesem Zweck führst Du m.E. sinnvollerweise elementare Daten (Zeitpunkt / Zeitraum Eures Kennenlernens, Besuchsreisen) genau auf und alle weiteren Daten (Kontakte per E-Mail, Whatsapp, Skype etc.) im Gesamtkontext zusammenfassend.
Solltest Du in dem Zeitraum extrem oft zu ihm gereist sein, wird es auch ausreichen, zusammenfassend zu formulieren, bspw.
"Im Zeitraum von 23.02.2017 bis Eheschließung am 22.06.2018 war ich im Rahmen von Besuchsreisen 29 Mal bei meinem Mann in Beirut für jeweils 6 bis 12 Tage" o.ä. ...

Zitat:
3. Frage: Da diese zwei Sachen in einen punkt erwähnt wurden darf ich sie auch zusammenfügen in einen Text?? oder doch lieber getrennt schreiben ?


Frage des persönlichen Stils.
Entscheidend ist, dass die Fakten, die Du mitteilen möchtest, für einen Dritten deutlich erkennbar formuliert sind.

Zitat:
4.Frage: ich habe noch nie von anderen gehört das sie das so schriftlich abgeben sollten. ist es normal oder eher selten?


Das ist normal. Es passiert zwar nicht bei jedem Vorgang, jeder FZF. Trotzdem ist es ein normales, reguläres Vorgehen und hängt oft, neben einigen anderen Variablen, auch von der beteiligten ABH oder sogar dem zuständigen Sachbearbeiter der ABH ab.

Zitat:
5. Frage: Ich soll eine Formlose Erklärung abgeben ,wer außer mir noch alles diese Wohnung bewohnt , da ich ja bei meinen Eltern wohne deswegen soll ich das wahrscheinlich abgeben oder?


Korrekt, eine Formalie, bezogen auf Deinen Ehemann. Also: Eltern, Du, Dein Ehemann.

Zitat:
wie genau schreibe ich so etwas?


Naja, formlos halt...
Bspw. "Hiermit erkläre ich, dass ich zusammen mit meinem Ehemann Jupp-Hamit Meier-Bouteflika im Haus meiner Eltern in der Dagobertgasse 100 in 24333 Entenhausen wohnen werde."

Zitat:
6.Frage: Und soll ich meinen Mann mit erwähnen da er ja offensichtlich zu mir ziehen wird oder ist einfach gemeint wer zu diesem Zeitpunkt mit mir wohnt?


Es geht darum, ob Dein Ehemann in DEU zusammen mit Dir und im Zuständigkeitsbereich der ABH wohnen wird. Auch "Offensichtliches" muss nicht immer auch tatsächlich "offensichtlich" sein. Antwort für den ersten Teil der Frage also: Ja, natürlich!
Für den zweiten Teil: Nö.

Gruß
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 23.02.2019 um 23:57:31
 
vielen vielen dank für deine Rückmeldung T.P.2013 !

ich bin studentin und mein Mann ist nciht jünger als ich ,er ist 3 jahre älter. kann ich statt des gehaltsnachweises auch einfach die lezten drei kontoauszüge abgeben??einen wirklichen gehalt habe ich nicht. ich kriege baföog und habe einen mini job neulich bekommen.

eins hat mich aber beunruhigt als du meintest das;" in eurem Fall will man offenbar zusätzlich noch ein paar weitere dinge klären (z.b die Befragungen im Hinblick auf "Scheinehe")

Heißt das, dass bei uns eine Scheinehe vermutet wird weinend ??? ich habe screenshots von Chats und Fotos wie kann ich denn den die/ Sachbearbeiter/rin davon überzeugen das es auf garkeinen fall eine Scheinehe ist! und meintest du auch damit das warscheinlich eine zeitgleiche befragung oder so stattfinden wird??
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Antwort #5 - 24.02.2019 um 00:26:25
 
marziarose1 schrieb am 23.02.2019 um 23:57:31:
kann ich statt des gehaltsnachweises auch einfach die lezten drei kontoauszüge abgeben??


Der Gehaltsnachweis war von mir, in Unkenntnis dessen, was die ABH von Dir konkret fordert, nur als Beispiel angeführt.
Grundsätzlich ist bei einer Ehe mit deutschem Ehepartner der Nachweis der Unterhaltssicherung, und dazu gehört das Einkommen, nicht erforderlich.
Dein Mann und Du, Ihr könntet beide im Extremfall auch von Hartz4 leben dürfen.

Zitat:
Heißt das, dass bei uns eine Scheinehe vermutet wird weinend ??? ich habe screenshots von Chats und Fotos wie kann ich denn den die/ Sachbearbeiter/rin davon überzeugen das es auf garkeinen fall eine Scheinehe ist! und meintest du auch damit das warscheinlich eine zeitgleiche befragung oder so stattfinden wird??


Nein, das heißt es nicht.
Es findet ja auch offensichtlich bei Euch keine zeitgleiche Befragung statt, sondern es werden, gemäß Deiner Angaben, nur die Kerndaten Eurer Beziehungshistorie per Erklärung abgefragt.
Damit wird noch keine Scheinehe vermutet, sondern es wird nur geschaut, ob sich aus Deinen Angaben eine solche Vermutung erst überhaupt herleiten ließe.
Es ist, mehr oder weniger, bei dieser Verfahrensweise eher eine Formalie zum Zwecke des "guten Gefühls" der ABH, als eine konkrete Vermutung.
Leg Eure Historie, wie o. g. plausibel und eingängig dar, und dieses Topic dürfte sich in Wohlgefallen auflösen.

Der Hintergrund ist der, dass binationale Ehen gelegentlich, und die binationale Ehe "Maghreb- bzw. Nahost-Mann + DEU-Ehefrau ist aus bestimmten Gründen wohl oft besonders im Fokus, einer Art Generalverdacht hinsichtlich (einseitiger) Scheinehen seitens des Partners aus dem Drittstaat unterliegen.

Mach Dich diesbezüglich nicht verrückt.

Gruß


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Antwort #6 - 24.02.2019 um 00:52:09
 
danke dir! das hat mich wieder etwas beruhigt hahh,


meinst du das neben den kennlernschreiben auch die Chatverläufe und unsere Bilder ausreichen werden um Überzeugen zu können das es wirklich keine Scheinehe ist??


sry ich weis ich nerve total, aber meine Aufregung und angst machen mich einfach wahnsinnig.

ich spreche auch arabisch, nicht perfekt, aber mein mann und ich unterhalten uns auch manchmal auf arabisch wenn das was hilft. Das wusste ich Gar nicht das die Ausländerbehörde bei den gebieten aus dem Nahost mehr aufpassen  Griesgrämig
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Antwort #7 - 24.02.2019 um 01:16:04
 
marziarose1 schrieb am 24.02.2019 um 00:52:09:
meinst du das neben den kennlernschreiben auch die Chatverläufe und unsere Bilder ausreichen werden um Überzeugen zu können das es wirklich keine Scheinehe ist??


Noch einmal: Eine Scheinehe steht konkret wohl nicht im Raum. Es ist wohl eher eine allgemeine Abfrage zwecks Einblicks in die Beziehungshistorie. Es muss bis dato niemand überzeugt werden.
Und ja - jeder konkrete Beleg wie Fotos oder Chatverläufe können, falls überhaupt erforderlich, hilfreich sein.

Zitat:
ich spreche auch arabisch, nicht perfekt, aber mein mann und ich unterhalten uns auch manchmal auf arabisch wenn das was hilft. 


Ja - eine gemeinsame Verkehrssprache ist, falls überhaupt erforderlich, immer geeignet, um eine Beziehung plausibel darlegen zu können.

Noch einmal: Entspann Dich.

Gruß
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Antwort #8 - 24.02.2019 um 10:21:12
 
ouh ok alles klar jetz habe ich es verstanden  Smiley danke schön!

nur noch eine Sache, ich habe meinen Mann hier kennengelernt und nicht im Urlaub.., ich habe ihn 2mal besucht in seiner Heimat wegen der langen Bearbeitung. deswegen fällt mir das so schwer irgendwas zu schreiben bei dem" wie oft wir uns seid dem kennenlernen getroffen haben" , kann mir da jemand vielleicht helfen? wir haben uns nicht wie wahrscheinlich die meisten im Urlaub kennengelernt
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Antwort #9 - 24.02.2019 um 12:48:51
 
marziarose1 schrieb am 24.02.2019 um 10:21:12:
nur noch eine Sache, ich habe meinen Mann hier kennengelernt und nicht im Urlaub.


Dann schreib das so! War dein Mann da legal in Deutschland? Wie lange war er hier, wie lange ging eure Bekanntschaft vor der Hochzeit? Wie oft habt ihr euch nach der Hochzeit gesehen?
Lässt sich das nachweisen, per Buchung / Pass?

Oder war er "illegal" hier, Asyl? Wurde er ausgewiesen, abgeschoben? Dann wäre die längere Bearbeitungszeit erklärbar
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Antwort #10 - 24.02.2019 um 13:16:13
 
er war eine weile hier und wir kannten uns 2 Jahre bevor wir heirateten nach der Hochzeit lebten wir zusammen.er war in einer anderen Stadt und zog dann zu mir. er ist freiwillig ausgereist um dann das nationale Visum zu beantragen. da das Ausländeramt zu uns sagte das er so kein Aufenthalt beantragen kann sondern erst ausreisen müsse,


deswegen weis ich nicht ob ich wirklich all unsere treffen vor der Hochzeit aufschreiben soll nach Datum und wie viele tage und so weiter. z.B sahen wir uns im Monat so fast jede Woche einmal (vor der heirat)kann ich das so in etwa schreiben? aber das wird nicht mal eine halbe Seite vom schreiben her. ich weis echt nicht was ich machen soll unentschlossen
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Antwort #11 - 24.02.2019 um 13:53:34
 
Keine Ahnung was du hast. Fang doch einfach an zu schreiben.

Hier eine fiktiver Brief.



Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

Meinen Ehemann habe ich im Januar 2015 bei einem Kinobesuch im Cinemax Leipzig kennengelernt. Wir sahen den Film Jurassic World und er saß zufälligerweise neben mir. Wir kamen ins Gespräch und tauschten unsere Nummern aus. Nach wenigen Telefonaten merkten wir, dass wir uns mögen es gab wöchentliche gegenseitige Besuche.

Bei Aktivitäten wie gemeinsamen Kochen und langen Spaziergängen im Leipziger Zentrum merkten wir, dass es zwischen uns tatsächlich gefunkt hatte, und er fragte mich am 01.05.2016 ob ich seine Frau werden wolle, was ich auch überglücklich bejahte.

Er erzählte mir auch, dass er aufenthaltsrechtliche Probleme hat, was auch Probleme für die geplante Eheschließung und das gemeinsame Eheleben bedeuten würde. Wir haben am 09.12.2016 in Grimma geheiratet. Er zog dann  anschließend zu mir in die Wohnung meiner Eltern. 

Wir sprachen gemeinsam bei der Ausländerbehörde vor um den weiteren Aufenthalt zu legalisieren. Eine Aufenthaltserlaubnis wurde verweigert, da mein Ehemann nicht mit einem nationalen Visum eingereist war. Uns war bewusst, dass eine Aus- und Wiedereinreise mit nationalen Visum eine längere Trennung bedeuten würde, aber auch dass der jetzige Zustand unhaltbar ist. Wir wussten aber auch, dass unsere Liebe stark genug ist um diese zeitliche und räumliche Trennung durchzuhalten. Mein Ehemann ist darum schweren Herzens aber wie mit der Ausländerbehörde abgesprochen in sein Heimatland Zimbabwe zurückgekehrt und hat das nationale Visum bei der deutschen Botschaft beantragt.

Unsere räumliche Trennung dauert schon fast ein Jahr an und ich wünsche mir nix sehnsüchtigeres, als mit meinem Mann wieder in Deutschland zusammen zu leben. Seit er nach Zimbabwe zurückgekehrt ist, konnte ich ihn aus finanziellen Gründen nur zwei Mal besuchen: 23.05.2018 bis 31.05.2018 und 26.10.2018 bis 15.11.2018. Da mein Mann derzeit in der elterlichen Wohnung lebt, habe ich auch meine Schwiegereltern kennen- und schätzen gelernt.

Da die wirtschaftliche Lage in Zimbabwe schlecht ist, schicke ich ihm von Zeit zu Zeit per Western Union Geld. Entsprechende Nachweise habe ich beigelegt.

Anbei sind auch Kopien aus meinem Reisepass mit den Ein- und Ausreisestempeln für Zimbabwe.

Wir kommunizieren täglich über WhatsApp und Facebook. Falls Sie Auszüge daraus haben wollen, kann ich welche vorlegen. Da diese aber doch stellenweise sehr intim sind, würde ich diese aber gerne nur zur kurz Ihnen vorzeigen wollen.

Ich freue mich mit meinem Ehemann bald wieder in Deutschland zusammen zu leben. Geplant ist erstmal für eine kurz- bis mittelfristige Zeit in der Wohnung meiner Eltern zu wohnen. In der Wohnung meiner Eltern leben meinen Eltern, Donald Duck und Daisy Duck, auch mein Bruder Gustav Gans. Die Wohnung ist aber mit 120 m² groß genug für uns alle. Wenn mein Mann zurück in Deutschland ist, wollen wir aber eine eigene Wohnung für uns suchen und beziehen.

Ich danke für Ihr Verständnis und bitte Sie um eine wohlwollende Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen
Minny Maus.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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