marziarose1 schrieb am 23.02.2019 um 14:43:10:1.Frage:Wisst ihr vielleicht was er fragen könnte? oder was mich erwartet?
Hallo,
meine Erfahrung lässt mich ohne jede Kristallkugel mutmaßen, dass man ein paar formale Dinge erledigen will ("Unterlagen" in die Akte aufnehmen, oft Dinge wie Mietvertrag, -bescheinigung, Gehaltsnachweis, etc., auch wenn diese Dinge nicht erforderlich sein mögen).
In Eurem Fall will man offenbar zusätzlich noch ein paar weitere Dinge klären (z.B. die Befragungen im Hinblick auf "Scheinehe).
Zitat:2.Frage; Ich muss jetzt nicht alle besuche nach Datum etc. aufzählen oder? oder ist eher gemeint wie oft wir uns vor dem heiraten getroffen haben also z.B alle paar Wochen oder jede Woche einmal usw.
Genau. Man will wohl Anhaltspunkte gewinnen, um zu erkennen, ob eine schützenswerte Ehe besteht oder nicht. Zu diesem Zweck möchte die
ABH wissen, ob vor Eurer Heirat schon eine "echte" Beziehung bestanden hat. Also geht es im Wesentlichen um Euren Kontakt (per sozialer Medien und in natura)
vor der Eheschließung.
Zu diesem Zweck führst Du m.E. sinnvollerweise elementare Daten (Zeitpunkt / Zeitraum Eures Kennenlernens, Besuchsreisen)
genau auf und alle weiteren Daten (Kontakte per E-Mail, Whatsapp, Skype etc.) im Gesamtkontext zusammenfassend.
Solltest Du in dem Zeitraum extrem oft zu ihm gereist sein, wird es auch ausreichen, zusammenfassend zu formulieren, bspw.
"Im Zeitraum von 23.02.2017 bis Eheschließung am 22.06.2018 war ich im Rahmen von Besuchsreisen 29 Mal bei meinem Mann in Beirut für jeweils 6 bis 12 Tage" o.ä. ...
Zitat:3. Frage: Da diese zwei Sachen in einen punkt erwähnt wurden darf ich sie auch zusammenfügen in einen Text?? oder doch lieber getrennt schreiben ?
Frage des persönlichen Stils.
Entscheidend ist, dass die Fakten, die Du mitteilen möchtest, für einen Dritten deutlich erkennbar formuliert sind.
Zitat:4.Frage: ich habe noch nie von anderen gehört das sie das so schriftlich abgeben sollten. ist es normal oder eher selten?
Das ist normal. Es passiert zwar nicht bei jedem Vorgang, jeder
FZF. Trotzdem ist es ein normales, reguläres Vorgehen und hängt oft, neben einigen anderen Variablen, auch von der beteiligten
ABH oder sogar dem zuständigen Sachbearbeiter der
ABH ab.
Zitat:5. Frage: Ich soll eine Formlose Erklärung abgeben ,wer außer mir noch alles diese Wohnung bewohnt , da ich ja bei meinen Eltern wohne deswegen soll ich das wahrscheinlich abgeben oder?
Korrekt, eine Formalie, bezogen auf Deinen Ehemann. Also: Eltern, Du,
Dein Ehemann.
Zitat:wie genau schreibe ich so etwas?
Naja, formlos halt...
Bspw. "Hiermit erkläre ich, dass ich zusammen mit meinem Ehemann Jupp-Hamit Meier-Bouteflika im Haus meiner Eltern in der Dagobertgasse 100 in 24333 Entenhausen wohnen werde."
Zitat: 6.Frage: Und soll ich meinen Mann mit erwähnen da er ja offensichtlich zu mir ziehen wird oder ist einfach gemeint wer zu diesem Zeitpunkt mit mir wohnt?
Es geht darum, ob Dein Ehemann in DEU zusammen mit Dir und im Zuständigkeitsbereich der
ABH wohnen wird. Auch "Offensichtliches" muss nicht immer auch tatsächlich "offensichtlich" sein. Antwort für den ersten Teil der Frage also: Ja, natürlich!
Für den zweiten Teil: Nö.
Gruß