Zitat:1. Anmelden
2.
ABH AE beantragen
3. Sofort zum Jobcenter Hartz IV beantragen.
4. Wohnung suchen, Jobcenter übernimmt Kosten
So wir sind eben wiedergekommen, allerdings war der Ablauf anders:
1. Vermerk von
ABH darüber bekommen, das wir trotzdem eine andere
ABH im Visum steht, hier anmelden dürfen.
2. Anmeldung mit diesem Vermerk
3.
AE beantragen
4. Im Jobcenter Hartz IV beantragen geht nicht, haben wir versucht. Angeführter Grund ist das auf AE-Anmeldungsbestätigung steht, das bis zu der Entscheidung der
ABH §81 Abs. 4
AufenthG gilt und das sind wohl "nur" die Rechte des Visums, obwohl da drinnen steht "Familiennachzug zum deutschen Kind", wir dachten das wäre ein Synonym für §28.1.3.
5. Kindergeld gibt es wohl dieselbe Hürde, werden wir aber morgen austesten.
Blöde war das 1. und 3. in der Kreisstadt war und 2. vor Ort, 35km dazwischen
Jetzt können wir nur warten, wie schnell die Akte verschickt wird.
kschmit2 schrieb am 26.09.2018 um 08:06:23:nur ergänzend zur Klarstellung: es ist die einfache Anmeldung beim Meldeamt der Gemeinde gemeint. Das kann sofort und ohne Termin erfolgen. Adresse dann halt zuerst auf Deine Wohnung.
Das hatten wir schon als 0ten Punkt gemacht. Die Anmeldung wurde wg. des fremden ABH-Vermerks abgelehnt, weil das zwingend zu befolgen wäre.
Aber wir sind froh die Schritte bis 3. schonmal geschafft zu haben.