Hier geht es aber nicht um abgeleitete Freizügigkeit, sondern um den Status "
Familienangehöriger(*1) eines sein Recht auf freien Personenverkehr ausübenden(*2) Unionsbürgers(*3)", die die EU-Spur auch nutzen dürfen.
Während DEU den (dauerhaften) Aufenthalt(!) u.a. mittels
AufenthG in Übereinstimmung mit EU-Recht für Familienangehörige eines eigenen Staatsangehörigen gesetzlich geregelt und eingeschränkt hat, ist dies für die Umsetzung des SGK im Bereich der Einreisemodalitäten nicht der Fall.
Umgesetzt wird das EU-Recht hier direkt, u.a. mit den nicht gesetzlichen Status innehabenden Bestimmungen zur Wahrnehmung der grenzpolizeilichen Kontrolle für die
BPOL, z.B. in der BRAS 120, Abschnitt 2, 1.4. (dort m.E. unscharf geregelt).
Daher:
Ich als Deutscher bin
unionsrechtlich grundsätzlich
auch Unionsbürger mit Unionsbürgerschaft und allen daraus sich ergebenden Rechten. Grundsätzlich selbst im eigenen EU-Land (Art. 20 AEUV, ex-Artikel 17 EGV) unter Beachtung u. a. in anderen Sachen, aber darauf bezogen: EuGH, C-133/17,Rn.3, C-220/12,Rn.18, C-356/11,Rn.44+45, etc.
Damit sollte *3 geklärt sein.
*1 erklärt sich für zumindest die Ehefrau / Stiefkind selbst.
*2 wird damit Rechnung getragen, dass der Deutsche auch im eigenen Land, weil EU-Bürger, die EU-Spur nutzen darf.
Damit wäre mein Familienangehöriger auch in DEU, in Angelegenheiten der Einreise-Kontrollmodalitäten, "Familienangehöriger eines sein Recht auf freien Personenverkehr ausübenden Unionsbürgers".
Da
könnte man durchaus argumentieren, dass der Deutsche auch in DEU zusammen mit seinen Drittstaat-Familienangehörigen die EU-Spur nutzen darf. So wie jeder EU-Angehörige mit Familie...
Wenn man
das aber gegen den Willen des Grenzpolizeibeamten ausdiskutieren und durchsetzen möchte, dauert es länger als das Anstehen an der "Non-EU"-Spur.
Aus der Praxis für die Praxis ist es so, dass man bei vernünftigem Auftreten eine gute Chance hat, auch an deutscher Einreisekontrolle als Deutscher mit seiner Drittstaat-Familie ohne jedes Problem anstandslos an der EU-Spur kontrolliert zu werden.
Ich meine, dass es dazu, ergänzend zur BRAS 120, auch eine Verfügung des BPOL-Präsidiums gibt, kann das aber jetzt und hier nicht verifizieren.
Gruß