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Unterhaltsvorschuss (Gelesen: 1.732 mal)
lamea
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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02.08.2017 um 18:02:46
 
Hallo Smiley

Habe ich das recht Unterhaltsvorschuss für meine Tochter zu bekommen solange mein Ehemann (nicht der Vater)  im Ausland noch nicht das Visum zur Fzf hat?

Lg
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 02.08.2017 um 19:26:18
 
Ich würde den Anspruch anhand des Gesetzestextes ganz klar verneinen:

http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__1.html

Zitat:
Ein Elternteil, bei dem das Kind lebt, gilt als dauernd getrennt lebend im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, wenn im Verhältnis zum Ehegatten oder Lebenspartner ein Getrenntleben im Sinne des § 1567 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt


https://dejure.org/gesetze/BGB/1567.html

Zitat:
(1) 1Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.


Also:
Da Ihr die eheliche Lebensgemeinschaft herstellen wollt gilt das nicht als dauerhaft getrennt lebend , somit kein UV.
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lamea
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.08.2017 um 19:41:55
 
Ok das ist verständlich. Allerdings ist es ägerlich wenn ich daran denke dass ich nicht mal  in die bessere Steuerklasse komme solange die Urkundenprüfung nicht abgeschlossen ist. Zunge
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Holzer
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 02.08.2017 um 19:45:59
 
lamea schrieb am 02.08.2017 um 19:41:55:
Allerdings ist es ägerlich wenn ich daran denke dass ich nicht mal  in die bessere Steuerklasse komme solange die Urkundenprüfung nicht abgeschlossen ist

So ist das Leben! Steuerklassenänderung erst bei Einreise des Ehepartners ins Bundesgebiet! Aber falls es bis zum 31.12. moch klappt, gibt es die Steuervergünstigung rückwirkend für das gesamte Jahr
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lamea
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Antwort #4 - 02.08.2017 um 19:48:32
 
Ja hat schon geklappt. Ich habe gerade nur festgestellt dass ich wohl eine ganze Menge Unterhaltsvorschuss zurück zahlen muss allerdings, wenn dass mit der Steuer rückwirkend klappt dann gleicht es das ja auch ein bisschen aus hä?   Danke
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nixwissen
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Antwort #5 - 02.08.2017 um 19:50:51
 
Moin,

okatomy, der Ehemann ist nicht der Vater des Kindes.

Der Vater ist also sonstwo und zahlt keinen Kindesunterhalt.
Inzwichen hast Du einen Ausländer geheiratet und der wartet auf die FZF? Richtig so?
Ich meine, den Kindesunterhalt (bzw. den Vorschuss) müsstest Du auch bekommen, wenn Dein Mann hier ist. Er ist ja nicht der Vater.

Gruß,
Norbert
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okatomy
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Antwort #6 - 02.08.2017 um 19:52:58
 
Falsch. Gesetz lesen hilft.

(Wieder) verheiratete bekommen keinen UV, der ist für Alleinstehende. Als verheiratete Mutter ist man auch auch mit neuem Stiefvater des Kindes nicht alleinstehend.

Wenn sich durch die neue Ehe dann Sozialleistungsansprüche ergeben gibts eben ALG2 aber keinen UV.

Der Staat ist mit UV da raus, Ansprüche gegen den rechtlichen Vater bestehen natürlich weiter, aber wenn man UV bekam ist da wohl nix zu holen.
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lamea
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Antwort #7 - 02.08.2017 um 19:56:30
 
Mein Mann hat das Visum vor paar Tagen bekommen. Logisch ist deine Theorie schon nur Gesetzlich leider nicht richtig. Auf Unterhalt hat das Kind natürlich immer recht. Unterhaltsvorschuss ist nur eine nettigkeit des Staates die mit der neuen Ehe des Erziehungsberechtigten nicht mehr gezahlt wird. Das war mir auch bewusst, allerdings dachte ich,  da ich ja hier noch nicht als verheiratet gegolten habe bekommen wir es noch bis mein Mann einreist. Dumm gelaufen...
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nixwissen
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Antwort #8 - 02.08.2017 um 19:57:56
 
Moin,

okatomy schrieb am 02.08.2017 um 19:52:58:
Als verhairatete Mutter ist man auch auch mit neuem Stiefvater des Kindes nicht alleinstehend. 


Hoppla, hast Recht.
Edit: Dämliche Frage gestrichen...

Gruß,
Norbert
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