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Heirat einer russin (Gelesen: 2.286 mal)
Themen Beschreibung: Heiratsvisum, schwangerschaft, ehe
christo1981
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat einer russin
25.07.2017 um 14:29:49
 
Hallo Leute,

ich hab nach großem aufwand endlich beim standesamt alles durch. Meine Frau ist im 5ten monat schwanger. Termin für die ehe wäre am 04.09. jetzt hat sie für das heiratsvisum zu beantragen erst einen termin am 14.08 bekommen. jetzt wurde mir gesagt das es auch nochmal 2 monate dauern kann. Wie soll ich da den termin vom 04.09 einhalten können. Dann sollte man nach dem 7ten monat schwangerschaft nicht mehr fliegen:( und sind dann die papiere für einen neuen termin neu zu bentragen. Könnte ratgeber gut gebrauchen. wäre hier sonst eine heirat mit touristenvisum sinnvoll?auf welchem weg sollte ich heiraten?

vielen dank für eure hilfe.
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reinhard
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Beiträge: 15.244

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.07.2017 um 14:36:33
 
Ein Touristenvisum ist nicht sinnvoll, weil sie damit ja nicht bleiben darf. Außerdem würde es vermutlich schon deshalb abgelehnt werden, weil der Verdacht besteht, dass sie gar keine Touristin ist.

Sie kann bei der Botschaft, Du kannst beim "Bürgerservice des Auswärtigen Amtes" auf die Schwangerschaft hinweisen und um eine Beschleunigung bitten. Belege sollten beigefügt werden. Macht es am besten schriftlich (Mail). Allerdings ist der 14.8. ja schon relativ bald.

Du kannst Dich außerdem mit dem Nachweis der Schwangerschaft an die zuständige Ausländerbehörde wenden und darum bitten, dass die Unterlagen nach Eintreffen (das könnte 10 bis 20 Tage nach Antragstellung sein) schnell bearbeitet werden.

Der Hochzeitstermin ist kein Argument, der kann ja jederzeit mit einem Anruf verschoben werden, das passiert bei solchen Eheschließungen mit Visum in der Regel sowieso.

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christo1981
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
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Antwort #2 - 25.07.2017 um 14:41:50
 
vielen dank lieber reinhard!

zusatzfrage: also ist diese Resolution(bescheinigung des standesamtes mit termin 04.09) nicht neu zu besorgen. sondern das visum wird trotzdem erteilt und man muss mit dem standesamt ein neuen termin besorgen?

meine angst ist das meine freundin dieses formular vom standesamt abgibt und die sagen das es nichtig ist weil der termin nicht einhaltbar ist. und ich soll ihnen ein neues vorlegen was wieder zeit kostet.
was meinst du?

danke für deine hilfreichen antworten!
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christo1981
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
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Antwort #3 - 25.07.2017 um 14:44:40
 
Zusatzfrage: Muss meine freundin das heiratsvisum in moskau beantragen oder kann ich das auch für sie gleich selbst hier in deutschland machen
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 25.07.2017 um 14:54:42
 
Das Visum kann Sie nur selber auf der AV beantragen.
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christo1981
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
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Antwort #5 - 25.07.2017 um 15:06:46
 
Wiederhole:::
zusatzfrage: also ist diese Resolution(bescheinigung des standesamtes mit termin 04.09) nicht neu zu besorgen. sondern das visum wird trotzdem erteilt und man muss mit dem standesamt ein neuen termin besorgen?

meine angst ist das meine freundin dieses formular vom standesamt abgibt und die sagen das es nichtig ist weil der termin nicht einhaltbar ist. und ich soll ihnen ein neues vorlegen was wieder zeit kostet.
was meinst du?

danke für deine hilfreichen antworten!
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 25.07.2017 um 16:00:09
 
christo1981 schrieb am 25.07.2017 um 15:06:46:
zusatzfrage: also ist diese Resolution(bescheinigung des standesamtes mit termin 04.09) nicht neu zu besorgen.



Hallo,

nein.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Holzer
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 25.07.2017 um 17:20:13
 
Wichtig ist das alle Papiere bei dir und ihr (Wohnung, LU, A1) absolut in Ordnung sind, damit es keine längeren Laufzeiten beim Visum gibt
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #8 - 25.07.2017 um 19:17:47
 
Der Termin vom Standesamt impliziert, dass alle Voraussetzungen für die Eheschliessung vorliegen (vor allem Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis). Deswegen ist für das Visum wichtig, dass ihr einen Termin habt, nicht ob er auch zu halten ist.

Sie kann bei ihrem Termin bei der AV auch neben dem Antrag auf Erteilung eines Visums zur Eheschliessung hilfsweise die Erteilung eines Visums zur FZF zum ungeborenen deutschen Kind beantragen. Termin vom Standesamt, A1, Sicherung des LU wären keine Erteilungsvoraussetzungen mehr und dazu soll es noch so schnell bearbeitet werden, dass i. d. R. die Einreise zwischen dem 4. und Endes des 7. Schwangerschaftsmonats möglich ist. Allerdings müsstest du vorher beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung machen und ihr schicken, damit schon klar ist, dass das ungeborene Kind deutsch ist, obwohl ihr noch nicht verheiratet seid.

Wegen der Versicherung solltet ihr nach der Einreise (mit Visum egal zu welchem Zweck) und vor der Geburt unbedingt heiraten. Wenn das in Deutschland zeitlich nicht mehr klappt, dann in Dänemark.
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Holzer
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #9 - 25.07.2017 um 19:47:44
 
Alacrity schrieb am 25.07.2017 um 19:17:47:
zum ungeborenen deutschen Kind 


Ist das Kind denn tatsächlich deutsch? Er gibt in seinem Profil an Russe zu sein und die Frau ist auch Russin!
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #10 - 25.07.2017 um 20:05:31
 
Stimmt, hatte ich übersehen.
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