Der Termin vom Standesamt impliziert, dass alle Voraussetzungen für die Eheschliessung vorliegen (vor allem Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis). Deswegen ist für das Visum wichtig, dass ihr einen Termin habt, nicht ob er auch zu halten ist.
Sie kann bei ihrem Termin bei der
AV auch neben dem Antrag auf Erteilung eines Visums zur Eheschliessung hilfsweise die Erteilung eines Visums zur
FZF zum ungeborenen deutschen Kind beantragen. Termin vom Standesamt,
A1, Sicherung des
LU wären keine Erteilungsvoraussetzungen mehr und dazu soll es noch so schnell bearbeitet werden, dass i. d. R. die Einreise zwischen dem 4. und Endes des 7. Schwangerschaftsmonats möglich ist. Allerdings müsstest du vorher beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung machen und ihr schicken, damit schon klar ist, dass das ungeborene Kind deutsch ist, obwohl ihr noch nicht verheiratet seid.
Wegen der Versicherung solltet ihr nach der Einreise (mit Visum egal zu welchem Zweck) und vor der Geburt unbedingt heiraten. Wenn das in Deutschland zeitlich nicht mehr klappt, dann in Dänemark.