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Hochzeit - Duldung - etc. (Gelesen: 1.672 mal)
m_ichi
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i4a rocks!


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Dresden, Sachsen, Germany
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Sachsen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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25.07.2017 um 14:08:11
 
Hallo,

meine venezolanische Freundin ist derzeit mit einem Touristenstatus
in Deutschland. Mitte August geht bereits ihr Rückflug, den wir aber
unbedingt vermeiden wollen. Sie wurde bereits auf dem Weg zum
Hinflug mit ihrem Leben bedroht und seitdem hat sich die Lage nur
verschlimmert. Weiterhin haben wir gehört, dass eventuell zeitnah eine
Ausreise aus Venezuela unmöglich werden soll.
Deshalb bitte ich Euch, mit mir Eure Erfahrungen, Ideen und/oder
Kontakte zu teilen. Wir lieben uns und ich möchte sie heiraten. Dies
verlangt allerdings allerhand Dokumente, die sie in Venezuela beantragen
müsste. Besteht irgendeine Möglichkeit dies zu umgehen bzw. seht ihr
Chancen eine Duldung zu erwirken, damit sie zumindest nicht das
derzeit lebensgefährliche Risiko der Rückreise eingehen muss?
Kennt ihr Anwälte die uns dahingehend weiterhelfen können?
Wir sind über jeden Ratschlag dankbar!
Liebe Grüße
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 25.07.2017 um 14:19:39
 
m_ichi schrieb am 25.07.2017 um 14:08:11:
Besteht irgendeine Möglichkeit dies zu umgehen

Nein, nicht legales und Illegale Hilfe wirst du hier nicht bekommen! Eventuell in Dänemark heiraten, aber auch dann gibt es keine AE! Spricht sie Deutsch und hat A1?
Asyl beantragen, wird aber auch nicht klappen!

m_ichi schrieb am 25.07.2017 um 14:08:11:
seht ihr
Chancen eine Duldung zu erwirken, damit sie zumindest nicht das
derzeit lebensgefährliche Risiko der Rückreise eingehen muss?


Nein

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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 25.07.2017 um 14:40:25
 
In DK heiraten und danach mit Ihr in anderes EU Land gehen ( Leben und Arbeiten)  (Freizügigkeit) wäre aber rein formell legal oder? ( Frage an die Experten)

In Deutschland erscheint kein legaler Aufenthalt möglich anhand der Schilderungen.
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m_ichi
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i4a rocks!


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Dresden, Sachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 25.07.2017 um 14:41:05
 
Einen illegalen Weg suchen wir auch nicht, da wir ihren dauerhaften Status hier nicht gefährden wollen.
Ihre Deutschkenntnisse nehmen täglich zu, aber einen Test für das Zertifikat haben wir noch nicht gemacht.
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Holzer
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 25.07.2017 um 16:46:55
 
Es gibt keinen "legalen" Weg, da ein Visum zum "dauerhaften" Verbleib in Deutschland eigentlich im Ausland beantragt werden muss.
Heirat in Dänemark würde gehen, braucht sie aber auch Papiere! Danach müsste Sie dann wieder ausreisen und mit einem A1 Zertifikat ein FZF Visum in Caracas beantragen!
Man könnte es auch über die ABH versuchen, aber die Chancen sind gering...ohne A1 bei 0!

Ich sehe jetzt auch kein so großes Problem in Venezuela. Sie soll zurück fliegen und Ihre Papiere in Ordnung bringen, A1 machen und dann Hochzeitsvisum beantragen
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Alacrity
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Antwort #5 - 25.07.2017 um 18:49:35
 
Wie von okatomy vorgeschlagen, ginge es sehr einfach, wenn du sie in DK heiratest, deine Freizügigkeit nutzt und in ein anderes EU-Land ziehst. Wenn es dir da nicht gefällt, könnt ihr nach einem Jahr oder so zurückkehren nach Deutschland.

m_ichi schrieb am 25.07.2017 um 14:08:11:
Sie wurde bereits auf dem Weg zum
Hinflug mit ihrem Leben bedroht und seitdem hat sich die Lage nur
verschlimmert.

Wenn ihr Leben bedroht wurde, weil sie z. B. etwas gegen Maduro gesagt hat, kann sie auch Asyl beantragen, bekäme eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asyverfahrens und könnte von dieser zu einer AE zur FZF wechseln ohne ausreisen zu müssen.
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 26.07.2017 um 01:33:55
 
Alacrity schrieb am 25.07.2017 um 18:49:35:
Wenn ihr Leben bedroht wurde, weil sie z. B. etwas gegen Maduro gesagt hat, kann sie auch Asyl beantragen, bekäme eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asyverfahrens und könnte von dieser zu einer AE zur FZF wechseln ohne ausreisen zu müssen. 


Hallo,

scheint aber kein Selbstläufer zu sein...
Ich zitiere mal (Unterstreichung durch mich):

Zitat:
So ist der Spurwechsel [...] für Drittstaatsangehörige im Asylverfahren und abgelehnte Asylbewerber sowie für Inhaber eines Schengen-Visums nur in Ausnahmefällen möglich.


Quelle: BAMF

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 26.07.2017 um 02:20:12
 
Der Wechsel ist möglich, wenn es einen strikten gesetzlichen Anspruch gibt. Es darf kein Ermessen bei der Behörde geben. D.h. insbesondere A1 muss vorliegen und dass der LU gesichert ist. Wenn der LU nicht gesichert ist, dann gäbe es noch ein Regelermessen bei der Behörde. Auch wenn es auf null reduziert wäre, läge ein Ermessen vor und man könnte die AE nicht erteilen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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