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FZF Visum Heiratsurkunde Nairobi (Gelesen: 2.355 mal)
LuluW
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.07.2017 um 21:10:56
 
Hallo,

Nochmal eine Frage zum Thema Visumsantrag zur FZF in Nairobi. Die Botschaft hat ja auf ihrer Website sehr klar angegeben, welche Dokumente man vorlegen muss. Und da steht: u.a. "Certified copie of an entry of marriage"
Nun haben mein Mann und ich bei unserer Heirat zwei Urkunden bekommen, einmal das "Certificate of marriage" und, weil wir ja gesagt haben wir brauchen die Dokumente für das Visum, eine "certified copy of certificate of marriage". Dieser feine Unterschied zwischen "certified copy of certificate of marriage" und "certified copy of an entry of marriage" ist mit jetzt erst aufgefallen. Müssen wir nochmal zum Standesamt und ein anderes Dokument besorgen? Oder ist dieses, trotz leicht anderem Namen, doch das richtige?

Danke für eure Antworten!
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 11.07.2017 um 21:39:09
 
Hallo,

Ihr habt mit hoher Wahrscheinlichkeit bekommen:
1) Heiratsurkunde ("Certificate of Marriage") und den
2) beglaubigten Auszug aus dem Heiratsregister ("Certified copy of an entry of marriage").

Unterschiedliche Dokumente. Ihr benötigt beide.

Gruß

Edit: Ich hab Dir mal den Registerauszug unten angehängt. So sieht das Teil aus...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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LuluW
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 12.07.2017 um 09:29:31
 
Hallo,

Nein, leider steht auf unserem Dokument: Certified copy of [b]certificate[b] of marriage.

Deswegen frag ich ja. Weil da was anderes steht.

Gruß
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 12.07.2017 um 14:32:59
 
Steht auf der Urkunde denn sinngemäß die Formulierung:
"Certified to be a true copy of an entry in the certified copy of a Register of Marriage in the district above-mentioned"?
+
"Given under the Seal of the Registrar-General, on the ..."?

Dann ist es zumindest die richtige Urkunde, wenn auch unter abweichendem Namen.

Eine "certified copy of certificate of marriage" wäre zumindest der 1:1-Übersetzung nach nichts anderes als eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde.
Ob dies der Fall ist, kannst Du doch mit einem Blick feststellen.

Sollte das der Fall sein, müsst Ihr Euch den Registerauszug halt noch beschaffen. Sollte mittlerweile auch in Kenia zügig möglich sein, auch ohne "chai"...

Wichtig und benötigt ist jedenfalls, unter welchem Namen auch immer, die Heiratsurkunde und der Registerauszug.

Gruß

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LuluW
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 12.07.2017 um 18:18:51
 
Es steht folgendes drauf:

Republic of Kenya
The marriage act, 2014
Certified copy of certificate of marriage no. ......
Dann die ganzen Daten, dann:
Certified to be a true copy of a certificate of marriage.
Given under the seal of the Registrar on the ... (datum)
Und dann ist in das Papier ein Stempel eingeprägt worauf steht : Registrar General Kenya.

Ich kann mir ja auch nicht vorstellen, dass die uns ein falsches Dokument gegeben haben. Aber wieso sollte das richtige Dokument einen anderen Namen haben? Macht für mich irgendwie beides keinen Sinn. Und  ich möchte einfach nicht, dass mein Mann bei der Botschaft steht und dann irgendetwas mit seinen Unterlagen nicht in Ordnung ist. Das wäre dann ja echt sehr ärgerlich....
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Antwort #5 - 12.07.2017 um 18:48:21
 
Moin,

Das eine ist die Heiratsurkunde (die hast Du da).
Das andere was Du nicht hast und noch brauchst ist eine Kopies des Eintrags der Heirat im Register.

Ich fand das eigentlich von T.P. ziemlich deutlich erklärt...

Gruß,
Norbert
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blubb


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Antwort #6 - 12.07.2017 um 22:20:19
 
LuluW schrieb am 12.07.2017 um 18:18:51:
Certified to be a true copy of a certificate of marriage.


Dann hast Du eine beglaubigte Kopie Deiner Heiratsurkunde.
Nutzlos.

Ihr müsst Euch den Registerauszug dann noch besorgen.
Und das macht Ihr, indem Ihr nicht angebt: "Ich benötige die Unterlagen für den Visumantrag", womit der ken. clerk nichts anfangen kann.
Sondern Ihr erbittet eindeutig das Dokument "Certified copy of an entry of marriage".

Gruß
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LuluW
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Antwort #7 - 24.07.2017 um 18:14:51
 
Update: wir waren heute bei der Botschaft in Nairobi. Das Dokument war doch das richtige, die haben wohl vor etwas mehr als einem Jahr den Namen und auch die Farbe (war erst Gelb, ist jetzt Blau) geaendert.

Die Art, wie das stellen der Visa Antraege in der Botschaft organisiert ist, hat mich doch etwas gewundert.
Es wird in der Bestaetigungsmail ausdruecklich gefordert, 15 Minuten vor dem Termin da zu sein, wer sich verspaetet kommt nicht mehr an die Reihe. Der Termin dauert genau 15 Minuten.
Da ich schon oefters im Internet gelesen hatte, dass die Partner nicht mit in die Botschaft duerfen, hab ich brav draussen gewartet. Es hat vier Stunden gedauert, bis mein Mann wieder auftauchte. Er meinte, drinnen waren viele Paare gewesen, und auch ganze Familien, ich haette wohl doch mit reinkommen koennen. Naja, war ja nicht so schlimm. Aber jeder kriegte einfach eine Nummer, und so wurden die Leute der Reihe nach drangelassen. Auf die vergebenen Termine hat keiner geachtet. Und anscheinend wussten das viele, denn viele waren schon seit 8 Uhr morgens da. Und viele hatten ihre Unterlagen nicht, wie vorgeschrieben, zweimal kopiert. Bei anderen fehlten ganze Dokumente. Die, die keine Kopieen gemacht hatten, durften das vor Ort nachholen. Das hat natuerlich gedauert. Manche waren eine ganze Stunde am Schalter, bis endlich der naechste aufgerufen werden konnte.
Mein Mann und ich wir hatten alles peinlichst genau so vorgelegt wie auf der Website beschrieben. Meinte die Mitarbeiterin: er brauche aber auch ein Einladungsschreiben und Versicherungsunterlagen. Mein Mann sagte: Nein, das stimmt so nicht, sehen Sie hier, ich habe dieses Papier von Ihrer Website, da steht nichts von Versicherungsunterlagen oder von einen Einladungsschreiben. Ich habe alles so wie hier beschrieben.
Die Mitarbeiterin fragte nach, die Kollegin bestaetigte, mein Mann hatte Recht, die Unterlagen wurden dann doch entgegen genommen.
Dann fragte die Mitarbeiterin nach meiner Adresse, wieso ich die nicht aufgeschrieben haette. Dabei steht die doch genau da wo sie hin gehoert: auf dem Formular, dem Standardformular von der Botschaft. Wie kann es sein das die Mitarbeiter so schlecht eingearbeitet werden, dass die die eigenen Formulare nicht kennen? Oder ist der Druck und Stress so hoch dass die Leute am Nachmittag gar nicht mehr wissen wo ihnen der Kopf steht?

Naja, letztendlich ist ja alles gut gegangen. Ganz komisch fanden wir aber, dass mein Mann die Visagebuehren nicht zahlen brauchte. Das steht doch auch ganz deutlich auf der Website: 60 Euro, zu zahlen in KSH, nach dem von der Botschaft vorgegebenen Wechselkurs. Hat sich da auch etwas geaendert? Oder hatten die heute irgendwelche Zahlungsprobleme? Ich fand es irgendwie sonderbar. Die werden doch nicht einfach so auf ihre Gebuehren verzichten?? Ich vermute mal, dass ich die dann in Deutschland bei der ABH bezahlen muss?
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Antwort #8 - 24.07.2017 um 19:16:58
 
Die 60€ sind für ein Besuchsvisum zu zahlen. Das Visum zur FZF ist kostenfrei. Ich finde auch nichts anderes auf der Seite der Botschaft. Habe mal die pdf angeschaut für FZF und die für ein Besuchsvisum.

http://m.nairobi.diplo.de/contentblob/3988178/Daten/3613070/down_visa_KEN_Famili...

http://m.nairobi.diplo.de/contentblob/5021842/Daten/7416680/2017_Besuch_Visum.pd...

Wo hast Du denn die 60€ für FZF gefunden?
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Antwort #9 - 24.07.2017 um 19:29:49
 
§ 52 Abs. 1 AufenthV

Zitat:
(1) Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher sowie die Eltern minderjähriger Deutscher sind von den Gebühren für die Erteilung eines nationalen Visums befreit.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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LuluW
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Antwort #10 - 24.07.2017 um 19:37:22
 
Ihr habt Recht!

Ich hatte gelesen
National visa (long-term):
Adult (18 years and above): EUR 60,-
Minor : EUR 30,-

Und nicht gesehen, dass es diese Ausnahme gibt:
Exemption of fees (free visa):
- Spouses of German/E.U. nationals
- Minor children of German/E.U. nationals
- Parents of German/E.U. minor children

Naja, lieber zuviel Geld einkalkuliert und mitgenommen als zu wenig! Danke fuer den Hinweis, und ich werde mir jetzt erstmal gruendlich die Brille putzen!!
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Antwort #11 - 24.07.2017 um 21:30:06
 
LuluW schrieb am 24.07.2017 um 18:14:51:
Das Dokument war doch das richtige, die haben wohl vor etwas mehr als einem Jahr den Namen und auch die Farbe (war erst Gelb, ist jetzt Blau) geaendert.


Erfreulich. Und etwas erstaunlich,da der "neue Name" für den Registerauszug in der 1:1-Übersetzung eher auf eine beglaubigte Kopie der Eheurkunde hinweist - danke für die Info!

Zitat:
Wie kann es sein das die Mitarbeiter so schlecht eingearbeitet werden


Möglicherweise eher Ignoranz. Zumindest bei der dicken deutschen "lokal Beschäftigten".

Gruß
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