Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Visum zum Arbeiten Westbalkan (Gelesen: 1.594 mal)
Themen Beschreibung: Visum zum Arbeiten Westbalkan
Sc
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 177

Holzkirchen, Bayern, Germany
Holzkirchen
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zum Arbeiten Westbalkan
02.07.2017 um 12:33:18
 
Hallo ich habe hier folgende Fragen?
Mitarbeiter aus Serbien arbeitet hier seit 18 Monaten.
Das Visum und die AG ist bei dem Arbeitgeber bis Jahr 2018 vorhanden.
Kann der Arbeitnehmen die Arbeitsstelle wechseln ohne das Ihn das jetziges Visum zu Nichte geht?
Ab welchen Zeitraum kann der Arbeitnehmen beim jetzigen Arbeitgeben kündigen ohne das Ihn der Status verloren geht?
Der Arbeitnehmen strebt derzeit dem Deutschkus in B2 Stufe, B1 ist vorhanden.
Hat der Arbeitnehmen bestimmte Vorteile wenn die Deutsch Stufe erreicht ist? Evtl. Vorteile was die Kündigung beim derzeitigen Arbeitgeben oder ob sich damit bestimmte Zeitfenster ändern?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.140

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zum Arbeiten Westbalkan
Antwort #1 - 02.07.2017 um 12:38:14
 
Er wird kein Visum haben, sondern vielmehr eine Aufenthaltserlaubnis. Bitte nochmal nachprüfen und sagen gemäß welchen § der Aufenthalt erteilt wurde.

Sc schrieb am 02.07.2017 um 12:33:18:
Kann der Arbeitnehmen die Arbeitsstelle wechseln ohne das Ihn das jetziges Visum zu Nichte geht?

Sein Aufenthalt ist an seine Erwerbstätigkeit gebunden. Schau auf der Aufenthaltserlaubnis und ggf. auf dem Zusatzblatt nach was unter Anmerkungen geschrieben steht. Bevor er seinen AG wechseln kann muss er idR wieder eine Erlaubnis von der Ausländerbehörde erhalten.

Sc schrieb am 02.07.2017 um 12:33:18:
Ab welchen Zeitraum kann der Arbeitnehmen beim jetzigen Arbeitgeben kündigen ohne das Ihn der Status verloren geht?

Wenn in seinem Falle eine entsprechende Arbeitgeberbindung entfällt. D.h. idR nach 3 Jahren, siehe § 9 BeschV.

Sc schrieb am 02.07.2017 um 12:33:18:
Der Arbeitnehmen strebt derzeit dem Deutschkus in B2 Stufe, B1 ist vorhanden.
Hat der Arbeitnehmen bestimmte Vorteile wenn die Deutsch Stufe erreicht ist? 

Nix.

Sc schrieb am 02.07.2017 um 12:33:18:
Evtl. Vorteile was die Kündigung beim derzeitigen Arbeitgeben oder ob sich damit bestimmte Zeitfenster ändern?

Nein.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Sc
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 177

Holzkirchen, Bayern, Germany
Holzkirchen
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zum Arbeiten Westbalkan
Antwort #2 - 02.07.2017 um 12:50:03
 
Der Aufenthalt ist nach Paragraf 26 Absatz II.

Der Arbeitnehmer ist Ingineur arbeitet aber nicht seinen Beruf, kann der aber die Arbeit wechseln wenn er eine Arbeit bekommt die nach seinem Studium bzw. Qualifikation ist?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.140

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zum Arbeiten Westbalkan
Antwort #3 - 02.07.2017 um 13:09:01
 
§ 26 Abs. 2 AufenthG? AufenthV? Bitte präzise arbeiten. Wahrscheinlich hat er eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 18 Abs. 2 oder 4 AufenthG mit einer Arbeitserlaubnis aus § 26 Abs. 2 AufenthV. Genauer arbeiten!

Sc schrieb am 02.07.2017 um 12:50:03:
Der Arbeitnehmer ist Ingineur arbeitet aber nicht seinen Beruf, kann der aber die Arbeit wechseln wenn er eine Arbeit bekommt die nach seinem Studium bzw. Qualifikation ist?

Wenn er Ingenieur ist muss er erstmal eine Ingenieursanerkennung machen um die Berufserlaubnis als Ingenieur zu bekommen. Dann darf er sich auch offiziell Ingenieur bezeichnen.

http://kompetenzen-erneuerbareenergien.de/fileadmin/redaktion/pdf/anerkennung-zu...

Aber jetzt nicht falsch verstehen: Er braucht dann weiterhin eine ARBEITserlaubnis von der Ausländerbehörde. Einfach so wechseln ohne die Ausländerbehörde zu informieren würde wahrscheinlich gegen die Auflagen verstoßen. Darum sollst du auch die Anmerkungen auf der Aufenthaltserlaubnis nachschauen! Würde er einfach so wechseln, wäre dies vermutlich rechtswidrig.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Sc
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 177

Holzkirchen, Bayern, Germany
Holzkirchen
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zum Arbeiten Westbalkan
Antwort #4 - 02.07.2017 um 13:21:43
 
Auf dem Titel steht das der nur bei Fa. ... arbeiten darf. Und bei Beendigung des Arbeitsverh. endet die Aufenthaltsgenehmigung.

Die Frage wäre nun: kann der einfach und problemlos die Arbeitsgenehmigung beim AA auf eine andere Arbeitsstelle "umbuchen"? Dannach die AB informieren...
Oder kann der sogar in die Selbständigkeit gehen?

Oder kann der sich seine Schule anerkennen lassen und dann auch sich so eine Arbeitsstelle mit der Qualifikation suchen finden und dann dem Aufenthaltstitel "umbuchen" ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.352

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zum Arbeiten Westbalkan
Antwort #5 - 02.07.2017 um 13:31:08
 
Eine Aufenthaltsgenehmigung hat er nicht, die wurde 2004 abgeschafft.

Er kann nicht "einfach etwas machen", sondern muss vorher die Erlaubnis der Ausländerbehörde beantragen. Er muss also erst genau wissen, was er wann machen möchte, und dafür die Erlaubnis beantragen.

Eine Arbeitserlaubnis ist dabei eher zu bekommen als die Erlaubnis zur Selbständigkeit.

Der Antrag muss konkret sein: Also der (Entwurf des) Arbeitsvertrag muss beigefügt werden. Bei Selbständigkeit müssen die Konzepte und die Gutachten (Kammer) beigefügt werden, um zu belegen, dass es ein realistischer Plan ist.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema