erne schrieb am 03.05.2017 um 18:36:11:diese Antwort ist auf die Frage "Hat die Verbindung "Verheiratetes Paar beantragt FZF" mehr Gewicht, als
FZF Visum ohne verheiratet zu sein?" entweder missverständlich oder falsch.
Ich denke nicht, dass weder die Fragestellung des
TE "
Verheiratetes Paar beantragt FZF", noch meine sich darauf beziehende Antwort "also die "Familienzusammenführung"
nach Heirat" besonders viel Raum für Missverständnisse für des Lesens mächtige Foristen lässt. Selbst unter Einbeziehung der unsauberen Formulierung des
TE,
wenn man denn aus dem Gesamtkontext die dahinterstehende Zielrichtung seiner Frage erfassen kann. Wenn...
Zitat:FZF ist
FZF, darauf gibt es einen Anspruch, egal ob verheiratet oder die Eheschliessung unmittelbar bevorsteht (hier aber mit einer weiteren Voraussetzung: VE) oder
FZF zum Kind.
Tja, wenn denn schon vermeintliche "Missverständnisse" thematisiert werden: Eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung, egal ob mit oder ohne
VE, ist, auch wenn gleichfalls ein Nationales Visum, deshalb aber kein Visum zur Familienzusammenführung (FZF), sondern eines zur "Eheschließung" und bezüglich eines Anspruchs deutlich unter einem Visum zur
FZF angesiedelt...
Zitat:Ich mache es kurz:
- nicht möglich
- wird verweigert
Da Du hier ja auch regelmäßig unterwegs bist, weißt Du es vermutlich besser, als es Deine Antwort erscheinen lässt. Denn es gibt hier im Forum Schilderungen, die Deiner Aussage widersprechen. Ich selbst habe auch Gegenteiliges bereits erlebt. Insofern scheinen die Formulierungen "Normalerweise ist es nicht möglich" & "Extrem gering" mit Verweis auf die bestehende Rechtslage näher an der Realität zu sein, als Deine kategorische Verneinung ist.
Mir scheint, möglicher Raum für Missverständnisse war
vor Deinem Beitrag kleiner, als danach...
Gruß