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Einreise via Schengenvisum Heirat in XXX Erfolg auf AE? (Gelesen: 2.391 mal)
dragonpanda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.05.2017 um 17:27:42
 
Hallo,
ich habe mir zwar den Beitrag durchgelesen mit "keine AE über Heirat via Schengenvisum".

Nun möchte ich dennoch einmal nachfragen und ja ihr könnt gerne maulen für die blöde Frage:

Ist es dennoch möglich? Wird es einem verweigert?

1. Einreise via Schengenvisum e.g. nach Schweden / Dänemark
2. Heirat in Dänemark / Schweden
3. Beantragung in DE eine AE
4. einfache Deutschkenntnisse sind vorhanden

Ich höre immer wieder widersprüchliche Aussagen und weiß nicht recht damit umzugehen.

2. case:

Heirat im Ausland (Südafrika)
Beantragung Visa
--> Hat die Verbindung "Verheiratetes Paar beantragt FZF" mehr Gewicht, als FZF Visum ohne verheiratet zu sein?
Könnte hier aus irgendeinem Grund ein Recht vorhanden sein, dass uns mehr Chance auf eine Visumserteilung gibt, d.h. ein Leben des Deutschen im Ausland nicht zumutbar ist?

Danke für euer Feedback.
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deerhunter
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Antwort #1 - 02.05.2017 um 18:03:09
 
Zitat:
Ist es dennoch möglich? Wird es einem verweigert?


Normalerweise ist es nicht möglich---es soll ABH geben, die es möglicherweise trotzdem machen....also Chance steht vielleicht bei 2%

Zitat:
2. case:

Heirat im Ausland (Südafrika)
Beantragung Visa
--> Hat die Verbindung "Verheiratetes Paar beantragt FZF" mehr Gewicht, als FZF Visum ohne verheiratet zu sein? 


Nein....wenn du FZF ohne verheiratet zu sein ein "Hochzeitsvisum" meinst! Chancen sind meiner Meinung nach ähnlich hoch! Wenn man in D leben will, würde ich auch in D heiraten. Essei denn man hat zu wenig Einkommen und will hier von H4 leben, dann sollte man im Ausland heiraten

Zitat:
Könnte hier aus irgendeinem Grund ein Recht vorhanden sein, dass uns mehr Chance auf eine Visumserteilung gibt, d.h. ein Leben des Deutschen im Ausland nicht zumutbar ist?


Warum sollst du als Deutscher im Ausland leben müssen??
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #2 - 02.05.2017 um 18:09:59
 
Zitat:
Ist es dennoch möglich? Wird es einem verweigert?


Hallo,

theoretisch möglich ist vieles. Auch der Weltfrieden.
Gesetzlich ist dies nicht vorgesehen, vereinzelt halten sich möglicherweise einige ABHen nicht daran.
Erfolgschance: Extrem gering.
Regelfall: Aufforderung der ABH zur Nachholung des vorgesehenen Visumverfahrens im Heimatland (FZF-Visum).

Zitat:
Beantragung Visa
--> Hat die Verbindung "Verheiratetes Paar beantragt FZF" mehr Gewicht, als FZF Visum ohne verheiratet zu sein?
Könnte hier aus irgendeinem Grund ein Recht vorhanden sein, dass uns mehr Chance auf eine Visumserteilung gibt, d.h. ein Leben des Deutschen im Ausland nicht zumutbar ist?


Selbstverständlich.
Das FZF-Visumverfahren ist genau für diese Fälle geschaffen worden, also die "Familienzusammenführung" nach Heirat und die dafür gesetzlich vorgesehene Verfahrensweise.
Eine bestehende Ehe entfaltet sehr starke Rechte (GG - Schutz der Ehe), weshalb es dann bei einer tatsächlich bestehenden Ehe auch einen Anspruch auf die Visumerteilung gibt.
Ein Leben der Ehe außerhalb Deutschlands ist für einen Deutschen gegen seinen Willen grundsätzlich nicht zumutbar (BVerfG).

Gruß 
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sarembeti
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Antwort #3 - 03.05.2017 um 16:08:56
 
Wenn ein Drittstaatler mit einem Schengen-Visum eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, läuft Dieser Gefahr, dass das Schengen-Visum für ungültig erklärt wird - eben weil ein langfristiger Aufenthalt bei Einreise wohl geplant war. Das kann zu einer Menge Ärger führen.

Wenn der Drittstaatler dann nach Hause muss und ein FzF-Visum beantragen will, wird die Ausländerbehörde auch hier genauer zuschauen.

Deshalb -> Heiraten im Schengenraum mit einem Schengenvisum ist rechtlich kein Problem. Vor Ablauf des Schengenvisums würde ich aber empfehlen, dass der Drittstaatler zurück in die Heimat fliegt.
Den Termin für die FzF-Visum im dt. Konsulat im Heimatland kann man ja schon frühzeitig beantragen.
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erne
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Antwort #4 - 03.05.2017 um 18:36:11
 
T.P.2013 schrieb am 02.05.2017 um 18:09:59:
Selbstverständlich.


diese Antwort ist auf die Frage "Hat die Verbindung "Verheiratetes Paar beantragt FZF" mehr Gewicht, als FZF Visum ohne verheiratet zu sein?" entweder missverständlich oder falsch.

FZF ist FZF, darauf gibt es einen Anspruch, egal ob verheiratet oder die Eheschliessung unmittelbar bevorsteht (hier aber mit einer weiteren Voraussetzung: VE) oder FZF zum Kind.

für ein Paar, welches nicht verheiratet ist und auch nicht die Eheschliessung in D bereits angeleiert hat, wäre es keine FZF und damit nicht vegleichbar mit einer FZF.

Ansonsten:
Zitat:
"keine AE über Heirat via Schengenvisum".
..
Ist es dennoch möglich? Wird es einem verweigert?

Ich mache es kurz:
- nicht möglich
- wird verweigert
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #5 - 03.05.2017 um 22:59:27
 
erne schrieb am 03.05.2017 um 18:36:11:
diese Antwort ist auf die Frage "Hat die Verbindung "Verheiratetes Paar beantragt FZF" mehr Gewicht, als FZF Visum ohne verheiratet zu sein?" entweder missverständlich oder falsch.


Ich denke nicht, dass weder die Fragestellung des TE "Verheiratetes Paar beantragt FZF", noch meine sich darauf beziehende Antwort "also die "Familienzusammenführung" nach Heirat" besonders viel Raum für Missverständnisse für des Lesens mächtige Foristen lässt. Selbst unter Einbeziehung der unsauberen Formulierung des TE, wenn man denn aus dem Gesamtkontext die dahinterstehende Zielrichtung seiner Frage erfassen kann. Wenn...

Zitat:
FZF ist FZF, darauf gibt es einen Anspruch, egal ob verheiratet oder die Eheschliessung unmittelbar bevorsteht (hier aber mit einer weiteren Voraussetzung: VE) oder FZF zum Kind.


Tja, wenn denn schon vermeintliche "Missverständnisse" thematisiert werden: Eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung, egal ob mit oder ohne VE, ist, auch wenn gleichfalls ein Nationales Visum, deshalb aber kein Visum zur Familienzusammenführung (FZF), sondern eines zur "Eheschließung" und bezüglich eines Anspruchs deutlich unter einem Visum zur FZF angesiedelt...

Zitat:
Ich mache es kurz:
- nicht möglich
- wird verweigert


Da Du hier ja auch regelmäßig unterwegs bist, weißt Du es vermutlich besser, als es Deine Antwort erscheinen lässt. Denn es gibt hier im Forum Schilderungen, die Deiner Aussage widersprechen. Ich selbst habe auch Gegenteiliges bereits erlebt. Insofern scheinen die Formulierungen "Normalerweise ist es nicht möglich" & "Extrem gering" mit Verweis auf die bestehende Rechtslage näher an der Realität zu sein, als Deine kategorische Verneinung ist.

Mir scheint, möglicher Raum für Missverständnisse war vor Deinem Beitrag kleiner, als danach...

Gruß
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dragonpanda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 05.05.2017 um 07:12:38
 
Nun eine weitere Frage:

"hypothetisch" die Identitätsprüfung schlägt fehl, zum Visa auf Eheprüfung.

Würde es helfen zu heiraten (e.g. in einem 3. Land) und ein FZF Visum anzustreben (anstatt zu Anfang auf Eheschließung)? Oder eher in Klage zu gehen?
Wenn verheiratet und FZF Visum angestrebt (nachdem Prüfung fehlgeschlagen), aber dennoch das gleiche Verfahren mit vorbestimmten Fehlschlag stattfindet, bleibt ja nur noch die Klage.

Da ich nicht genau das Prozedere und eure Erfahrungen kenne, danke schon im Voraus.
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Antwort #7 - 05.05.2017 um 10:30:42
 
Wenn die Identität nicht geklärt ist, gibt es bei jedem Antrag, unabhängig von der Art des Visums, ein Problem.
Da hilft m.E. auch keine Klage.
Wenn, hilft es nur, keine Zweifel an der Identität oder Echtheit von Urkunden aufkommen zu lassen.
Allerdings ist die Beschäftigung mit hypothetischen Szenarien sowieso weitgehend sinnfrei...

Gruß
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Antwort #8 - 05.05.2017 um 12:08:51
 
Zitat:
Nun eine weitere Frage:

"hypothetisch" die Identitätsprüfung schlägt fehl, zum Visa auf Eheprüfung.

Würde es helfen zu heiraten (e.g. in einem 3. Land) und ein FZF Visum anzustreben (anstatt zu Anfang auf Eheschließung)? Oder eher in Klage zu gehen?
Wenn verheiratet und FZF Visum angestrebt (nachdem Prüfung fehlgeschlagen), aber dennoch das gleiche Verfahren mit vorbestimmten Fehlschlag stattfindet, bleibt ja nur noch die Klage.

Da ich nicht genau das Prozedere und eure Erfahrungen kenne, danke schon im Voraus.


Wenn die Identität nicht geklärt werden kann, gibt es überhaupt kein Visum! Kein Hochzeits- und kein FZF Visum...auch eine geschlossene Ehe ist dann meiner Meinung nach ungültig (aber nicht mein Fachgebiet)!
Da hilft auch kein klagen!
Wenn wir Unregelmäßigkeiten in den Papieren festgestellt haben welche die Identität falsch erscheinen lassen gibt es kein Visum...auch nicht per Klage
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dragonpanda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 05.05.2017 um 13:03:32
 
Weil ja auch nie eine Klage erfolg hat richtig?
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Antwort #10 - 05.05.2017 um 13:53:39
 
Überleg doch mal...

Der Anwalt erteilt ein Gutachten über die Urkunden und die Identität des Ausländers. Eine Klage mit dem Ziel trotz falscher Identität das Visum zu erteilen kann keinen Erfolg haben, da es ja Grundvoraussetzung für die visaerteilung ist. Die Klage kann nur Erfolg haben, wenn man auf Visaerteilung klagt und das Gutachten des Anwalts als fehlerhaft erschüttert bzw. die daraus resultierende Entscheidung der Behörde als nicht Folgerichtig beweist.

bspw. Der Ausländer ist korrekt spätregistriert worden und der Anwalt prüft das und behauptet ohne beweisen zu können dass diese Spätregistrierung rechtsmissbräuchlich erfolgt sein könnte und die Botschaft lehnt den Antrag ab, dann muss man argumentieren, dass eine Vermutung nicht ausreicht um das Visum abzulehnen.

Oder der Anwalt prüft, und befragt hierbei die Nachbarn des Antragstellers A. Nachbar N behauptet, dass der Antragsteller A ein bekannter Heiratschwindler sei etc.. Der Anwalt prüft dies nicht genauer und lässt dies ins Gutachten einarbeiten. Nachbar N ist aber dem A feindlich gesinnt und hasst ihn. Der Anwalt hat seine Sorgfaltspflicht missachtet und dadurch ein falsches Gutachten abgeliefert...

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #11 - 05.05.2017 um 16:56:11
 
Davon habe ich gesprochen. Btw es ist nicht bekannt warum es bei der Überprüfung Probleme gab. Alle hüllen sich in Schweigen.
Dem ist mir bewusst, trotz falscher Identität zu klagen ist Unsinn, dem ist aber nicht so.

Gut danke an alle, welche wussten wie man freundlich ohne Wertung auf ein Hilfe und Informationsgesuch eingeht.
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