Zitat:Vor 18 Monaten die Zusicherung erhalten, vor 12 Monaten dann mal die Entlassung beantragt und jetzt Hilfe rufen ist vielleicht nicht ganz ideal, oder ?
Um eine Entlassung bei usbekischem Konsulat beantragen zu können, dauert leider auch ziemlich lange, denn die Usbeken verlangen dazu:
- einen neuen biometrischen usbekischen Pass (muss ja auch erstmal beantragt werden, hergestellt und ausgehändigt, Dauer ca. 3 Monate)
- eine notariell beglaubigte Erlaubnis von Eltern, dass sie einverstanden sind, dass ihr inzwischen seit Jahren volljähriges Kind in Deutschland leben darf). Falls die Eltern nicht mehr leben oder geschieden oder noch was immer sein kann sind, verzögert sich auch der Prozess
- eine Erlaubnis von usbekischen Behörden auf permanenten Wohnsitz in Deutschland
und sehr viele andere Bescheinigungen und Kopien etc.pp. Alles kostet natürlich schön viel Geld, allein die mehrmaligen Anreisen zum Konsulat sind nicht billig, denn man muss alles persönlich einreichen, die Post wird nicht akzeptiert.
Deshalb bitte nicht so streng aus eigener Sicht die Verfahren von solchen Staaten wie Usbekistan beurteilen.