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Familiennachzug nach Heirat mit Au pair (Gelesen: 1.132 mal)
FranzJoseph
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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15.03.2017 um 21:37:21
 
Hallo,

meine Verlobte und ich haben jetzt im April einen Termin zur Eheschließung.

Nur stellt sich uns jetzt die Frage, wie wir den Familiennnachzug regeln sollen.

Wir haben den Termin auf den Beginn ihres zweiwöchigen Urlaubs gelegt, damit wir genug Zeit haben, die Formalitäten zu regeln und auch weil die Gastfamilie nach diesem Urlaub in eine andere (ziemlich weit entfernte) Stadt mit ihr ziehen möchte.

Ursprünglich habe ich gedacht, dass sie sich einfach bei mir anmeldet und wir dann beim Ausländeramt den Antrag auf die neue Aufenthaltserlaubnis stellen.

Nur bin ich mittlerweile auch ins Nachdenken gekommen, weil sie mehrmals erwähnt hat, dass sie gerne die Tätigkeit bei ihrer Gastfamilie bis zum Ende durchziehen würde.

Zwischenzeitlich habe ich gedacht, das wäre auch kein Problem, dann kommt sie eben später zu mir, aber nach einiger Recherche habe ich festgestellt, dass wir dem Jobcenter gegenüber nach der Ehe automatisch eine Bedarfsgemeinschaft sind.

Ursprünglich dachte ich, das Jobcenter sei erst zu informieren, wenn sie dann tatsächlich zu mir zieht...

Aber nun kann ich mir nicht mehr vorstellen, dass unter dieser Konstellation ein zeitweises Getrenntleben akzeptiert wird, ohne dass wir uns dem Verdacht aussetzen, die Ehe nicht ernsthaft zu führen.

Natürlich könnten wir den Heiratstermin verschieben, aber erstens hat sie später keinen Urlaub mehr, den wir bräuchten um alles andere zu regeln. Es sind auch bereits alle Vorbereitungen getroffen, alle Gäste informiert und ich würde mich auch extrem unwohl fühlen, das ganze jetzt wieder zu verschieben (auch angesichts der bevorstehenden räumlichen Trennung), nachdem wir monatelang so verzweifelt darauf hingearbeitet haben, unsere Beziehung zu schützen.

Gibt es auch nach der Hochzeit für sie eine Möglichkeit, ihre Tätigkeit fertigzustellen? Theoretisch müsste es doch im Interesse aller Behörden sein, wenn sie weiterhin arbeitet?
(Natürlich kann ich auch dort nachfragen, aber ich will nicht, dass es erst heißt "ja klar, kein Problem" und später dann das böse Erwachen kommt, drum hoffe ich hier auf Informationen, die ein wenig mehr Sicherheit verschaffen.)

Vielen Dank  Smiley
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #1 - 15.03.2017 um 23:46:42
 
Natürlich musst du das Jobcenter unterrichten, wenn du heiratest. Bei der Meldebehörde ummelden wird sich deine Braut, wenn sie dann umzieht und die neue AE beantragt sie spätestens, wenn sie zu dir zieht, auf alle Fälle rechtzeitig bevor die alte abläuft.

Wenn sie die neue AE beantragt aber noch bei ihrer Aupairfamilie wohnen bleiben möchte, kann sie sicher begründen, warum sie nicht schnellstmöglich mit ihrem Ehemann zusammenleben will, sondern noch Wochen oder Monate bei der Gastfamilie wohnen will. (Bindung zu den Kindern dort, Gefühl des verpflichtet Seins ihrer Gastfamilie gegenüber...)
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FranzJoseph
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.03.2017 um 00:33:51
 
Habe ich das richtig verstanden, also kann sie die neue Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug bereits stellen, noch während sie dort arbeitet?

"kann begründen" hört sich sicherlich gut an, aber ist das nicht Ermessenssache des Sachbearbeiters und wenn der dann entschließt, das hört sich nicht gut genug an?

Sind wir nicht sehr viel schlechter gestellt, solange wir nicht tatsächlich zusammenleben?
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FranzJoseph
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 16.03.2017 um 01:35:59
 

Mir geht es vor allem darum sicherzustellen, dass sie vom Jobcenter keine Leistungen bekommt.

Deswegen habe ich mir vorher auch keine Gedanken darüber gemacht, bis ich gelesen habe, dass nicht dauerhaft getrennt lebende Ehepartner automatisch eine Bedarfsgemeinschat darstellen.

Das möchte ich vermeiden, weil es den falschen Eindruck erweckt und ich sie auch möglichst lange aus dem ganzen Harz IV Sumpf heraushalten möchte.
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