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Heirat zwischen zwei Ausländern zum Erlangen einer AE (Gelesen: 2.405 mal)
cipi19
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.03.2017 um 16:53:56
 
Hallo,

ich bitte euch um Rat, wie man in folgender Situation am sinnvollsten vorgehen kann.

Ein nicht-EU Ausländer lebt nach abgeschlossenem Hochschulstudium in D. Er hat eine AE inklusive Arbeitserlaubnis bis 2020, diese ist zwar auf die momentate Firma beschränkt, aber eben gültig.

Seine Freundin ist ebenfalls nicht-EU Ausländerin, und hat ein Visum zum Zweck der Studienvorbereitung. Dieses läuft am 29.3. ab.

Die beiden haben nun überlegt, ob eine schnelle Heirat in Dänemark zielführend sein könnte, um eine AE für die Freundin zu bekommen. Lebensunterhalt ist gesichert, eine gemeinsame Wohnung besteht.

Nach diversen Recherchen  habe ich schon gelesen, dass es ohne erneute Ausreise und Wiedereinreise mit Visum zur Familienzusammenführung wohl nicht klappen wird.

Aber vielleicht hat jemand von euch eine rettende Idee, welchen Weg man noch beschreiten könnte, um der Freundin den Rückflug zu ersparen.

Vielen Dank für Eure Meinungen,

Chris
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 15.03.2017 um 17:20:10
 
cipi19 schrieb am 15.03.2017 um 16:53:56:
Nach diversen Recherchen  habe ich schon gelesen, dass es ohne erneute Ausreise und Wiedereinreise mit Visum zur Familienzusammenführung wohl nicht klappen wird.

Wieso sollte es nicht klappen?
§ 16 Abs. 2 AufenthG:
Zitat:
(2) Während des Aufenthalts nach Absatz 1 oder 1a soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht. § 9 findet keine Anwendung.


Zitat:
(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn

1.      beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2.      der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und
3.      der Ausländer
a)      eine Niederlassungserlaubnis besitzt,
b)      eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU besitzt,
c)      eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 oder § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 besitzt,
d)      seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und die Aufenthaltserlaubnis nicht mit einer Nebenbestimmung nach § 8 Abs. 2 versehen oder die spätere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht auf Grund einer Rechtsnorm ausgeschlossen ist,
e)      eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die Ehe bei deren Erteilung bereits bestand und die Dauer seines Aufenthalts im Bundesgebiet voraussichtlich über ein Jahr betragen wird,
f)      eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a besitzt und die eheliche Lebensgemeinschaft bereits in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union bestand, in dem der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehat, oder
g)      eine Blaue Karte EU besitzt.


Lebt er schon seit zwei oder mehr Jahren in Deutschland?
Hat er eine Blaue Karte EU? Wenn nicht, wieviel verdient er?


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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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cipi19
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.03.2017 um 15:40:43
 
Hallo,

danke für die Antwort. Er hat keine blaue Karte, lebt seit 2011 in Deutschland und verdient 3200 brutto. Die Anstellung ist unbefristet.
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Antwort #3 - 16.03.2017 um 15:49:32
 
Dann fällt er doch unter § 30 Abs. 1 S.1 d AufenthG.

Zitat:
d)      seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und die Aufenthaltserlaubnis nicht mit einer Nebenbestimmung nach § 8 Abs. 2 versehen oder die spätere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht auf Grund einer Rechtsnorm ausgeschlossen ist,


FÜr die Blue Card für Mangelberufe(falls er einen Mangelberuf hat) verdient er 1200 € pro Jahr zuwenig.
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cipi19
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Antwort #4 - 16.03.2017 um 18:00:56
 
So wie du das darstellst, ja. Ich hatte mit der AB direkt gesprochen, und die haben vehement verneint, dass die Heirat in Dänemark mit anschließender Eintragung der Ehe ein gangbarer Weg wäre - die Mitarbeiterin bestand darauf, dass die frau zunächst ausreisen müsse, und dann ein Visum zur FZF beantragen müsse.

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Antwort #5 - 16.03.2017 um 18:36:22
 
Gleichwohl ist das Ganze bei den vorliegenden Bedingungen (LU ist gesichert, A1 sollte ja angesichts Studienvorbereitung kein Thema sein) eine Anspruchsnorm.

Und wie die "vehement verneindende" Meinung begründen will, dass hier ein Visumverfahren nötig ist, will mir so gar nicht einfallen.
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Antwort #6 - 16.03.2017 um 19:18:25
 
cipi19 schrieb am 16.03.2017 um 18:00:56:
Ich hatte mit der AB direkt gesprochen, und die haben vehement verneint, dass die Heirat in Dänemark mit anschließender Eintragung der Ehe ein gangbarer Weg wäre


Vermutlich war das nur mündlich, irgendwo zwischendurch und ohne dass der Antrag und die Akte vorlagen.

Die Auskunft ist grundsätzlich manchmal richtig, manchmal auch (und in Eurem Fall) falsch.

Das findet man aber leicht raus: Heiraten, mit allen Unterlagen zur ABH, Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dann ist klar, dass es so geht.

Theoretisch, ohne Informationen, mündlich ist eine sehr schlechte Idee, weil die Auskunft eher zufällig ausfällt.
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Antwort #7 - 16.03.2017 um 21:44:19
 
cipi19 schrieb am 16.03.2017 um 18:00:56:
inen Mangelberuf hat er nicht (IT, Programmierer) 


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Antwort #8 - 17.03.2017 um 09:16:13
 
cipi19 schrieb am 16.03.2017 um 18:00:56:
So wie du das darstellst, ja. Ich hatte mit der AB direkt gesprochen, und die haben vehement verneint, dass die Heirat in Dänemark mit anschließender Eintragung der Ehe ein gangbarer Weg wäre - die Mitarbeiterin bestand darauf, dass die frau zunächst ausreisen müsse, und dann ein Visum zur FZF beantragen müsse.

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warum ist die Heirat in Denämark mit abschließender Eintragung der Ehe in Deutschland nicht möglich ? Ich habe nirgendwo gelesen, dass es illegal ist
Grüße
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Antwort #9 - 17.03.2017 um 19:59:11
 
vanille schrieb am 17.03.2017 um 09:16:13:
warum ist die Heirat in Denämark mit abschließender Eintragung der Ehe in Deutschland nicht möglich ? Ich habe nirgendwo gelesen, dass es illegal ist


Es geht nicht um "legal / illegal", sondern um die daraufhin eintretenden Folgen bzw. Erfordernis der Ausreise zwecks Beantragung eines entsprechend zweckbestimmten Visums. Lies doch den Eingangsthread.
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