Hallo ich heisse Michel Kaiser und bin 57 Jahre alt und Deutscher Statsbürger, und lebe in Deutschland.
Nun möchte ich im nächsten Jahr meine Thailändische Verlobte in Deutschland Heiraten, und mit Ihr und ihren 2 Kindern in Deutschland leben. Sie hat 2 Kinder 3 und 5 Jahre alt. Von der 3 Jährigen Tochter bin ich der Vater, und der 5 Jährige Sohn ist von einem Thai Mann.
Unsere 3 Jahre alte Tochter , hat durch die Geburt in Thailand automatisch die Deutsche Statsbürgerschaft erhalten, und lebt schon bei mir in Deutschland.
Das verfahren zur Heirat ist mir bekannt, aber wie hoch muss mein Einkommen sein, damit eine Grundsicherund für die Famielienzusammenführung /Aufenthaltstitel nicht abgelehnt wird.
Und wie groß muss der Wohnraum sein?
Im anfang werden wir bei meiner Schwester wohnen, wo ich und meine Tochter die obere Etage des Hausen bewohnen, ca 70 qm, zu 200 Euro im Monat, ohne Mietvertrag.
Ich selbst bin schon seit einigen Jahren Rentner, und beziehe eine Erwerbsminderungsrente von 902,80 €, nicht auf Zeit, sondern dauerhaft. Zusätzlich beziehe ich Vlegeversicherung Stufe 2 monatlich 316,00€. Auch bekomme ich Kindergeld für meine Tochter in höhe von 192,00 Euro. Meine Mutter unterstütz mich mit Monatlich 100,00 Euro. Das macht zusammen 1510,80€ Netto.
Wenn die Familienzusammenführung geklappt hat, und auch der 5 Jährige Sohn in Deutschland zu Schule geht, denke ich das er auch Kindergeld bekommt, in höhe von 192€. Meine zukünftige Frau möchte auch so schnell es geht auf 400€ basis etwas zuverdienen.
Jetzt ist meine Verlobte in Thailand und wittmet sich dem Deutschkurs
A1 beim Götheinstitut.
Frage ist das Geld und die Unterkunft für eine Familienzusammenführung aureichen, damit es klappt, oder sollte man das 5 Jährige Kind in einem gesonderten Verfahren später nachziehen lassen.
Für meine Tochter habe ich das alleinige Sorgerecht in Thailand erhalten, welchen übersetzt und legalisirt ist.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß Michel Kaiser