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visum für ehegatte für die geburt (Gelesen: 881 mal)
merve sabun
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Beiträge: 24

München, Germany
München
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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13.03.2017 um 16:15:17
 
Hallo!

Mein entbindungstermin ist ende april. Mein ehegatte lebt in der türkei und ich möchte so gerne das er bei der geburt hier ist würde er denn so kurzfristig ein visum für drei monate bekommen? Ich selber habe die deutsche staatsangehörigkeit nicht und lebe vom arbeitslosengeld II. Wie sehen die chancen aus? Wohin muss ich gehen um visum zu beantragen?
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reinhard
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Beiträge: 15.352

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.03.2017 um 16:59:55
 
Er muss das Visum rechtzeitig beim zuständigen deutschen Konsulat beantragen.

Falls er es zu spät beantragt, klappt es zum Geburtstermin nicht mehr. Das ist aber seine Aufgabe, das rechtzeitig auszurechnen und entsprechend vorzubereiten.

Falls er als Ehemann kein D-Visum (Einwanderungsvisum) haben will, weil er grundsätzlich getrennt leben möchte, müsste er das auf einem Beiblatt gut begründen. Sonst könnte es sein, dass ein Besuchsvisum, das er beantragt, abgelehnt wird. Oder habe ich Deine Frage falsch verstanden? Will er herkommen und hier leben? Oder nur zu Besuch kommen?
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« Zuletzt geändert: 13.03.2017 um 17:11:54 von reinhard »  
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 13.03.2017 um 17:05:01
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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