Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland (Gelesen: 7.308 mal)
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.236

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Antwort #15 - 12.03.2017 um 09:38:41
 
Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 09:31:05:
Sehe ich es dann zusammengefasst richtig dass die Dauer der UP erst mal unwichtig ist da meine Verlobte durch das ungeborene Kind sowieso ein Visum bekommt


Na ja, wenn nicht verheratet ist das Kind erst Deutsch wenn die Vaterschaftsanerkennung durch ist....diese wird aber oft erst nach einer UP durch sein....kann also zu Problemen mit rechtzeitiger Einreise führen

Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 09:31:05:
durch die Geburt eine Aufenthaltsgenehmigung 


Auch nur wenn das Kind Deutsch ist

Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 09:31:05:
durch die Heirat im Hong Kong ist sie in meiner Familienversicherung? 


Ja

Also idealerweise erst heiraten und dann (wenn die Schwangerschaft tatsächlich sicher ist) FZF zum ungeborenen deutschen Kind (ehelich ohne Vaterschafzsanerkennung) beantragen. Dann Kind bekommen in Deutschland usw.
Sollte die Schwangerschaft nicht fortbestehen, eben noch A1 machen und dann FZF zum Ehemann
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Thomas8881
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

München, Germany
München
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Antwort #16 - 12.03.2017 um 09:58:31
 
Kein Termin zur Heirat in Hong Kong laut offizieller Seite vor 3 Monaten. Dann wäre sie schon im 5. Monat schwanger. Wird dann das Visum tatsächlich so kurzfristig genehmigt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
greenock
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 143

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Antwort #17 - 12.03.2017 um 10:32:45
 
Du hast da was falsch verstanden.
Wenn ihr den Termin ausmacht, müßt ihr innerhalb von 3 Monaten geheiratet haben.
Es gibt einen offiziellen Aushang über 2 oder 3 Tage und danach müßt ihr innerhalb von 3 Monaten heiraten.
Theoretisch könnt ihr nach 3-4 Tagen den Hochzeitstermin festlegen und sofort heiraten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Steve Dash
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 155

Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Antwort #18 - 12.03.2017 um 12:34:31
 
Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 07:55:25:
Soll ich dann überhaupt die Botschaft von der Heirat in Kenntnis setzen oder einfach nur FZF für das ungeborene Kind beantragen?


Mir ist eine frühere Heirat in Hong Kong lieber als hochschwanger in Dänemark.

Ich habe gelesen als Deutscher braucht man eine Apostille um die Heirat anerkennen zu lassen. Dazu braucht man eine zweite Originale Heiratsurkunde die mittlerweile aber eine Bearbeitungszeit in Hong Kong von 2 Wochen benötigt. Kann man die auch per Post schicken lassen?

Könnt ihr eine seriöse  Agentur empfehlen für die Heirat in Hong Kong?

@ Steve: Der Termin für eine Hochzeit in Hong Kong ist mittlerweile bei frühestens 3 Monaten, man verliert also dadurch auch Zeit.



Nochmals, das ganze kann man nicht mit deutscher Denkweise und Rechtsverständnis und schon garnicht vom Schreibtisch in einem Drittland schnell und erfolgreich abschließen.

Meine damalige schwangere Freundin hatte das D- Visum von der deutschen Botschaft 3 Tage nach Antragstellung bekommen und war im 5 Monat bei mir.

Das geht natürlich nur wenn die Botschaft  alle Dokumente vollständig hat und andere Vorarbeiten vorab erledigt wurden.

Selbstverständlich war meine damalige Freundin 3  Wochen nach Einreise bereits  in der gesetzlichen Krankenkasse  versichert.

Heute ist meine damalige Freundin meine Frau und das Kind 3 Jahre alt.


Nochmals - Bitte schreib keinen Unsinn und gehe zum Jugendamt zwecks vorgeburtlicher Anerkennung, das ist kostenlos. Deine Freundin macht dann das gleiche mit Termin auf der Botschaft.

in DK nach Einreise zum Heiraten beträgt die Wartezeit 5 Tage und im 5 oder 6 Monat ist das gar kein Problem.

Wir haben das zuletzt wieder Feb 2017 bei einem Paar gemacht.
Klappt alles einwandfrei.

Eine HK Heirat ist nicht notwendig, deine Freundin kriegt problemlos ihr Einreise Visum als Mutter eines werdenden deutschen Kindes.

Um in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen und damit Du Steuern sparen kannst fahrt ihr nach DK heiraten.

Wenn das Einreise Visum allerdings als Ehefrau ausgestellt werden soll, dann viel Spass mit aufwendiger Urkundenprüfung, Befreiuung vom Ehefähigkeitszeugnus, A! u.s.w.   was vollkommener Unsinn ist
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Steve Dash
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 155

Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Antwort #19 - 12.03.2017 um 13:02:38
 
Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 12:34:31:
Nochmals, das ganze kann man nicht mit deutscher Denkweise und Rechtsverständnis und schon garnicht vom Schreibtisch in einem Drittland schnell und erfolgreich abschließen.

Meine damalige schwangere Freundin hatte das D- Visum von der deutschen Botschaft 3 Tage nach Antragstellung bekommen und war im 5 Monat bei mir.

Das geht natürlich nur wenn die Botschaft  alle Dokumente vollständig hat und andere Vorarbeiten vorab erledigt wurden.

Selbstverständlich war meine damalige Freundin 3  Wochen nach Einreise bereits  in der gesetzlichen Krankenkasse  versichert.

Heute ist meine damalige Freundin meine Frau und das Kind 3 Jahre alt.


Nochmals - Bitte schreib keinen Unsinn und gehe zum Jugendamt zwecks vorgeburtlicher Anerkennung, das ist kostenlos. Deine Freundin macht dann das gleiche mit Termin auf der Botschaft.

in DK nach Einreise zum Heiraten beträgt die Wartezeit 5 Tage und im 5 oder 6 Monat ist das gar kein Problem.

Wir haben das zuletzt wieder Feb 2017 bei einem Paar gemacht.
Klappt alles einwandfrei.

Eine HK Heirat ist nicht notwendig, deine Freundin kriegt problemlos ihr Einreise Visum als Mutter eines werdenden deutschen Kindes.

Um in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen und damit Du Steuern sparen kannst fahrt ihr nach DK heiraten.

Wenn das Einreise Visum allerdings als Ehefrau ausgestellt werden soll, dann viel Spass mit aufwendiger Urkundenprüfung, Befreiuung vom Ehefähigkeitszeugnus, A! u.s.w.   was vollkommener Unsinn ist




Der von mir angezeigte Weg funktioniert  100 %

Ich hoffe Du hast auch die finanziellen Mittel die Dokumente in ihrem Heimatland zu besorgen, das geht in Asien nicht so  wie in Deutschland  wo ich auf die nächste Meldebehörde gehe und alles für 10 - 50 EUR erledigt ist 

Mit Reisekosten und landestypischen Vorlaufkosten sind da schnell   3000 EUR weg.

Lokale Behörden haben kein Urkundenwesen wie in Deutschland und stellen Papiere oft nur dann aus wenn bestimmte Zeugen aus dem Heimat Dorf/Stadt  mitgebracht werden.

Natürlich haben diese keine Zeit und Lust ohne Geld und  lassen sich das von Dir für deine Freundin fürstlich bezahlen, auf die Gemeinde mitzukommen un unter Eid die Angaben zu bestätigen,  eventuell muss man mehrmals mit denen auf der Gemeinde erscheinen

Das alles kostet viel Geld und Zeit. 

Ich gehen davon aus das Du ganz am Anfang stehst, erstmal alle notwendigen Dokumente in ihrem Heimatland für die Botschaft zu besorgen


Viel Erfolg

Kannst ,ich ja per PM kontaktieren

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.236

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Antwort #20 - 12.03.2017 um 13:23:18
 
Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 12:34:31:
Nochmals - Bitte schreib keinen Unsinn und gehe zum Jugendamt zwecks vorgeburtlicher Anerkennung, das ist kostenlos. Deine Freundin macht dann das gleiche mit Termin auf der Botschaft.

in DK nach Einreise zum Heiraten beträgt die Wartezeit 5 Tage und im 5 oder 6 Monat ist das gar kein Problem.

Wir haben das zuletzt wieder Feb 2017 bei einem Paar gemacht.
Klappt alles einwandfrei.


Aber nicht aus den Philippinen, oder? Die Ph sind ein Land mit unsicherem Urkundenwesen. Der  Vaterschaftsanerkennung wird i.d.R. eine Urkundenprüfung der GU der Mutter voran gestellt! Diese dauert in den PH zwischen 4 und 6 Monaten! Ohne Vaterschaftsanerkennung ist das Kind dann nicht Deutsch, d.h. kein Visum!!!! Hier kann man, nach meiner Erfahrung, erst mit einer Einreise zum Ende der Frist (7. Monat) rechnen....da könnte es für Dänemark eng werden und er bezahlt die Geburt allein!
Der Weg über HK ist viel sicherer und geht schneller!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Steve Dash
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 155

Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Antwort #21 - 12.03.2017 um 14:25:33
 
deerhunter schrieb am 12.03.2017 um 13:23:18:
Aber nicht aus den Philippinen, oder? Die Ph sind ein Land mit unsicherem Urkundenwesen. Der  Vaterschaftsanerkennung wird i.d.R. eine Urkundenprüfung der GU der Mutter voran gestellt! Diese dauert in den PH zwischen 4 und 6 Monaten! Ohne Vaterschaftsanerkennung ist das Kind dann nicht Deutsch, d.h. kein Visum!!!! Hier kann man, nach meiner Erfahrung, erst mit einer Einreise zum Ende der Frist (7. Monat) rechnen....da könnte es für Dänemark eng werden und er bezahlt die Geburt allein!
Der Weg über HK ist viel sicherer und geht schneller!



Die Erteilung eines  FZF  Einreise Visums der  Mutter  eines ungeborenen  deutschen Kindes wird im vereinfachten Verfahren  anderen Visa Fällen sofort vorgezogen und in der Regel ohne weitere  Prüfung genehmigt.  ... also NICHT nach Posteingang der Reihe nach


Die Erteilung eines  FZF  Einreise Visum als Ehefrau geht nach Posteingang, der Reihe nach 

kannst ja mal aus Spaß  bei den ABHs in Frankfurt, Offenbach Berlin Köln anrufen, wie lange im Moment die Wartezeit auf einen Termin

Zur Zeit werden gerade freie Termine für Juki und August vergeben.
Du wirst von der ABH schriftlich eingeladen zur Vorsprache , NACHDEM der  Visaantrag FZF als Ehefrau gestellt wurde. 

Als  schawnegere  wird der Fall auch bei der ABH vorgezogen ud die Sache ist in 2 -4 Wochen erledigt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.236

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Antwort #22 - 12.03.2017 um 15:15:08
 
Das ist Blödsinn aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen. Die Anträge werden zwar vorgezogen, da stimme ich dir zu, aber wenn eine UP verlangt wird  (was meist der Fall ist) geht das nicht in 4 Wochen!
Das Kind ist erst dann Deutsch, wenn es die Behörde festestellt und das ist oftmals erst nach einer Urkundenprüfung der Fall (Entscheidung liegt bei der jeweiligen Behörde)...erst dann gibt es das Visum

Wenn der TE jetzt allerdings wie von mir vorgeschlagen in HK heiratet und dann ein FZF zum ungeborenen Kind macht, dann ist das Kind ehelich und damit Deutsch! Also kann man die UP verschieben und in Ruhe in Deutschland abwarten! Das Kind wird nämlich sofort durch die Hochzeit in HK Deutsch!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.780

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Antwort #23 - 12.03.2017 um 17:02:48
 
Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 04:22:02:
stellt einen Antrag auf AE, Die AE wird nach Geburt des Kindes erteilt.

4. Danach fährt ihr nach Dänemark und heiratet dort,... geht in 5 Tagen


Dein Planspiel geht leider an dem Bedürfnis des TE vorbei, denn der wünscht:

Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 01:14:18:
Heirat soll aber noch vor der Geburt statt finden damit sie versichert ist.

Daher, @ Steve Dash, es hilft manchmal einfach, nicht vorgefertigte Schubladen zu öffnen, sondern die Fragestellung zu lesen.

@Thomas881,

vergiss den für Deine Situation und Bedürfnisse unsicheren und komplizierteren Weg, den der Forist Steve Dash hier als Königsweg zu verkaufen versucht.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.422

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Antwort #24 - 12.03.2017 um 19:20:35
 
Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 14:25:33:
Die Erteilung eines FZF Einreise Visums der Mutter eines ungeborenen deutschen Kindes wird im vereinfachten Verfahren anderen Visa Fällen sofort vorgezogen und in der Regel ohne weitere Prüfung genehmigt.

Selten habe ich so einen gefährlichen Unsinn gelesen.
Gefährlich, weil er unerfüllbare Erwartungen weckt.

Weder gibt es ein vereinfachtes Verfahren noch wird auf irgendeine sachlich gebotene Prüfung verzichtet.

Einziger Unterschied zu allen anderen nationalen Visavorgängen - solche Vorgänge werden tatsächlich mit einer gewissen Priorität behandelt. Also im Zweifelsfall wird bei Neuigkeiten erstmal dieser Antrag in die Hand genommen anstelle des Antrags, der "bis eben noch" der nächste war.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Steve Dash
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 155

Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Antwort #25 - 12.03.2017 um 22:33:06
 
Petersburger schrieb am 12.03.2017 um 19:20:35:
Selten habe ich so einen gefährlichen Unsinn gelesen.
Gefährlich, weil er unerfüllbare Erwartungen weckt.

Weder gibt es ein vereinfachtes Verfahren noch wird auf irgendeine sachlich gebotene Prüfung verzichtet.

Einziger Unterschied zu allen anderen nationalen Visavorgängen - solche Vorgänge werden tatsächlich mit einer gewissen Priorität behandelt. Also im Zweifelsfall wird bei Neuigkeiten erstmal dieser Antrag in die Hand genommen anstelle des Antrags, der "bis eben noch" der nächste war.



@ Petersburger


Dem angeblichen gefährlichen Unsinn muss ich widersprechen


Bei FZF ungeborenes Kind -

- Ledigkeitsbescheinigung

. Meldebscheinigung Heimatland

- Schwangerschaftsnachweis

- Zustimmung Vaterschaftsanerkennung der Mutter auf der Botschaft

Dauer ca. 4 Wochen je nach Botschaft und Land

Danach wird der Antrag auf D Visum gestellt. 

Meine Freundin hatte 2013 das Visum 3 Tage nach Antragstellung  bekommen.

Inzwischen habe ich das  4  x  für Bekannte gemacht und es gab niemals  Probleme, im Gegenteil, die Botschaft war froh, das alles  professionell vollständig eingereicht war und keine Nachbearbeitung erfolgen musste, so das dann das Visum kurzfristig erteilt wurde.

1 x hat die Zustimmung der ABH  fast 5 Wochen gedauert, aber nur deshalb, weil die zuständige ABH in einem  kleinen Landkreis war, die zuständige Sachbearbeiterin nur halbtags arbeitet,  2 Wochen  krank war, noch nie eine Zustimmung  FZF zwecks ungeborenes Kind erteilt hatte.


Wie schnell und unbürokratisch die Zustimmung der ABH erfolgt hängt von der Politik des zuständigen Landkreises bzw der Stadt ab,

Bei großen ABHs in Städten mit sehr hohem Ausländeranteil  wird Zustimmung FZF ungeborenes Kind problemlos in wenigen Tagen durchgewunken.

Es gibt aber auch Städte und Landkreise, wo ABHs versuchen die Zustimmung  so schwer wie möglich zu machen  bzw. hinauszuzögern.

Wie gesagt hängt von der Politik des zuständigen Landkreises bzw der Stadt ab,


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.422

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Antwort #26 - 12.03.2017 um 23:13:30
 
Es ist gefährlicher Unsinn, zu behaupten, alle solchen Anträge würden
Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 14:25:33:
im vereinfachten Verfahren

und
Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 14:25:33:
in der Regel ohne weiterePrüfung genehmigt.


Richtig ist vielmehr, dass das Verfahren ebenso einfach oder so schwer ist wie bei FZF mit/zum bereits geborenen deutschen Kind oder zum Ehepartner.

Bloß mal als Beispiel:
Damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam werden kann, muss die Identität und der Familienstand der ausländischen Mutter zweifelsfrei und belegt sein. Ganz genauso wie in den beiden von mir bereits genannten Fällen.
Sollte die Mutter nämlich bereits verheiratet sein, ohne dass der deutsche biologischen Kindsvater das weiß, dann gibt es einen anderen rechtlichen Vater und das Kind erwirbt die deutsche StAng mit Sicherheit nicht im Moment der Geburt.

Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 22:33:06:
Meine Freundin hatte 2013 das Visum 3 Tage nach Antragstellungbekommen.

Denkbar, wenn alle entscheidungsrelevanten Tatsachen bereits belegt sind und die Vorabzustimmung der ABH vorliegt.
Du hast aber noch nicht mal behauptet, dass das so gewesen sei und statt dessen eine wilde Verallgemeinerung in die Welt geschrien.

Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 22:33:06:
Wie schnell und unbürokratisch die Zustimmung der ABH erfolgt hängt von der Politik des zuständigen Landkreises bzw der Stadt ab,

Schwachsinn im Quadrat - falls Du nicht vortragen wolltest, dass das grundsätzlich für alle Anträge gilt und u.a. von der politikbestimmten Personalausstattung der ABH abhängt.
Das hast Du aber noch nicht mal behauptet ... s.o.

Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 22:33:06:
Es gibt aber auch Städte und Landkreise, wo ABHs versuchen die Zustimmungso schwer wie möglich zu machenbzw. hinauszuzögern.

Mit welcher Grundlage behauptest Du das?

Bist Du bereit, solche Behauptungen mit Nennung von Roß und Reiter zu wiederholen - also konkret zu sagen, welche Städte und Landkreise das sind und das Ganze mit Deinen echten Personalien zu schmücken?
Oder weißt Du, was üble Nachrede im StGB bedeutet und riskierst das dann doch nicht?
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Alacrity
Senior Top-Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Antwort #27 - 13.03.2017 um 00:59:27
 
Die Anspruchsgrundlage für das Visum ist in jedem Fall das deutsche Kind, es gehen nur die Meinungen darüber auseinander, welches der Beste Weg für den Nachweis der Vaterschaft ist, entweder über Vaterschaftsanerkennung oder über Ehe.

Ich stimme Steve Dash zu, dass die Vaterschaftsanerkennung der bessere Weg ist. Sie kann vom Vater bequem beim Jugendamt gemacht werden und überprüft werden muss bei der Mutter eigentlich nur, dass sie nicht verheiratet ist.

Für die Hochzeit in HK müssen der Vater und die Mutter mindestens ein Mal dorthin reisen und es besteht das Risiko, dass der Mutter die Ausreise aus den Philippinen nicht erlaubt wird wegen Verdachts auf Menschenschmuggel bzw. (wenn sie bei der Ausreisekontrolle am Flughafen die geplante Trauung nicht verheimlicht) weil sie ohne Seminar der Auslandskommission einen Ausländer im Ausland zu ehelichen plant, dann ist ein eventueller Termin in HK zur Heirat sowieso hinfällig. Der Antrag auf FZF würde auch erst nach einer Heirat gestellt werden können, wenn erst dann klar ist, dass das Kind deutsch ist. Hier besteht dann das Risiko, dass die deutsche AV verlangt, dass für die Urkundenüberprüfung zunächst der Report of Marriage bei der AV der Philippinen in HK gemacht werden muss, damit ein Philippinisches Ehezertifikat vorgelegt werden kann, das überprüft wird. Denn wie sollte auch ein philippinischer Vertrauensanwalt eine Heiratsurkunde aus HK überprüfen können? Wenn sich dann herausstellt, dass so eine Registrierung verlangt wird und die viele Wochen dauert, ist es ggf. auch zu spät für eine hilfsweise Vaterschaftsanerkennung, denn wenn die Eltern dem Urkundsbeamten erzählen, dass sie bereits verheiratet sind, verweigert der womöglich die Beurkundung, weil die Vaterschaftsanerkennung "zur Sicherheit" nicht vorgesehen ist.

Die HK Variante kommt mit einer Reihe Risiken und zusätzlicher Kosten, die sich elegant vermeiden lassen durch die Variante mit der Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Thomas8881
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

München, Germany
München
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Antwort #28 - 13.03.2017 um 06:33:26
 
Kann man die Gefahr durch das Offloading verringern?

Sie hat schon ewig einen Pass und hat auch schon in Asiatischen Ländern Urlaub gemacht.

Sollte man die Hochzeit bei der Ausreise zugeben und das Seminar machen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Thomas8881
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

München, Germany
München
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Antwort #29 - 13.03.2017 um 07:47:22
 
Ich habe mich nun die letzte Stunde intensiv mit dem Thema Hong Kong und auch Offloading beschäftigt. Ehrlich gesagt ist mir die Heirat in HK mit zu vielen Risiken verbunden, alleine schon wegen der relativ hohen Gefahr dass sie erst gar nicht nach HK ausreisen darf.

Dann lieber so schnell wie möglich Vaterschaft anerkennen und die UP zum laufen bringen. Hoffen dass sie relativ früh das OK zur Einreise nach Deutschland bekommt und noch vor der Geburt in Dänemark heiraten.

Mir scheint das die Version mit dem geringeren Risiko zu sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema