Petersburger schrieb am 12.03.2017 um 19:20:35:Selten habe ich so einen gefährlichen Unsinn gelesen.
Gefährlich, weil er unerfüllbare Erwartungen weckt.
Weder gibt es ein vereinfachtes Verfahren noch wird auf irgendeine sachlich gebotene Prüfung verzichtet.
Einziger Unterschied zu allen anderen nationalen Visavorgängen - solche Vorgänge werden tatsächlich mit einer gewissen Priorität behandelt. Also im Zweifelsfall wird bei Neuigkeiten erstmal dieser Antrag in die Hand genommen anstelle des Antrags, der "bis eben noch" der nächste war.
@ Petersburger
Dem angeblichen gefährlichen Unsinn muss ich widersprechen
Bei
FZF ungeborenes Kind -
- Ledigkeitsbescheinigung
. Meldebscheinigung Heimatland
- Schwangerschaftsnachweis
- Zustimmung Vaterschaftsanerkennung der Mutter auf der Botschaft
Dauer ca. 4 Wochen je nach Botschaft und Land
Danach wird der Antrag auf D Visum gestellt.
Meine Freundin hatte 2013 das Visum 3 Tage nach Antragstellung bekommen.
Inzwischen habe ich das 4 x für Bekannte gemacht und es gab niemals Probleme, im Gegenteil, die Botschaft war froh, das alles professionell vollständig eingereicht war und keine Nachbearbeitung erfolgen musste, so das dann das Visum kurzfristig erteilt wurde.
1 x hat die Zustimmung der ABH fast 5 Wochen gedauert, aber nur deshalb, weil die zuständige
ABH in einem kleinen Landkreis war, die zuständige Sachbearbeiterin nur halbtags arbeitet, 2 Wochen krank war, noch nie eine Zustimmung
FZF zwecks ungeborenes Kind erteilt hatte.
Wie schnell und unbürokratisch die Zustimmung der
ABH erfolgt hängt von der Politik des zuständigen Landkreises bzw der Stadt ab,
Bei großen ABHs in Städten mit sehr hohem Ausländeranteil wird Zustimmung
FZF ungeborenes Kind problemlos in wenigen Tagen durchgewunken.
Es gibt aber auch Städte und Landkreise, wo ABHs versuchen die Zustimmung so schwer wie möglich zu machen bzw. hinauszuzögern.
Wie gesagt hängt von der Politik des zuständigen Landkreises bzw der Stadt ab,