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Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland (Gelesen: 7.262 mal)
Thomas8881
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i4a rocks!


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12.03.2017 um 01:14:18
 
Hallo zusammen,

die Sache in Kurzform: Philippinische Verlobte schwanger (ganz am Anfang) Die Geburt soll in Deutschland statt finden. Heirat soll aber noch vor der Geburt statt finden damit sie versichert ist. Ist folgendes Vorgehen möglich und empfehlenswert? :

Demnächst in Hong Kong heiraten. Zuvor schon FZF zum ungeborenen Kind beantragen und die Urkundenprüfung zum laufen bringen. Dann die Dokumente der Heirat in Hong Kong zur DBM nachliefern bzw die Ehe in Deutschland anerkennen lassen. Sie bekommt dann das OK wegen dem ungeborenen Kind - ohne A1 Sprachtest?! Der Krankenkasse die Heiratsurkunde zukommen lassen und sie ist versichert.

Funktioniert das? Ansonsten noch andere Tipps? Vielen Dank euch
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.03.2017 um 01:35:16
 
Hallo,

ist so machbar und auch sinnvoll.
Die Ehe muss in DEU nicht "anerkannt" werden, das wird sie automatisch. Sinn macht lediglich die Nachregistrierung, was Ihr nach Einreise nach DEU und nach abgeschlossener UP erledigen könnt.
Aber die Heiratsdokumente der AV vorzulegen ist erforderlich, damit klar ist, dass Du der rechtliche Vater sein wirst und das Kind deutsch sein wird.

Nur der Ablauf sollte m.E. folgender sein:
- Heiraten, dann
- Schwangerschaft ärztl. bescheinigen lassen, dann
- Visumantrag stellen.

Bei Nachzug zum (ungeborenen) deutschen Kind ist kein A1 erforderlich.

Die GKV wird Deine Frau, wenn Du dort der Stammversicherte bist, kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung versichern. Allerdings erst nach Einreise.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Steve Dash
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Antwort #2 - 12.03.2017 um 04:22:02
 
Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 01:14:18:
Hallo zusammen,

die Sache in Kurzform: Philippinische Verlobte schwanger (ganz am Anfang) Die Geburt soll in Deutschland statt finden. Heirat soll aber noch vor der Geburt statt finden damit sie versichert ist. Ist folgendes Vorgehen möglich und empfehlenswert? :

Demnächst in Hong Kong heiraten. Zuvor schon FZF zum ungeborenen Kind beantragen und die Urkundenprüfung zum laufen bringen. Dann die Dokumente der Heirat in Hong Kong zur DBM nachliefern bzw die Ehe in Deutschland anerkennen lassen. Sie bekommt dann das OK wegen dem ungeborenen Kind - ohne A1 Sprachtest?! Der Krankenkasse die Heiratsurkunde zukommen lassen und sie ist versichert.

Funktioniert das? Ansonsten noch andere Tipps? Vielen Dank euch


Hab das alles hinter mir, Kind jetzt 3 Jahre alt.

Bist Du jetzt in Deutschland ?

1. Wenn ja aufs nächste Jugendamt gehen und vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung machen

2. Freundin besorgt sich Schwangerschaftsnachweis ab dritten Monat und stimmt auf der deutschen Botschaft der Vaterschaftsanerkennung zu

Landestypische Eigenheiten in Asien beachten, ganz wichtig

Welsche zusätzlichen Dokumente  die deutsche Botschaft zur Vorlage verlangt und wo diese im Land zu besorgen sind, erfährt Sie auf der Botschaft.

Mit Geld kauft man Zeit in Asien,bei örtlichen Behörden wie Meldeämter,n lokaler Polizei und das kann sehr  teuer werden, wenn Du mit deiner Freundin nicht Monate warten willst.

3. Nach Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennun gbekommt deine Freundin einen Termin zur Beantragung  des Einreise Visums.

In der Regel wir das Visum zur Einreise ab 5 Schwangerschaftsmonat erteilt.

Mit erteiltem Visum reist deine Freundin ein, meldet sich an und stellt einen Antrag auf AE, Die AE wird nach Geburt des Kindes erteilt.

4. Danach fährt ihr nach Dänemark und heiratet dort,... geht in 5 Tagen 

Die Heiratsurkunde aus DK an die Krankenkasse und das wars

AE für die Freundin über das Kind und nicht als Ehefrau

und zum Schluss empfiehltt es sich das

www.trennungsfaq.com zu lesen



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deerhunter
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Antwort #3 - 12.03.2017 um 07:54:55
 
Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 04:22:02:
In der Regel wir das Visum zur Einreise ab 5 Schwangerschaftsmonat erteilt.


Aus den Philippinen wird das i.d.R. nicht so früh sein...."unsicheres Urkundenwesen" und dadurch UP...denn erst dann wird das Kind Deutsch....könnte allerdings klappen, wenn man so schnell wie möglich in HK heiratet, dann das FZF beantragt (zum Kind). Dann entfällt die Vaterschaftsanerkennung, das Kind ist ehelich! Man spart Zeit!
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Thomas8881
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Antwort #4 - 12.03.2017 um 07:55:25
 
Soll ich dann überhaupt die Botschaft von der Heirat in Kenntnis setzen oder einfach nur FZF für das ungeborene Kind beantragen?


Mir ist eine frühere Heirat in Hong Kong lieber als hochschwanger in Dänemark.

Ich habe gelesen als Deutscher braucht man eine Apostille um die Heirat anerkennen zu lassen. Dazu braucht man eine zweite Originale Heiratsurkunde die mittlerweile aber eine Bearbeitungszeit in Hong Kong von 2 Wochen benötigt. Kann man die auch per Post schicken lassen?

Könnt ihr eine seriöse  Agentur empfehlen für die Heirat in Hong Kong?

@ Steve: Der Termin für eine Hochzeit in Hong Kong ist mittlerweile bei frühestens 3 Monaten, man verliert also dadurch auch Zeit.
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deerhunter
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Antwort #5 - 12.03.2017 um 07:58:42
 
Mach dann folgendes...
1. Heiraten in HK, so schnell wie möglich
dann, wenn sich die Schwangerschaft verfestigt hat ein Visum zum ungeborenen Kind beantragen. Da verheiratet gibt es keine Vaterschaftsanerkennung!
Und dann ab nach D!
Die Botschaft erst in Kenntnis setzen, wenn die Hochzeit gelaufen ist! Sollte trotzdem alles jetzt recht schnell laufen, falls es noch spätere Hürden bei den Papieren gibt...die Philippinen sind da manchmal problematisch  Cool
Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 07:55:25:
ch habe gelesen als Deutscher braucht man eine Apostille um die Heirat anerkennen zu lassen. Dazu braucht man eine zweite Originale Heiratsurkunde die mittlerweile aber eine Bearbeitungszeit in Hong Kong von 2 Wochen benötigt. Kann man die auch per Post schicken lassen?


So weit bekannt, muss man diese persönlich abholen!
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greenock
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Antwort #6 - 12.03.2017 um 08:07:30
 
Du mußt die Heiratsurkunde in HK mit einerApostille versehen lassen, was in der Regel 2-3 Tage dauert.
Wozu brauchst du eine Agentur?
Ihr macht online einen Termin, um die Hochzeit anzumelden.
An diesrm Tag reist einer von euch nach HK mit seinem Reisepass und einer Kopie des anderen und meldet die Hochzeit an
Am Tag der Hochzeit den fehlenden Original Reisepass vorzeigen und ihr könnt heiraten.
War einer von euch schon einmal verheiratet,  braucht ihr noch das  legalisierte Scheidungsurteil.

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Thomas8881
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Antwort #7 - 12.03.2017 um 08:21:03
 
Und dann ist da noch eine wahrscheinliche UrkundenPrüfung die mächtig Zeit verschlingt?

Man muss bei der Anmeldung der Hochzeit persönlich erscheinen? Man muss also zwei mal nach Hong Kong reisen?
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deerhunter
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Antwort #8 - 12.03.2017 um 08:23:54
 
Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 08:21:03:
Und dann ist da noch eine wahrscheinliche UrkundenPrüfung die mächtig Zeit verschlingt?


Bei einer Hochzeit in HK ist das UP Risiko bei 50 : 50...bei Vaterschaftsanerkennung in Philippinen eher bei 90 : 10  Cool

Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 08:21:03:
Man muss bei der Anmeldung der Hochzeit persönlich erscheinen? Man muss also zwei mal nach Hong Kong reisen? 


Ja...die meisten verbinden das mit einem Urlaub in HK oder fliegen weiter nach Thailand usw.
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greenock
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Antwort #9 - 12.03.2017 um 08:56:11
 
Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 08:21:03:
Man muss bei der Anmeldung der Hochzeit persönlich erscheinen? Man muss also zwei mal nach Hong Kong reisen?


Einer von euch beiden muß die Eheschließung persönlich anmelden.
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Thomas8881
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Antwort #10 - 12.03.2017 um 09:03:08
 
Kann eine Filipina dazu 2 mal kurz hintereinander Visumfrei nach Hong Kong einreisen? Überall steht nur Visafrei 14 Tage.

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« Zuletzt geändert: 12.03.2017 um 09:15:45 von Thomas8881 »  
 
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Antwort #11 - 12.03.2017 um 09:13:32
 
Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 09:03:08:
Kann eine Filipina dazu 2 mal kurz hintereinander Visumfrei nach Hong Kong einreisen? Überall steht nur Visafrei 14 Tage. 


Ja...Problem ist das Offloading in Manila...Pinay, jung, ledig allein nach HK, da gibt es sehr viele Probleme mit der Immigration wegen dem "Human Trafficing" Gesetz
Google dieses mal..ist ein großes Problem
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Thomas8881
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Antwort #12 - 12.03.2017 um 09:16:47
 
Oh Gott dann muss doch ich zwei mal hin.

Was eigentlich  wenn UP verlangt wird und nicht rechtzeitig fertig wird  sind wir nicht offiziell verheiratet in Deutschland und damit keine Versicherung??
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deerhunter
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Antwort #13 - 12.03.2017 um 09:26:19
 
Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 09:16:47:
Was eigentlichwenn UP verlangt wird und nicht rechtzeitig fertig wirdsind wir nicht offiziell verheiratet in Deutschland und damit keine Versicherung?? 


Wenn ihr geheiratet habt und diese Urkunde eine Apostille hat, seid ihr auch in Deutschland offiziell verheiratet und die Versicherung gilt auch für deine Frau!
Es kann ohne UP dann aber Probleme bei der GU für das Kind geben, da jede Behörde (besonders das STA) eine UP der GU deiner Frau verlangen kann. Das kann man aber über die Nachregistrierung der Hochzeit in D anstoßen und fertig machen. UP liegt dann entsprechend beim STAndesamt
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Thomas8881
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Antwort #14 - 12.03.2017 um 09:31:05
 
Sehe ich es dann zusammengefasst richtig dass die Dauer der UP erst mal unwichtig ist da meine Verlobte durch das ungeborene Kind sowieso ein Visum bekommt und durch die Geburt eine Aufenthaltsgenehmigung  und durch die Heirat im Hong Kong ist sie in meiner Familienversicherung?
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