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Familienzusammenführung ohne Gehaltsabrechnungen (Gelesen: 1.951 mal)
Mylife05
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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30.01.2017 um 19:23:54
 
Es geht darum das ich meinen Mann aus Ägypten her Höllen will. Er hat ein Antrag gestellt zur familienzusammenführung. Nun habe ich ein Termin bei der Auslönderbehörde bekommen ... soll paar Unterlagen mitbringen unter anderem die 6 letzten Lohnabrechnungen. Mein Problem ist das ich erst jetzt im Januar angefangen habe zu arbeiten 30 Stunden die Woche ..vorher hatte ich nicht gearbeitet und daher habe ich auch keine 6 Gehaltsabrechnungen ...

Haben die dafür Verständnis? Weil ich kann doch eigentlich nichts dafür das ich jetzt erst Arbeit gefunden habe . Habe auch nicht gewusst das die sofort 6 ehaltsabrechnubgen verlangen ...

Wird das Visum dann deshalb abgelehnt oder ist das kein Grund ?
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.01.2017 um 19:48:09
 
FZF zu Deutschen (du hast Deutsche STA laut Profil)  erfordert keine LU Sicherung, daher musst du garnichts an Gehaltsabrechungen vorlegen.

Ich hoffe ( für die ABH )  dass das nur ein Standardschreiben ist und nicht blamable Gesetzes-Unkenntniss.
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Mylife05
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 30.01.2017 um 19:52:57
 
Okay also wird das kein Grund für ne Ablehnung sein ? Ich hatte nämlich mal bei der Ausländerbehörde angerufen erst meinten die ich muss kein Einkommen haben ... beim zweiten Anruf hieß es aufeinmal ich muss ein Einkommen von 1200€ haben und jetzt brauch ich plötzlich die 6 letzten Gehaltsabrechnungen irgendwie komisch habe Angst das es abgelehnt wird und wir weiter 6 Monate warten müssen ....
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 30.01.2017 um 20:24:35
 
Selbst wenn du von Harz4 leben würdest wäre das bei FZF zu deutschen kein Ablehnungsgrund.
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lottchen
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i4a rocks!


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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 30.01.2017 um 20:31:06
 
Du hast sicher ein Standartschreiben bekommen. Hatte ich damals auch. Als ich dann meinen Termin bei der Bearbeiterin hatte schaute diese nur kurz und sagte: Sie sind ja Deutsche, für Sie gilt das nicht....Das einzige was sie von mir sehen wollte war mein Mietvertrag.
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Sata
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 18.03.2017 um 11:54:37
 
Und warst du schon bei der ABH ??
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