Odysseus schrieb am 09.01.2017 um 09:08:25:Moin elissa,
Ich fasse mal kurz zusammen, was wir bis hierhin haben:
Räumliche Trennung, aber Ehe besteht weiterhin -> Unterhaltspflicht des Ehemannes
EB nach § 10(3)2
StAG -> tatsächliches Bestehen der
LG nicht relevant
Kein Bezug von ALG II o.ä. ->
LU gesichert
Elissa in Ausbildung -> ein möglicher Bezug von ALG II wäre von ihr nicht zu vertreten.
Das ist bei der Bewertung der ganzen Frage ein nicht zu unterschätzender Punkt. Selbst wenn von ihr während der Ausbildung ergänzend Leistungen bezogen würden, so hätte sie als in Ausbildung stehende diesen Bezug nicht zu vertreten.
Nun noch zu dem Brief.
Das Schreiben kann aufgrund der zeitlichen Abfolge nur eine Anhörung (Gewährung rechtlichen Gehörs VOR einer Ablehnung) sein - sinngemäß: "Ich beabsichtige, die EB zurückzunehmen, weil....."
"Ich gebe Ihnen gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) innerhalb der nächsten drei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens Gelegenheit zu einer Stellungnahme"
Das heißt, dass Du erstmal Stellung nehmen sollst. Also alles, was Du hier geschrieben hast, schreibst Du der
EBH - mit Hinweis darauf, dass weder Leistungen bezogen worden sind, noch ein eventueller Bezug überhaupt zu vertreten wäre. Zudem besteht die Ehe und somit die Unterhaltspflicht weiterhin.
Dann wartest Du ab, ob ein rechtsmittelfähiger Bescheid ergeht. Und dann erst machst Du Dir Gedanken über eine Rückgabe der EB-Urkunde.
Danke für die Antwort.
Es ist heute so gewesen. Ich habe meinen Pass, Ausweis und Einbürgerungsurkunde mitgenommen und zu meiner Sachbearbeiterin gegangen.
Ich habe ihr das ganze so erklärt, wie genau du und viele andere es hier geschrieben haben.
Sie war sehr sauer, weshalb ich nicht einfach JA angekreuzt habe. Habe es ihr erklärt, wie ich es hier gemacht habe.
So, wie hat meine Urkunden nicht genommen und meinte, ich werde in den nächsten Wochen von ihr hören. Sie will weiterhin überprüfungen machen und meinen Ex zur Anhörung einladen.
Was sie aber eindeutig bejaht hat, ist , dass die Trennung wirklich keine Bedeutung hatte .
Sie will jetzt folgendes überprüfen:
Ob mein Ex vor, nach und jetzt noch, die Miete zahlt.
Tut er es > wäre mein
LU trotz der Trennug gesichert.
Dein mein Einkommen+600 Miete würden dann ausreichen.
Ich bin mal gespannt, was mein ex da abliefern wird.
Nachtrag: hab vergessen, dass die SB meinte, dass die Rentenversicherung durch meinem Ex gesichert war. Das könnte ggf auch Problematisch sein.