Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung zu einem EU-Bürger (Gelesen: 6.182 mal)
hannah_o
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung zu einem EU-Bürger
03.01.2017 um 11:43:49
 
Hallo ich habe eine Frage Zwinkernd
Ich komme aus Österreich und werde im September in Deutschland studieren.  Ich möchte meinen Verlobten, der aus Tunesien stammt, im Sommer heiraten.

Wie sieht das aus mit der Familienzusammenführung, was gibt es für Bedingungen? Ich bin EU-Bürger, ich habe gelesen das es für mich einfacher sein soll? hä?
Wie sieht das aus mit Einkommen? Ich werde Hilfe vom Staat bekommen(um die 800 euro) und einen 400 Euro Job haben. Ich wäre sehr dankbar über Antworten.
Danke im Voraus. Laut lachend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.140

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung zu einem EU-Bürger
Antwort #1 - 03.01.2017 um 11:52:33
 
Ja die Familienzusammenführung ist vereinfacht. Aber wo wollt ihr heiraten?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.253
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung zu einem EU-Bürger
Antwort #2 - 03.01.2017 um 12:46:54
 
Bist lebst nur in Österreich (bist Staatsbürgerin eines anderen EU-Landes?) oder Du bist Österreicherin?

Als Österreicherin wird es für Dich einfacher, wenn Du von Deinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen kannst. Das geht aber erst, wenn Du einige Monate in D Deinen Wohnsitz hast und DANACH Dein Mann nachkommt. Ihr wollt aber schon im Sommer heiraten. Wollt ihr danach noch ein halbes oder 1 Jahr getrennt leben?

Wenn Du Staatsbürgerin eines anderen EU-Landes bist dann kann er schon nach der Heirat sofort zu Dir nach Österreich kommen und mit Dir zusammen dann im Herbst nach D gehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 995

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung zu einem EU-Bürger
Antwort #3 - 03.01.2017 um 13:12:44
 
lottchen schrieb am 03.01.2017 um 12:46:54:
Als Österreicherin wird es für Dich einfacher, wenn Du von Deinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen kannst. Das geht aber erst, wenn Du einige Monate in D Deinen Wohnsitz hast und DANACH Dein Mann nachkommt. Ihr wollt aber schon im Sommer heiraten. Wollt ihr danach noch ein halbes oder 1 Jahr getrennt leben?


Die Freizügigkeit gilt ab dem ersten Tag. In den ersten 3 Monaten voraussetzungslos für beide.
Ab dem 4.Monat reicht der Status Student.
Komplizierter wird es höchstens wenn erst in Deutschland geheiratet werden soll.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung zu einem EU-Bürger
Antwort #4 - 03.01.2017 um 13:24:57
 
hannah_o schrieb am 03.01.2017 um 11:43:49:
Ich werde Hilfe vom Staat bekommen(um die 800 euro) und einen 400 Euro Job haben

Bist du schon in D?
Wieso weißt du das jetzt schon, daß du 800,- bekommen wirst? Meinst du BAFöG für Studenten?
Hast du denn schon einen Arbeitsvertrag über diesen Minijob?
Oder arbeitest du schon in diesem Minijob? Diese Jobs sind übrigens bis 450,- maximal begrenzt. 400,- wäre uralt, geht aber auch.

Und:
Wo ist dein Verlobter registriert oder anerkannt? In D oder in A?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 995

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung zu einem EU-Bürger
Antwort #5 - 03.01.2017 um 14:07:54
 
Die Höhe des Einkommens ist doch egal. Ein EU-Bürger muss als Student nur erklären das ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind, aber nichts nachweisen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hannah_o
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung zu einem EU-Bürger
Antwort #6 - 03.01.2017 um 20:54:32
 
Das Problem ist, dass man in Österreich 21 sein muss, um seinen Ehepartner nachholen zu müssen.
Deswegen möchte ich nach Deutschland gehen. Und deswegen wollen wir im Sommer heiraten.
Wie lange muss man in Deutschland wohnen, um seinen Ehepartner nachholen zu können. Gibt es da irgendwelche Bestimmungen? Und wegen dem EInkommen? Werden 1100 Euro reichen?
Mein Mann lebt noch in Tunesien.
Ich überlege, ob es nicht besser ist vorerst einen Vollzeitjob zu machen, da ich gelesen habe, dass Studenten es schwer haben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.140

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung zu einem EU-Bürger
Antwort #7 - 03.01.2017 um 21:30:48
 
Ja ich kenne die österreichischen Gesetze (FPG, NAG). In Deutschland ist das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht viel wohlwollender umgesetzt.

Am Besten ziehst du her und arbeitest wie geplant für 400€/Monat. Das reicht für den Arbeitnehmerstatus. Ihr heiratet am Besten in Tunesien und geht dann gemeinsam zur deutschen Botschaft und er beantragt das Einreisevisum zum Begleiten bzw. nachziehen. Das Visum wird dann schnell bearbeitet, ggf. sogar taggleich.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
hannah_o
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung zu einem EU-Bürger
Antwort #8 - 03.01.2017 um 21:53:51
 
Vielen Dank @Berufsrevolutionär.  Zwinkernd Gibt es Bestimmungen, wie lange man in Deutschland leben muss. Arbeiten muss man 6 Monate oder? hab ich so gelesen. hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.140

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung zu einem EU-Bürger
Antwort #9 - 03.01.2017 um 22:19:28
 
Nein es gibt keine Mindestaufenthaltszeiten. Und im Gegensatz zum Österreichischen Außenministerium kennen wir z.B. auch die EuGH Entscheidung Akrich. Es muss eben klar sein, dass tatsächlich in Deutschland gelebt werden will.

Also mach dir mal diesbezüglich keine Sorge. Deutschland ist ein besserer Staat als Österreich.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
hannah_o
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung zu einem EU-Bürger
Antwort #10 - 04.01.2017 um 10:49:08
 
Wie viel Einkommen muss man vorweisen können?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.140

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung zu einem EU-Bürger
Antwort #11 - 04.01.2017 um 10:53:15
 
Hallo,

Selbst mit einem 100€/Monat Job hast du bereits Arbeitnehmerstatus.

Nebenbei:
Du kannst mir nicht zufällig paar Seiten aus einem Buch aus einer Österreichischen Unibibliothek scannen?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 995

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung zu einem EU-Bürger
Antwort #12 - 05.01.2017 um 08:34:33
 
hannah_o schrieb am 04.01.2017 um 10:49:08:
Wie viel Einkommen muss man vorweisen können?



Als Student gar nichts.
Wie bereits geschrieben sind die ersten 3 Monate vorbehaltlos. Du kannst also schon 3 Monate vor Beginn deines Studiums zusammen mit deinem Mann in Deutschland leben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung zu einem EU-Bürger
Antwort #13 - 06.01.2017 um 05:49:57
 
hannah_o schrieb am 03.01.2017 um 20:54:32:
Das Problem ist, dass man in Österreich 21 sein muss, um seinen Ehepartner nachholen zu müssen.
Deswegen möchte ich nach Deutschland gehen. Und deswegen wollen wir im Sommer heiraten.
Wie lange muss man in Deutschland wohnen, um seinen Ehepartner nachholen zu können. Gibt es da irgendwelche Bestimmungen?


Ja, für dich ist Artikel 35 der EU-Richtlinie interssant:
Zitat:
Artikel 35 Rechtsmissbrauch
Die Mitgliedstaaten können die Maßnahmen erlassen, die notwendig sind, um die durch diese Richtlinie verliehenen Rechte im Falle von Rechtsmissbrauch oder Betrug - wie z.B. durch Eingehung von Scheinehen - zu verweigern, aufzuheben oder zu widerrufen. Solche Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein und unterliegen den Verfahrensgarantien nach den Artikeln 30 und 31


Du nutzt die EU-Freizügigkeit rechtsmissbrächlich, da es dir nur um Umgehung des österreichischen Rechts auf Familiennachzug geht. Kriegen das die deutschen oder später osterreichischen Behörden mit, werden sie die EU-Freizügigkeit verweigern.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 995

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung zu einem EU-Bürger
Antwort #14 - 06.01.2017 um 07:33:24
 
Komischer Einwand.
Die EU-Bürgerin übt ihr Primärrecht nach Artikel 21 AEUV aus. Da gibt es nichts rechtsmissbräuchliches. Grundrecht ist Grundrecht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema