der Bescheid führt auf, dass nach der Vorschrift bei Restzweifeln an der ehelichen
LG an, die
AE anstelle auf 3 Jahre auf 1 Jahre befristet werden kann.
Das ist bekannt und nichts neues.
Frage ist: steht irgendwo im Bescheid *explizit*, dass die
ABH Restzweifel hat?
Der generelle copy/paste part zu der Vergabpraxis von 1 Jahr lässt zu, das als *impliziten* Hinweis auf Restzweifel zu interpretieren.
Ob du das Risiko eingehen willst, deswegen zu klagen,musst du selber wissen.
Hättest du irgendo eine Aussage, dass die
ABH generell nur ein Jahr vergibt, dann hättest du Chancen, so aber eher nur Stress.
ähem ... zu der oben angesprochenen Vorehe sehe ich nichts.
Ich sehe auch nur Seiten 2 und 4, Seiten 1 und 3 sind nicht verfügbar, offenbar wegen dem Klarnamen gelöscht.
Dumm nur, dass auch auf Sete 2 Dein Klarname steht.
Der Teil, welcher die anderen hier überzeugt, dass der Bescheid so in Ordnung ist, ist wohl auf Seite 3?