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gefälschte Unterlagen für Besuchervisum (Gelesen: 1.791 mal)
Themen Beschreibung: Besuchervisum, falsche Unterlagen, Einladung
watermelon
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag gefälschte Unterlagen für Besuchervisum
01.01.2017 um 15:43:11
 
Liebe Mitglieder,

zuerst ein frohes neues Jahr an alle.

Ich habe eine Frage und weiß nicht, an wen ich mich damit wenden kann, außer an die Botschaft selbst. Vielleicht wisst ihr ja etwas.

Beim Antrag auf ein Besuchervisum muss der Antragsteller ja viele Unterlagen einreichen. Ich habe gehört, dass es Leute gibt, die einige dieser Unterlagen fälschen. Gerne Krankenversicherungen oder falsche Angaben über den Arbeitsplatz. Sich zum Beispiel eine Bescheinigung über ein selbständiges Unternehmen kaufen und sich dann jeden Monat einen Geldbetrag überweisen, sodass es so aussieht, als ob dieses tatsächlich existiert.

Jetzt ist meine Frage, was passiert, wenn dieser Betrug nach Bewilligung des Visums herauskommt (auf welche Weise auch immer)? Was für Strafen kommen auf den Antragsteller zu? Und inwiefern hat das Folgen für den Einladenden, wenn er davon nichts wusste ?(Nur formlose Einladung, keine Verpflichtungserklärung).

Keine Sorge, ich möchte keinen bekannten Ausländer zum Fälschen von Unterlagen anstiften.
Es geht hier nur um einen persönlichen Fall  Traurig, den ich näher erklären kann, falls es erwünscht ist, aber mit den genannten Informationen sollte man auch wissen, was gemeint ist.

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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.01.2017 um 17:26:36
 
Für den formlos Einladenden hat das keine Folgen, der Visaantrag-Steller ist ja für seine Unterlagen und Fälschungen selbst verantwortlich.

Wenn das raus kommt wird der Antragsteller wohl so schnell kein Visum mehr bekommen, da kann er sich sicher sein.

Wenn er sich wieder im Heimaltland befindet hat er wohl auch wenig zu befürchten da evenuelle Strafen oder Geldzahlungen an deutsche Behörden kaum vollstreckt werden können.

Sollte er noch hier sein und die Behörden sein Visum für ungültig erklären muss er mit Festnahme und verfrühter Ausreise rechnen.

Es geht halt Hauptsächlich um Probleme sollte der Antragsteller in seinem Leben nochmal ein Schengen-Visum haben wollen.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.01.2017 um 20:29:23
 
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 01.01.2017 um 21:57:31
 
okatomy schrieb am 01.01.2017 um 17:26:36:
Für den formlos Einladenden hat das keine Folgen, der Visaantrag-Steller ist ja für seine Unterlagen und Fälschungen selbst verantwortlich.


Vorsicht.
Ein Anfangsverdacht auf eine Beihilfehandlung könnte sehr wohl entstehen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Petersburger
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Antwort #4 - 02.01.2017 um 07:55:25
 
Wobei ein solcher Anfangsverdacht - der grundsätzlich nicht von der Hand zu weisen ist - in der  Mehrzahl der Fälle beim ersten Draufschauen abgehakt werden kann.

Immer dann, wenn ein Antragsteller nach dem Horizont des Einladers und nach Maßstäben seines Herkunftslands in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen zu leben scheint, aber aus zum Teil unerfindlichen Gründen glaubt, die deutsche AV würde ihm das nicht abnehmen, wird ein solcher Fall anzunehmen sein.

Oft und oft erlebe ich, dass Antragsteller "Gefälligkeitsdokumente" vorlegen, obwohl sie auch mit Belegen über die tatsächlichen Verhältnisse problemlos einen Antrag stellen könnten.
Märchen und Lügen über unsere Abläufe und Ansichten führen immer wieder zu solchen Dingen.

Über "linke" KV will ich gar nicht erst anfangen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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