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Sonderfall: Verpflichtungserklärung für Visum zur Eheschliessung in Berlin (Gelesen: 10.499 mal)
s.e.b.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ich Deutsch, sie Chinesisch
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29.12.2016 um 17:33:27
 
Hallo alle,

Ich möchte meine chinesische Freundin heiraten und nach einem halben Jahr Arbeit haben wir jetzt endlich den Termin vom Standesamt bekommen und können bald in die deutsche Botschaft nach Peking.

Doch nun stehen wir vor einem kafkaesken Problem, einer Berliner Besonderheit: die Botschaft will von mir eine Verpflichtungserklärung - Berlin stellt sowas aber für Ehewillige nicht aus. Auf der Webseite https://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/dienstleistungen/service.246504.... heisst es:

Eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde ist nur für bestimmte langfristige Aufenthaltszwecke möglich. Beispiele sind

    Aufenthalte zum Besuch eines Sprachkurses,
    Aufenthalte zu Studienzwecken oder
    im Rahmen der Aufnahmeregelung des Landes Berlin für syrische Flüchtlinge.

Bei anderen langfristigen Aufenthaltszwecken, wie zum Beispiel beim Nachzug von Familienangehörigen, kann eine Verpflichtungserklärung nicht akzeptiert werden.
Der Lebensunterhalt muss dann durch Erwerbstätigkeit oder Vermögen des hier lebenden Familienangehörigen oder der Antragstellerin oder des Antragstellers gesichert werden.


Was kann ich nun tun?  Eine formlose Verpflichtungserklärung schreiben?  Lehnt die Visastelle sowas dann nicht ab? Leider gibt es in Berlin auch keine Möglichkeit mehr direkt telefonisch Kontakt mit den Behörden aufzunehmen ( nur die 115 für allgemeine Fragen oder telefonische Info-Ansagen).

...oder können Berliner nicht mehr mit Chinesen heiraten? Zwinkernd
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Supi1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.12.2016 um 18:07:23
 
Hi!

Ich glaube, da musst Du mit den Begrifflichkeiten aufpassen: "Nachzug von Familienangehörigen" wäre dann der Fall, wenn ihr schon verheiratet wäret. In diesem Fall bräuchtet Ihr auch keine VE, weil Ehegatten sowieso zum Unterhalt verpflichtet sind.

Was Ihr ja vorhabt, ist erst hier zu heiraten, d.h. aber im Prinzip ja auch, dass Deine Verlobte bei der Hochzeit "nein" sagen könnte und keine rechtliche Verpflichtung für ihren Unterhalt hättest. Daher will der Staat hier eine VE sehen.
Das Visum, was ihr beantragt, heißt daher ja auch "Visum zur Eheschließung", dafür müsste Berlin auch eine VE ausstellen.
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s.e.b.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ich Deutsch, sie Chinesisch
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Antwort #2 - 29.12.2016 um 18:18:33
 
Ja, das habe ich so auch gedacht. Nur gibt es so eine VE in Berlin leider nicht.
VE gibt es nur für Kurzvisa (Schengenvisa) und die drei genannten speziellen nationalen Visa. Franz Kafka würde sich freuen...
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greenock
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Antwort #3 - 29.12.2016 um 18:25:37
 
s.e.b. schrieb am 29.12.2016 um 17:33:27:
[i]Eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde ist nur für bestimmte langfristige Aufenthaltszwecke möglich.
Beispiele sind


    Aufenthalte zum Besuch eines Sprachkurses,
    Aufenthalte zu Studienzwecken oder
    im Rahmen der Aufnahmeregelung des Landes Berlin für syrische Flüchtlinge.




Ich habe dir mal markiert, was du anscheinend überlesen hast.
Diese 3 Sachen sind nur Beispiele.
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Aras
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Antwort #4 - 29.12.2016 um 18:40:46
 
Zumal es darum geht, dass diese Beispiele zeitlich befristete Aufenthaltsrechte sind. Und die VE wird für das nationale Visum benötigt und nicht für die Erteilung der AE.
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erne
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Antwort #5 - 29.12.2016 um 19:21:08
 
komisch, ich kenne auch in Berlin nicht nur VE für langfristigen Aufenthalt sondern auch für kurzfristigen Aufenthalt
Hier:
https://service.berlin.de/dienstleistung/120691/
und um eine VE für einen kurzfiristigen Aufenthalt handelt  es sich in Deinem Fall, denn entweder Deine dann Frau bekommt einen AE und die VE ist innerhalb von 90 Tagen hinfällig oder sie muss ausreisen,

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Petersburger
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Antwort #6 - 29.12.2016 um 20:14:55
 
Erstens ist die VE, wenn sie hier abgegeben wird, für einen kurzfristigen Aufenthalt - bis zur Eheschließung.

Zweitens gibt es eine ganze Reihe von ABH, von denen bekannt ist, dass VE zur Eheschließung nicht vor dem Visumverfahren entgegengenommen werden.

Das kann man z.B.  nachlesen auf http://www.germania.diplo.de/Vertretung/russland/de/06-stpe/visa/dokumente/d-fam...
Zitat:
Nimmt die Ausländerbehörde vorab keine Verpflichtungserklärung entgegen, sollte das in der formlosen Einladung erwähnt werden
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s.e.b.
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Antwort #7 - 29.12.2016 um 21:54:56
 
Ok danke, das werde ich mal so probieren. Ich scheine ja auch sonst aus dem Rahmen zu fallen, da ich erst seit einem halben Jahr gut verdiene, aber das als Selbstständiger. Das heisst, ich kann zwar Kontoauszüge hinlegen, aber keinen festen Arbeitsvertrag und auch keine saftige Steuerklärung vom Vorjahr. Nur schöne Kontoauszüge  Laut lachend
Naja, ich sehe mich schon beim Anwalt.
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Budweiser
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Antwort #8 - 29.12.2016 um 22:05:49
 
Du fragst was Du tun kannst?
Trotz oder wg. der Internetinfos zur VE beantragst Du schriftlich eine VE unter Darstellung Deiner Situation.
Die zuständige ABH soll dann erklären ob sie die VE ausstellt oder nicht.
Wenn nicht erhältst Du einen rechtshilfefähigen Bescheid - und dann sehen wir weiter!
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Petersburger
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Antwort #9 - 29.12.2016 um 22:43:46
 
Budweiser schrieb am 29.12.2016 um 22:05:49:
beantragst Du schriftlich eine VE

Wie geht das?

Budweiser schrieb am 29.12.2016 um 22:05:49:
Wenn nicht erhältst Du einen rechtshilfefähigen Bescheid

Worüber?
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Budweiser
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Antwort #10 - 30.12.2016 um 01:12:42
 
Petersburger schrieb am 29.12.2016 um 22:43:46:
Wie geht das?

Worüber?

Petersburger Du hast Recht, ich habe mich ungenau ausgedrückt:
Der TE gibt eine VE ab - und wenn die ABH/Botschaft dann das nicht akzeptiert wird ein rechtshilfefähiger Bescheid erstellt!
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Antwort #11 - 30.12.2016 um 02:16:40
 
s.e.b. schrieb am 29.12.2016 um 17:33:27:
Ich möchte meine chinesische Freundin heiraten und nach einem halben Jahr Arbeit haben wir jetzt endlich den Termin vom Standesamt bekommen und können bald in die deutsche Botschaft nach Peking.

Doch nun stehen wir vor einem kafkaesken Problem, einer Berliner Besonderheit:

ES gibt KEINE "Berliner Besonderheit" !!
Geh' zur ABH und mach' Dich schlau.

Alles was ihr für das Visum braucht, steht im
Merkblatt Visum zur Eheschließung in D      http://www.china.diplo.de/contentblob/4046984/Daten/5306603/eheschlieungwohnsitz...
zB
Zitat:
6. a) Bescheinigung des deutschen Standesamts im Original über die Anmeldung der Eheschließung
(d.h. die Prüfung des Standesamts ist abgeschlossen, ein Eheschließungstermin
ist bestimmt) oder alternativ
...
9. Verpflichtungserklärung des zukünftigen Ehegatten gem. § 68 AufenthG im Original mit 2 Kopien (bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate)


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Antwort #12 - 30.12.2016 um 13:57:16
 
Zitat:
Der TE gibt eine VE ab


Wenn die ABH nicht will, kann man nicht einfach mal so eine VE abgeben. Das geht (laut meiner Info) nur zusammen mit einer Beamtin der ABH (bzw. die füllt das aus und man unterschreibt).

Zitat:
Doch nun stehen wir vor einem kafkaesken Problem, einer Berliner Besonderheit: die Botschaft will von mir eine Verpflichtungserklärung - Berlin stellt sowas aber für Ehewillige nicht aus.


1. Holen Sie sich einen Termin bei der ABH Berlin (Verpflichtungserklärung)!
Zitat:
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin per E-Mail unter IV_B1_GPF@labo.berlin.de


2. Im Termin erklären Sie Ihr Dilemma. Dort wird Ihnen geholfen.
Vielleicht können Sie in dem Termin schon eine Vorabzustimmung rausholen. Das beschleunigt am Ende das Visaverfahren.
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Antwort #13 - 30.12.2016 um 17:34:26
 
Lieber s.e.b,

Ich lese nicht nur zwischen den Zeilen, dass dir das alles nicht passt. Du siehst dich ja auch schon beim Anwalt....

Genau solche Einstellungen sind für Menschen, die in einer ABH arbeiten anstrengend und nervig. Zuerst nicht richtig lesen, dann meinen man sei ein Sonderfall und am Besten noch über die Vorgaben für eine VE bei Selbständigen meckern.... Und zu guter Letzt der Anwalt.

Und das alles, ohne mal nen Termin zur Abgabe einer VE gehabt zu haben.

Der Gang zum Rechtsanwalt beeindruckt Niemanden bei einer Ausländerbehörde.

Dein Fall unterscheidet sich überhaupt nicht von der Masse der Fälle. Einfach mal einen Gang zurück schalten ist angesagt.
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Ein Handtuch ist so ungefähr das Nützlichste, was der
interstellare Anhalter besitzen kann.
 
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mikkaelneu
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Antwort #14 - 30.12.2016 um 19:28:16
 
Hi s.e.b.,

ich würde bei

Sachgebiet II A 2 des LABO, Friedrichstraße 219, 10969 Berlin

einen Termin buchen(Termine sind zeitnah verfügbar Laut lachend).

Alle Dokumente mitbringen, und auf eine Reaktion warten.

Wenn es nicht klappt, dann zum

Sachgebiet IV B 1 des LABO, Lise-Meitner-Straße 1, 10589 Berlin-Charlottenburg

Termine sind zeitnah verfügbar Laut lachend

Wenn keine VE ausgestellt wird, dann wäre meiner Meinung ein guter Rechtsanwalt hilfreich.

Mikkael
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